Publiziert am: 07.11.2014

Mal mehr, mal weniger

Versicherungsratgeber – Schwanken die Lagerbestände in KMU im Verlaufe des Jahres, macht es Sinn, eine Stichtagsversicherung abzuschliessen.

S.L. aus L.: «Der tagelange starke Regen hat Ende September mein Geschäftslager in Mitleidenschaft gezogen. Dank Warnmeldungen konnte ich einen Grossteil des Lagers zwar noch rechtzeitig anderweitig platzieren. Trotzdem wurden Waren im Wert von rund 100 000 Franken beschädigt. Neben der Ersatzware erwarte ich in den kommenden Tagen Neuwaren für das Winterhalbjahr. Mein Lagerbestand steigt damit auf einen Wert von 450 000 Franken an. Mit dem Schadeninspektor haben wir nun festgestellt, dass mein Warenwert nur für 300 000 Franken versichert ist. Wie versichere ich mein Lager richtig, wenn dieses während dem Jahr sehr unterschiedliche Warenwerte aufweist? Muss ich es zum höchsten Jahreswert von 450 000 Franken versichern und damit eine verhältnis­mässig hohe Prämie bezahlen?»

Sehr geehrter Herr L.: Mit den schadenmindernden Präventivmassnahmen blieb Ihr Betrieb von der Überschwemmung weitgehend verschont. In der Versicherungswelt gilt dies als Teilschadenfall. Wenn die Versicherung ein Missverhältnis zwischen der versicherten Summe (Versicherungssumme VS) und den tatsächlichen Verhältnissen feststellt, wird im Teilschadenfall nur eine proportionale Leistung im Verhältnis der VS zum tatsächlichen Wert der versicherten Gegenstände erbracht. Deshalb ist gerade in der Geschäftsversicherung eine wertrichtige Versicherungssumme so bedeutsam. Dies gilt natürlich auch für Totalschadenfälle: Für diese Fälle spielt die proportionale Kürzung aber keine Rolle, weil nur die maximale VS zur Auszahlung gelangt und Sie deshalb automatisch einen ungedeckten Schaden erleiden würden.

Stichtagsversicherung für schwankende Lagerbestände

Die Folgen der Unterversicherung können gravierend sein. Um diese zu reduzieren, bieten die meisten Versicherungen für Geschäftsversicherungen Instrumente an, welche diese Folgen erheblich reduzieren. Abhilfe schaffen Vorsorgedeckungen für Neuanschaffungen. Sie eignen sich für Einrichtungen und konstante Warenbestände, sind aber im Verhältnis zur Versicherungssumme limitiert und deshalb nur beschränkt geeignet.

Für ein Warenlager mit stark schwankenden Lagerbeständen reicht diese Vorsorgedeckung nicht aus als Ersatz für im Voraus bekannte Höchstwerte. In diesen Fällen ist die Vereinbarung einer Stichtagsversicherung sinnvoll. Zwar basiert Ihre Versicherungs­summe auf dem Wert des höchstmöglichen Lagerbestandes, hier also 450 000 Franken. Sie bezahlen vorab aber nur einen Teil dieser auf dem Maximum berechneten Prämie. Bei der Stichtagsversicherung melden Sie Ihrer Versicherung den tatsächlichen Lagerbestand an den vereinbarten Stichtagen. Die massgebliche Prämie berechnet sich am Ende des Versicherungsjahres rückwirkend anhand des Durchschnittwertes Ihres Lagers. Besonders bei grösseren Warenlagern ist eine Stichtagsversicherung sehr empfehlenswert. Trotzdem ist die korrekte Bezifferung der Warenwerte sehr wichtig, weil auch hier die Regel der Unterversicherung gilt: Eine proportionale Kürzung kann erfolgen, wenn die Meldung des Warenwertes am Stichtag zu tief ausfällt.

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