Publiziert am: 07.02.2020

Melden Sie, wo der Schuh drückt

SUPPORT DURCH SGV – Die Digitalisierung – auf betriebswirtschaftlicher Ebene sind die Unternehmen direkt für die Umsetzung verantwortlich. Wo aber staatliche Hürden bestehen, kann der Schweizerische Gewerbeverband unterstützend vermitteln. Vorausgesetzt, die Betriebe melden, wo Handlungsbedarf besteht.

Im November 2019 organisierte die Geschäftsstelle des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv zusammen mit dem Unternehmen Bexio einen Workshop zur Digitalisierung der KMU. Mit einem Fokus auf inhabergeführte Kleinbetriebe wurden die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung erläutert. Herauskristallisiert haben sich vor allem folgende Punkte:

– Auf der betriebswirtschaftlichen Ebene ist jedes Unternehmen selbst für Digitalisierung zuständig. Die meisten Chancen bieten sie im Bereich der unternehmensinternen Prozesse, vor allem bei der Senkung des administrativen Aufwandes.

– Auf der Branchenebene gibt es in unterschiedlichen Branchen verschiedene Programme – Bildung, gemeinsame Anschaffung von Software, Entwicklung von Standards. Diese sind auch Chancen, weil sie sowohl die Kosten als auch die Friktionen mit der Einführung digitaler Prozesse verkleinern.

– Auf politischer Ebene herrscht Handlungsbedarf: Einerseits sind die Unternehmen unsicher, «was man digital tun darf». Andererseits existieren viele Detailregelun-gen, welche die Digitalisierung erschweren.

Aufgaben fĂĽr den sgv

Der sgv ist ein politischer Verband. Seine Aufgabe ist, die KMU gegenĂĽber der Politik zu vertreten. Gerade deshalb hat er diesen letzten Punkt aufgenommen und ihn in die Bundesverwaltung eingebracht. Nach verschiedenen Besprechungen mit dem Wirtschaftsdepartement sind folgende Aufgaben zu erledigen:

– Zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wird der sgv alle Massnahmen des Bundes zusammentragen, welche die Digitalisierung der KMU erleichtern sollen. Hier geht es um die Identifikation bereits getroffener und ­bereits funktionierender Mass­nahmen.

– Ebenfalls unter Mitarbeit des SECO wird der sgv eine Liste von regulatorischen Barrieren zur Digitalisierung zusammenstellen. Aufgrund dieser Liste werden entsprechende Anpassungen der Verordnungen und Gesetze vorgeschlagen. Hier geht es um die Identifikation von künftigen Handlungen des Staates.

Input von Unternehmen ist nötig

Für diesen zweiten Bereich benötigt der sgv Inputs von Seiten der Unternehmen. Niemand kennt diese Barrieren besser als Sie. Deshalb ruft der sgv Sie auf:

1. Melden Sie schriftlich von Ihnen wahrgenommene Barrieren resp. den von Ihnen vorgeschlagenen Handlungsbedarf in Sachen Digitalisierung. Ein Hinweis genügt. Es müssen nicht ausformulierte Zusammenhänge sein. Sie können dies bis zum 1. März 2020 melden an:h.schneider@sgv-usam.ch.

2. Der sgv beruft eine Arbeitsgruppe für interessierte Verbände und Unternehmen ein. Diese tagt zweimal (einmal im März und einmal im April – die Termine werden unter den Interessenten zu finden sein) und identifiziert den Handlungsbedarf. Meldungen zur Teilnahme an dieser Arbeitsgruppe werden von h.schneider@sgv-usam.ch bis zum 15. Februar 2020 entgegenge­nommen.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

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