Publiziert am: 16.10.2015

Neuer Anlauf zur Bevormundung

NCD-STRATEGIE – Das Präventionsgesetz erlitt vor gut drei Jahren Schiffbruch. Mit der NCD-Strategie erfolgt ein neuer Anlauf, um die Präventionsaktivitäten der öffentlichen Hand auszuweiten.

Die Freude war gross, als der Ständerat im September 2012 das Präventionsgesetz versenkt hatte. Bereits damals war aber zu befürchten, dass die Freude bloss von beschränkter Dauer sein würde. Denn das in immer grösserer Zahl auftretende Heer von Präventionsaposteln ist viel zu besessen vom Drang, Gutes für die Menschheit zu tun, als dass es lange ruhen würde.

Mehr Geld und neue Paragrafen

Der neue Anlauf zur markanten Ausweitung der staatlichen Präventionsaktivitäten erfolgt unter dem harmlos klingenden Titel NCD-Strategie (Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten). Die Strategie, die im Spätsommer in die Vernehmlassung geschickt wurde, verfolgt die Vision, mehr Menschen gesund zu halten und die Lebensqualität der chronisch Erkrankten zu steigern. Dagegen ist nichts einzuwenden. Klar abzulehnen sind aber etliche der in Aussicht gestellten Massnahmen.

Noch ist Vieles sehr unverbindlich gehalten. Wer die Verfasser der Strategie kennt, weiss aber haargenau, dass die Erschliessung neuer Mittel angestrebt wird. Andeutungsweise ins Spiel gebracht werden höhere Steuern, steigende Verbrauchsabgaben, zusätzliche Krankenkassenzuschläge oder Beiträge der Wirtschaft.

Dagegen wird sich der Schweizerische Gewerbeverband sgv vehement wehren. Bereits heute werden Unsummen für Präventionsmassnahmen ausgegeben. Statt neue Mittel zu erschliessen, gilt es die vorhandenen zielgerichteter einzusetzen.

Angekündigt werden auch weitere gesetzliche Regulierungen und eine noch stärkere Einbindung der Betriebe in die Präventionsaktivitäten der öffentlichen Hand. Beides ist kategorisch abzulehnen. Das Netz an Regulierungen ist bereits heute viel zu engmaschig und muss viel eher gelockert als weiter verdichtet werden.

Der Schutz der eigenen Gesundheit ist primär Sache jedes einzelnen mündigen Individuums. Wenn der Staat eingreift, hat er primär dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger in verstärktem Ausmass eigenverantwortlich handeln. Diesem Aspekt wird in der NCD-Strategie kaum Rechnung getragen. In ihrer jetzigen Form ist sie daher unbrauchbar.

Nicht zu Ende gedacht

Würde die NCD-Strategie die gesteckten Ziele erreichen, hätte dies einen weiteren signifikanten Anstieg der Lebenserwartung zur Folge. Die Verfasser gehen davon aus, dass eine Person mit einem gesunden Lebensstil rund zehn Jahre länger lebt als eine Person mit einem ungesunden Lebensstil. Angesichts der breiten Ausrichtung der NCD-Strategie ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung eher um Jahre als nur um ein paar wenige Monate zusätzlich ansteigen würde.

«DIE ERHÖHUNG DES RENTENALTERS MUSS zwingend MIT EIN­GEPLANT WERDEN.»

Auch aus sgv-Sicht wäre eine derartige Entwicklung erfreulich, ist es doch der innigste Wunsch von uns allen, bei guter Gesundheit möglichst alt zu werden. Die Konsequenzen eines weiteren Anstiegs der Lebenserwartung auf die Finanzierung der Altersvorsorge dürfen aber nicht ausgeblendet werden, wie dies bei der NCD-Strategie der Fall ist. Ein noch stärkerer Anstieg der Lebenserwartung verschärft die ohnehin gravierenden Finanzierungsprobleme der Altersvorsorge zusätzlich. Dies gilt es von Beginn an mit zu berücksichtigen. Der sgv fordert daher ultimativ, dass im Falle einer Fortsetzung der Arbeiten an der NCD-Strategie im Sinne einer flankierenden Massnahme eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters verbindlich eingeplant wird.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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