Publiziert am: 05.07.2019

Nein zum Zahlstellenprinzip

Verrechnungssteuer – Der Schweizerische Gewerbeverband ist entschlossen, ein kostspieliges, im Parlament nicht mehrheitsfähiges System abzulehnen.

Die Verrechnungssteuerreform reicht ins Jahr 2014 zurück. Damals meinten Bundesrat und eine Expertengruppe, die Lösung gefunden zu haben, in Form eines Zahlstellensystems. Kurz gesagt: Die Bank soll quasi zur Vertreterin der Steuerbehörden werden.

Die Mängel des Zahlstellensystems waren offensichtlich. Zum einen handelt es sich um ein kostspieliges System, das zu einem administrativen Mehraufwand und höheren IT-Kosten führt. Zum anderen belastet es die KMU mehr als die Grossunternehmen.

Der sgv teilte dem Brunetti-Komitee (Aymo Brunetti, Wirtschaftsprofessor in Bern) mit, die Zahlstellenlösung sei nicht die richtige Option. Das Thema kam im Dezember 2018 erneut zur Debatte. Eine neue Expertengruppe wurde gebildet, diesmal mit Vertretern von Grossbanken, Versicherungen und Verbänden. Der Ausschuss legte seinen Bericht Bundesrat Ueli Maurer vor, der ihn Anfang März veröffentlichte.

Breite Verärgerung

Das Szenario des Wechsels zum Zahlstellensystem bestätigte sich. Es rief jedoch bei KMU, Kantonalbanken und Steuerfachleuten dieselbe Verärgerung hervor. Der Verband Schweizer Kantonalbanken schlug wenig später eine Minireform vor. Diese Lösung ist für den sgv unter Berücksichtigung einiger Anpassungen eine valable Option.

Nächster Schritt: Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) befasste sich mit dem Thema und beschloss, das Thema mit einer Unterkommission vertieft anzugehen. Mitglieder sind: Daniela Schneeberger (FDP/BL), Thomas Aeschi (SVP/ZG), Leo Müller (CVP/LU), Beat Jans (SP/BS), Thomas Matter (SVP/ZH). Die Unterkommission sprach sich im Wesentlichen für die Zahlstellenlösung aus, bestätigte also die vom Bundesrat priorisierte Lösung. Dies kam einer kalten Dusche gleich. Der sgv hätte zumindest eine für die KMU günstige Lösung erwartet.

Eigentlich ganz einfach

Abgesehen von der fachlichen Komplexität ist die Sachlage eigentlich ganz einfach. Entweder wird die Verrechnungssteuer in kleinen Etappen reformiert, oder man baut sie mittels einer grossen Reform um. Der Hauptfehler der Zahlstellenlösung liegt in deren Aufwand. Sie verschlingt Mittel und Zeit – während KMU nur über begrenzte Ressourcen verfügen. Zwar würden zuerst die Grossbanken die hohen Kosten dieser Reform zu spüren bekommen. Als Zahlstellen würden sie diese dann aber auf die kleineren Akteure, die KMU, abwälzen.

Angesichts der unzähligen Möglichkeiten beim jetzigen Stand der Dinge ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Doch der sgv könnte den Standpunkt der Kantonalbanken vertreten. Es handelt sich dabei um eine kleine Reform, die jedoch wertvolle Aspekte beinhaltet. Eine Verbesserungsmöglichkeit gibt es in Bezug auf die Liquidität der KMU. Dies könnte durch eine Erweiterung des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer erreicht werden, indem vermieden wird, dass die kurzfristig verfügbaren Mittel der kleinen Unternehmen blockiert werden.

Von Vorteil für die KMU

Diese Lösung wurde von Seiten der Bundesverwaltung wegen des hohen administrativen Aufwandes kritisiert, der mit der Erweiterung des Meldeverfahrens einhergeht. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Massnahme wäre nach Einschätzung des sgv jedoch von Vorteil für die KMU.

Zum weiteren Verlauf: Das Parlament könnte das Thema diesen Herbst behandeln. Der sgv verlangt keine Eile. Vielmehr soll eine mehrheitsfähige Lösung ausgearbeitet werden. Mit dem Zahlstellensystem ist nichts unsicherer als das. Der sgv ist entschlossen, in den kommenden Diskussionen zu diesem Thema seinen ganzen Einfluss geltend zu machen.

Alexa Krattinger,

Ressortleiterin sgv

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