Publiziert am: 20.02.2015

«Nachfolge wäre so unmöglich!»

ERBSCHAFTSSTEUER – Die Erbschaftssteuerreform würde für viele KMU eine Nachfolgeregelung massiv erschweren oder sogar ­ver­unmöglichen. Das Beispiel der Engelberger Druck AG in Stans zeigt, wie fatal und existenzbedrohend die Konsequenzen wären.

Viele der 300 000 Schweizer KMU wären von einer Annahme der Erbschaftssteuer-Initiative direkt betroffen. Jedes Jahr beschäftigen sich rund 12 000 KMU – viele davon Familienbetriebe – mit der Nachfolge. «Eine Annahme der von der SP, den Grünen, der EVP und Gewerkschaften lancierten Initiative hätte noch gravierendere Auswirkungen auf die KMU-Wirtschaft als etwa die Mindestlohn-Initiative», sagt Nationalrat Jean-François Rime, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv. Gerade in der Phase des Überganges, in der die Firma Liquidität benötigen, würden die Mittel mit einer Erbschaftssteuer abgeschröpft. Viele Unternehmen kämen finanziell arg ins Schleudern, und ihre Existenz wäre bedroht – samt den von ihnen geschaffenen Arbeitsplätzen.

FirmenĂĽbergabe ohne Staat

Bei ihrer Nachfolgeregelung wäre auch die Engelberger Druck AG direkt von den massiven Konsequenzen der geplanten Erbschaftssteuerreform betroffen gewesen. Das bald 120-jährige Traditionsunternehmen in Stans NW ist bereits in den Händen der fünfter Generation. Edi Engelberger jun. hat die Firma vor wenigen Jahren übernommen. «Die Nachfolgeregelung war ein langjähriger Prozess, der für alle zufriedenstellend über die Bühne ging», erinnert sich Engelberger jun. «Wir haben für die Firma, die Immobilien und die übrigen Güter einen Wert festgesetzt und so die Erbmasse unter den drei Kindern aufgeteilt», erklärt Edi Engelberger sen. «Dies könnten wir nach einer Annahme der Erbschaftssteuerreform nicht mehr auf diese Weise regeln. Dann nämlich würden nicht wir als Familie, sondern der Fiskus den Wert der zu verteilenden Güter und Liegenschaften festlegen, was die Nachfolge­regelung massiv belasten und verkomplizieren, wenn nicht gar verunmöglichen würde.»

«ES WÄRE EIN RISIKO, DAS UNTERNEHMEN SO WEITERZUFÜHREN!»

Für Vater und Sohn ist klar, dass sich der Staat bei einer Firmenübergabe nicht einzumischen hat: «Das Ansinnen der Initianten ist eine absolute Frechheit. Die Unternehmen und insbesondere die Patrons werden schon heute stark genug besteuert.»

Enorme Erschwernis

Die Übergabe der renommierten Innerschweizer Druckerei vom Vater an den Sohn ist schon vor 2012 erfolgt, so dass die Erbschaft auch nicht rückwirkend steuerlich belangt werden kann, wie es die Initiative vorsieht. «Die von den Initianten geforderten Bedingungen erschweren eine Nachfolgeregelung enorm», sagt Engelberger jun. und veranschaulicht dies anhand seines eigenen Unternehmens: «Liegenschaft, Druckmaschinen sowie die übrige Infrastruktur belaufen sich auf einen Wert von 8,5 Millionen Franken. Zieht man den Freibetrag von 
2 Millionen ab, so müsste ich 20 Prozent von den 6,5 Millionen versteuern, also 1,3 Millionen.»

Selbstverständlich hätte der junge Firmenchef diesen Betrag nicht flüssig in der Hand. «Ich müsste das Geld aus dem Betrieb nehmen und würde damit unsere Liquidität – also die Voraussetzung, um erfolgreich ein Unternehmen zu führen – massiv schwächen. Dies könnte für uns existenzbedrohend werden und letztlich sogar die 80 Arbeitsplätze in unserer Firma in Gefahr bringen.»

Der junge Unternehmer ist sich nicht sicher, ob er unter diesen Bedingungen das Familienunternehmen über­nommen hätte: «Es wäre ein Risiko, die Druckerei so weiterzuführen.»

Branche unter massivem Druck

Die Druckereibranche sei momentan stark im Wandel. Es sei wichtig, technologisch immer auf dem neusten Stand zu sein und mit den aktuellsten Innovationen mithalten zu können, so Engelberger jun. weiter. Dies bedinge immer wieder, grosse Investitionen wie beispielsweise die Anschaffung der neuen Heidelberger «Speedmaster», die neueste Errungenschaft der Engelberger Druck AG. Mit dem Erstarken des Frankens blase in der Branche ein noch steiferer Wind als schon zuvor. «Der Konkurrenzkampf und der Preisdruck werden noch härter. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es eine grosse Heraus­forderung, genügend Rendite zu erwirtschaften, um die nötigen Anschaffungen tätigen zu können», betont der 48-jährige Präsident des Nidwaldner Gewerbe­ver­bandes. «Wir sind in der Branche so schon stark genug gefordert, eine Erbschaftssteuer verträgt es ganz einfach nicht mehr.»

Was ist in zehn Jahren?

Wie sich die Branche und die generelle wirtschaftliche Situation in den nächsten zehn Jahren entwickeln werde, sei nicht voraussehbar. Deshalb sei auch die Forderung der Initianten absurd, Unternehmen, die garantieren könnten, ihren Betrieb die nächsten zehn Jahre aufrecht weiterzuführen, von der Steuer zu befreien. «Woher wollen wir wissen, was in zwei, geschweige in zehn Jahren ist?», fragt Engelberger jun.

«DIE INITIATIVE VERNICHTET ARBEITSPLÄTZE – DER AHV HILFT DAS NICHT!»

Die Argumentation, dass mit der Erbschaftssteuer die AHV gestützt werde, empfindet Engelberger jun. als Affront. «Hier wird das Pferd am Schwanz aufgezäumt! Wir schaffen Arbeitsplätze, und aus den Löhnen resultieren dann AHV-Abgaben. Die neue Steuer vernichtet genau jene Arbeitsplätze, die für den Erhalt der AHV unabdingbar sind.»

Corinne Remund

ENGELBERGER DRUCK AG

Im Herzen der Schweiz

Die Engelberger Druck AG ist ein eigenständiges, leistungsstarkes Druck- und Verlagsunternehmen im Herzen der Schweiz. Das Unter­nehmen produziert und verlegt an seinem Standort in Stans Print­produkte in höchster Qualität. Zu seinen Dienstleistungen gehören innovative Lösungen in gedruckter und digitaler Form. Dabei werden auch die Möglichkeiten der digitalen Verkaufsportale genutzt. Zu seinen Partnern gehört die Bösch Siebdruck AG, der Aktiv Verlag, das Magazin «Der Unterwaldner» und Articolo. Das bald 120-jährige ­Familienunternehmen wird in der fünften Generation geführt. Es beschäftigt 80 Mitarbeitende, darunter neun Lernende. CR

RECHNUNGSBEISPIEL

Erbschaftssteuer 
der Engelberger Druck AG

Geschäftsliegenschaft CHF 5 Mio

Maschinen/Infrastruktur CHF 3,5 Mio

Total CHF 8,5 Mio

Freibetrag - CHF 2 Mio

20% Erbschaftssteuer CHF 1,3 Mio

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