Publiziert am: 06.02.2015

Mindestens 100 Millionen pro Jahr «Kurskosten nicht
 vorfinanzieren»

VERNEHMLASSUNG DER HBB – Die Vorbereitungskurse für eidg. Prüfungen der Höheren Berufsbildung sollen künftig vom Bund subjektorientiert subventioniert werden. Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes ist in der Vernehmlassung.

Absolventen der Höheren Berufsbildung sollen gegenüber Studenten an einer Uni nicht länger benachteiligt werden, sagt der Bundesrat. Mit der Umstellung auf die subjektbezogene Finanzierung möchte er, dass diese bei den Vorbereitungskursen finanziell stärker unterstützt werden. Diese wichtige Änderung im Bereich der Höheren Berufsbildung soll künftig im Berufsbildungsgesetz festgehalten werden und ab 2017 in Kraft treten. Das Vernehmlassungsverfahren dazu läuft bis am 21. April 2015.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kämpft schon lange für die Anerkennung der Vorbereitungskurse und die gesetzliche Verankerung der Subventionierung. 2009 entwickelte er einen Lösungsvorschlag, wie diese Subventionierung der Vorbereitungskurse erfolgen könnte, und forderte, dass der Bund 500 Millionen Franken für die Stärkung der Höheren Berufsbildung aufwenden sollte. «Der Bund lancierte erst im Jahr 2013 ein Projekt zur Stärkung der Höheren Berufsbildung. Darin enthalten sind neben einem Finanzierungsmodell für die Vorbereitungskurse auch die Titelfrage in der Höheren Berufsbildung sowie die Einordnung der Höheren Berufsbildung in den nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)», erklärt sgv-Vizedirektorin Christine Davatz.

«Dieser doppelte Systemwechsel entspricht nicht deM Anliegen des sgv.»

«Die Vorbereitung auf die Prüfungen ist gesetzlich nicht geregelt und ein Kursbesuch für die Zulassung zu einer Berufs- oder höheren Fachprüfung nicht vorgeschrieben», gibt die Bildungsverantwortliche des sgv zu bedenken. «Die meisten Teilnehmenden bereiten sich aber über solche Kurse vor. Vor dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) 2004 gab es eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen, solche Vorbereitungskurse – sofern sie denn in den einzelnen Kantonen anerkannt waren – zu subventionieren.» Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wurde auch ein neues Finanzierungssystem eingeführt, mit welchem der Bund nun die Kantone über Pauschalen für ihre Aufwendungen in der Berufsbildung entschädigte. Die Vorbereitungskurse waren da eigetlich nicht mehr vorgesehen.

Subjektorientiertes Modell

Im Rahmen eines Massnahmenpakets schlug der Bundesrat im August 2014 auf Druck des sgv ein neues System zur Subventionierung der Vorbereitungskurse vor: Wer sich zu einer Berufs- oder höheren Fachprüfung anmeldet und zugelassen wird, bekommt auf Gesuch hin einen Betrag für die Vorbereitung zurückerstattet. Dies bedeutete einen doppelten Systemwechsel, der jedoch nicht den Vorstellungen und Anliegen des sgv und seinen Mitgliederorganisa­tionen entspricht. «Damit wird die Höhere Berufsbildung, die sowohl aus höheren Fachschulen als auch aus Prüfungen besteht, auseinandergerissen. Konkret heisst dies, dass die höheren Fachschulen weiterhin angebotsorientiert subventioniert werden, aber neu in der Kompetenz der Kantone liegen. Bei den Vorbereitungskursen hingegen sollen die Teilnehmenden entschädigt werden und das Ganze ist neu Sache des Bundes», erklärt Davatz. «Wir haben uns von Anfang an gegen diesen krassen und einseitig auf die Prüfungen ausgerichteten Systemwechsel gewehrt, hatten aber keine Chancen», betont sgv- Direktor Hans-Ulrich Bigler und Davatz ergänzt: «Sollte die Vernehmlassung positiv ausfallen, ist klar, dass in erster Linie die Finanzen zu Gunsten dieser Vorbereitungskurse stimmen müssen und die Teilnehmenden deutlich besser zu stellen sind als heute.»

«Es müssen endlich Taten auf Worte
folgen.»

Gemäss dem damaligen Modell des sgv von 2009 seien es mindestens 100 Millionen Franken pro Jahr, welche der Bund explizit für die Stärkung der Höheren Berufsbildung resp. der Vorbereitungskurse einzusetzen hat. Nur so könne eine Annäherung der in der Bundesverfassung verankerten Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung erreicht werden. «Dieses Zeichen muss der Bundesrat unbedingt setzen», fordert Bigler. Nach Ansicht des sgv dürfen diese auf keinen Fall zulasten der beruflichen Grundbildung oder anderer Auslagen in der Berufsbildung gehen. «Es ist deshalb in der Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2017–2020 dafür zu sorgen, dass dieser Betrag für die Höhere Berufsbildung mit einem separaten Bundesbeschluss verankert wird», verlangt auch Christine Davatz.

Einfaches System zur Umsetzung

Nicht unterschätzt werden darf der administrative Aufwand, der die Konsequenz dieses doppelten Systemwechsels ist. «Mit jährlich rund 16 000 Abschlüssen in rund 300 verschiedenen Prüfungen sind die Ausgestaltung und die Umsetzung nicht zu unterschätzen. Dies darf aber keinesfalls zulasten der Prüfungsorganisationen gehen», warnt Davatz. Dieser Aspekt werde im Begleittext zur Vernehmlassung wie auch im Gesetzestext sträflich vernachlässigt. Erwähnt würde einzig, dass die Prüfungsträgerschaften einbezogen und für diesen Aufwand im Rahmen der Subventionen für die Durchführung von Prüfungen mit 60 Prozent entschädigt würden. «Dies zeigt, mit wie wenig Respekt man der Milizarbeit in den Berufsverbänden begegnet und ihnen locker noch weitere Aufgaben aufzwingt, die eigentlich nicht zu ihrem Pflichtenheft gehören», kritisiert Davatz. Für Bigler indessen ist klar, dass im Rahmen der Vernehmlassung zusammen mit den Mitgliederorganisationen brauchbare Lösungen zu entwickeln sind. «Insbesondere die Politik muss sensibilisiert werden, dass in diesem Bereich nun endlich Taten auf Worte folgen müssen und ein klares Zeichen zu Gunsten der Höheren Berufsbildung gesetzt wird», betont der sgv-Direktor. Corinne Remund

NACHGEFRAGT

Peter Theilkäs, stv. Direktor viscom Ressortleiter Berufsbildung: «Mit unseren sechs Berufs- und zwei höheren Fachprüfungen sind wir froh, dass die finanzielle Besserstellung der Absolventen endlich zum Tragen kommt. Im Rahmen der Vernehmlassung und danach bei der Umsetzung gilt es, u.a. darauf zu achten, dass die Trägerorganisationen seitens des SBFI genügend unterstützt werden und beispielsweise einheitliche Formulare für die Erfassung der Daten zur Verfügung gestellt werden. Weiter darf es nicht sein, dass Gelder, die neu in die berufliche Weiterbildung fliessen, innerhalb der Berufsbildung umverteilt werden.

Erich Schwaninger. Leiter Berufsbildung VSEI: «Die finanzielle Unterstützung der Absolvierenden der Berufs- und Höheren Fachprüfungen ist dringend nötig. Bei der Subjektfinanzierung muss verhindert werden, dass die Studenten die Kurskosten vorfinanzieren müssen.»

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