Publiziert am: 07.11.2017

«Nachträglicher Schutz ist nicht möglich»

GEISTIGES EIGENTUM – Im Interview mit der Gewerbezeitung zeigt helpy-Experte Martin Thomann, Fürsprecher/Partner bei FMP Fuhrer Marbach & Partner, worauf man als KMU beim Schutz des geistigen Eigentums achten muss.

Schweizerische Gewerbezeitung: Wie bewusst ist den Schweizer KMU der Stellenwert des Geistigen Eigentums?

n Martin Thomann: Sehr unterschiedlich. Technisch ausgerichtete Betriebe sind tendenziell eher sensibilisiert für die Notwendigkeit des Schutzes des Geistigen Eigentums. Dabei wäre es eigentlich für alle Unternehmen wichtig, ihre Produkte bzw. deren Bezeichnungen zu schützen, um sich dadurch besser gegen Nachahmer zur Wehr setzen zu können.

 

Wenn ein Unternehmer seine Ware und Dienstleistung schützen möchte, wann soll er aktiv werden und wie geht er am besten strategisch vor?

n Er sollte den Schutz möglichst früh, also bevor das Produkt öffentlich zugänglich ist, an die Hand nehmen. Zuerst muss geklärt werden, ob bereits ältere Drittrechte bestehen. Wenn letzteres nicht der Fall ist, sollte das entsprechende Recht (Patent, Marke, Design) für die relevanten Märkte/Gebiete registriert werden. Dafür ist der Beizug eines Spezialisten empfehlenswert.

 

Wie sieht das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Schutz von Geistigem Eigentum aus?

n Der Patentschutz ist relativ teuer (mehrere Tausend oder Zehntausend Franken), insbesondere, wenn eine Erfindung international geschützt werden soll. Allerdings stellt ein geschütztes Patent auch einen erheblichen kommerziellen Wert dar. Der Schutz von Marken und Designs ist in der Regel deutlich billiger. Geschützte Marken und Designs haben unter Umständen ebenfalls einen grossen Wert, zumal sie verkauft oder Dritten im Rahmen eines Lizenzvertrages zur Nutzung überlassen werden können.

 

Was geschieht, wenn jemand eine Marke oder ein Patent eines Unternehmens kopiert?

n Als Inhaber eines Schutzrechtes hat man einen Ausschliesslichkeitsanspruch und kann gestützt darauf unter anderem verlangen, dass der Verletzer die Kopien vom Markt nimmt, einen künftigen Gebrauch unterlässt und einen allfälligen Schaden ersetzt. Nötigenfalls kann man diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

 

Wie fördert das Immaterialgüterrecht Innovation in der Schweiz?

n Weil das Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum bzw. Investitionen in Innovationen schützt und innovative Unternehmen deshalb nicht befürchten müssen, dass ihre Produkte einfach und mühelos kopiert werden können, «lohnen» sich Innovationen. Deshalb gibt es in der Schweiz zahlreiche innovative Unternehmen in allen Branchen.

 

Kommt es oft vor, dass Innovationen gefährdet sind, weil der Schutz des Geistigen Eigentums zu spät in die Wege geleitet worden ist?

n Der zu späte Schutz Geistigen Eigentums ist eine der Todsünden im Immaterial­güterrecht, die leider ab und zu vorkommt. Insbesondere junge Firmen mit wenig finanziellen Mitteln schenken dem Schutz des Geistigen Eigentums zu Beginn noch zu wenig Beachtung und müssen dann feststellen, dass wenn eine neue Entwicklung auf dem Markt erfolgreich ist und kopiert wird, ein nachträglicher Schutz nicht mehr möglich oder nutzlos ist.

 

Interview: CR

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