Publiziert am: 12.08.2022

Neue Steuer für E-Fahrzeuge

STRASSENFINANZIERUNG – Um die in den nächsten Jahren entstehende Finanzierungslücke für die Strasseninfrastruktur zu schliessen, plant der Bundesrat die Einführung einer neuen Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb.

Die Ausgangslage: Im Jahr 2021 waren in der Schweiz 6,3 Millionen Strassenfahrzeuge registriert. Diese Zahl ist in den letzten 20 Jahren um über ein Drittel gestiegen, wodurch auch die Strasseninfrastruktur immer stärker belastet wird. Das Strassennetz muss daher nicht nur betrieben und unterhalten werden, sondern es sind auch Ausbau- und Engpassbeseitigungsmassnahmen notwendig. Ausserdem soll das Nationalstrassennetz bestmöglich fertiggestellt werden.

Um dies zu finanzieren, wurde 2018 der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) in Kraft gesetzt. Der NAF finanziert die Arbeiten an der nationalen Verkehrsinfrastruktur und wird aus der Mineralölsteuer, dem Mineralölsteuerzuschlag, der Autobahnvignette sowie der Automobilsteuer gespiesen. Für die Finanzierung der kantonalen Infrastruktur ist die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) zuständig.

Und dann kam das Elektroauto

Immer häufiger wird heute auf Elektroautos oder Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gesetzt. 2021 machten diese bereits 22,2% aller neu zugelassenen Personenfahrzeuge in der Schweiz aus. Doch obwohl auch die Halter von Elektrofahrzeugen die Strasseninfrastruktur nutzen undderen Ausbau – z. B. Ladestationen – benötigen, bezahlen sie unter dem aktuellen System wesentlich geringere Abgaben. Denn in ihrem Fall fallen die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag weg.

Da die Zahl der Fahrzeuge mit alternativem Antrieb künftig noch stärker steigen wird, werden die Einnahmen aus der Mineralölsteuer entsprechend sinken, weshalb das ASTRA Finanzierungsprobleme voraussieht. Für 2022 prognostiziert es beim NAF zum ersten Mal höhere Ausgaben als Einnahmen. Wenn dadurch der Finanzierungsbedarf nicht mehr gedeckt werden kann, steht es schlecht um die dringend benötigten Unterhalts- und Ausbauarbeiten der Strasseninfrastruktur.

Was plant der Bund?

Um ebendiese Finanzierungslücke zu schliessen, plant der Bund nun eine Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb. An seiner Sitzung von Ende Juni beauftragte er das EFD, bis Ende 2023 ein entsprechendes Gesetzespaket auszuarbeiten. Die Abgabe soll aus einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und der Fahrzeugkategorie bestehen. Für ein leistungsstarkes, schweres Fahrzeug muss demnach mehr bezahlt werden als für ein leistungsschwächeres, leichteres Modell. Wie die Abgabe genau erhoben werden soll und wie hoch sie konkret sein wird, ist noch offen. Allerdings soll der Betrag gemäss ASTRA gleichwertig mit den bestehenden Abgaben für Benzin- und Dieselfahrzeuge sein.

Folgen der neuen Abgabe

Durch die neue Abgabe verspricht sich der Bund die nachhaltige und langfristige Sicherung der Strassenfinanzierung. Dadurch, dass die bewährten Steuern, sprich die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag, nicht abgeschafft werden, ändert sich für Fahrer fossiler Fahrzeuge nichts. Lenker von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb würden allerdings Abgaben in gleicher Höhe leisten müssen. Die Abgaben wäre somit gleichwertig für alle Fahrzeuge, unabhängig von der Antriebstechnologie.

Da die Einführung einer Ersatzabgabe eine Verfassungsänderung bedingt, muss die Vorlage zwingend vors Volk. Das UVEK schätzt, dass die Abstimmung 2027 stattfinden, und die Abgabe ab 2030 eingeführt werden kann. Dabei wird es vor allem auf das Abwägen unterschiedlicher Bedürfnisse ankommen: Die Notwendigkeit nach Finanzierung zum Erhalt der Strasseninfrastruktur einerseits und der Wunsch nach möglichst wenigen zusätzlichen Abgaben andererseits.

Innerhalb des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv wird die Thematik kommende Woche in der ständigen Kommission Mobilität erstmals breiter diskutiert.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

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