Nationalrat entscheidet sich für das kleinere Übel – es braucht aber eine strukturelle Reform der AHV
Meilenstein in der Verkehrsplanung
VERNEHMLASSUNG – Die erste Auflage des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse, steht zur Diskussion. Kantonale Interessen müssen jetzt eingebracht werden.
Derzeit läuft eine Anhörung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) über die erste Auflage des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse. Was ein wenig schwerfällig tönt und sich offiziell an die Kantone richtet, ist in Tat und Wahrheit ein wichtiger Meilenstein der Infrastrukturplanung. Aus diesem Grund wird sich der Schweizerische Gewerbeverband sgv ebenfalls vernehmen lassen und hat die kantonalen Gewerbeverbände eingeladen, Stellung zu nehmen und ihre regionale Situation zu beurteilen.
Planungssicherheit schaffen
Mit dem Sachplan Verkehr, Teil InÂfrastruktur Strasse (SIN), legt der Bund Vorhaben im Bereich der ÂNationalstrassen zur räumlichen ÂAbstimmung vor. Kern der ersten Auflage bilden die Vorhaben der Netzfertigstellung, der Engpassbeseitigung sowie Massnahmen fĂĽr das Abstellen, die Kontrolle und Warteplätze fĂĽr Lastwagen. Zudem geht es um AnschlĂĽsse und Wildtierquerungen. Mit dem SIN komplettiert der Bund das Planungswerk Sachplan Verkehr. Dieser hat zum Ziel, die Entwicklung der Strasseninfrastruktur mit der räumlichen Entwicklung zu koordinieren. Damit wird Planungssicherheit fĂĽr Kantone und Gemeinden geschaffen.
Koordination 
der Strasseninfrastruktur
Mit dem Ja der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF am 12. Februar dieses Jahres hat der Souverän auch Ja gesagt zu einem neuen Verfassungsartikel. Dieser besagt, dass Bund und Kantone in allen Landesgegenden für eine ausreichende Strasseninfrastruktur sorgen. Mit der FABI-Vorlage (Finanzierung Ausbau Bahninfrastruktur) wurde am 9. Februar 2014 der Passus zum öffentlichen Verkehr angenommen. Dieser fordert ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Verkehr auf der Schiene, der Strasse, zu Wasser und mit Seilbahnen. Auch hier sorgen Bund und Kantone für ein ausreichendes Angebot in allen Landesgegenden.
Die beiden neuen Verfassungsbestimmungen beinhalten, dass der Bund keine Verkehrsteilung zwischen den Trägern (Schiene, Strasse, Luft und Wasser) vorschreiben darf. Die Wahl des Verkehrsmittels ist frei.
Verkehr nimmt weiter zu
Das Nationalstrassennetz stösst an seine Grenzen, wie die jährlich zunehmende Zahl von Staustunden – derzeit rund 23 000 pro Jahr – belegt. Unser Ziel muss eine funktionsfähige Strasseninfrastruktur sein. Der Ausbau der Nationalstrassen muss dort erfolgen, wo der Problemdruck am grössten ist. Von der Beseitigung der Engpässe profitieren alle, insbesondere auch die Gewerbetreibenden, die tagtäglich für ihre Kundschaft unterwegs sind. Da in den kommenden Jahren mit einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist, müssen die nötigen Massnahmen frühzeitig an die Hand genommen werden.
Jetzt rasch umsetzen
In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Schweizerische Gewerbeverband engagiert für die Erweiterung bzw. Erneuerung der Verkehrsinfrastrukturprojekte eingesetzt. Mit dem Ja zum NAF, zu FABI und zur zweiten Gotthardröhre konnten in Volksabstimmungen wichtige Meilensteine in der Realisierung von Infrastrukturprojekten erreicht werden. Jetzt geht es in naher Zukunft darum, insbesondere die Nationalstrassenprojekte zur Engpassbeseitigung rasch umzusetzen.
Dieter Kläy, 
Ressortleiter sgv
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