Publiziert am: 08.11.2019

Nicht aufs Spiel setzen

SOZIALPARTNERSCHAFT – Gelebte Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell. Umso bedauerlicher der Trend, dass mit kantonalen Regelungen die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge in wesentlichen Punkten, wie z. B. beim Mindestlohn, unterlaufen werden. Die Motion von Ständerat Isidor Baumann trägt zur Stärkung der Sozialpartnerschaft bei.

Bis Juli 2017 hat sich nie jemand daran gestört, dass zwischen den Sozialpartnern abgeschlossene Gesamtarbeitsverträge, die durch den Bundesrat allgemeinverbindlich (ave GAV) erklärt worden sind, landesweit gelten. Das änderte sich mit einem umstrittenen Verdikt des Bundesgerichtes.

Die Stimmbevölkerung des Kantons Neuenburg hatte 2011 einem Mindestlohn zugestimmt. In Umsetzung der Initiative änderte der Neuenburger Grosse Rat das kantonale Gesetz über die Beschäftigung und die Arbeitslosenversicherung. Dabei wurde ein minimaler Stundenlohn festgelegt, der jährlich der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise anzupassen ist.

Mehrere Branchenverbände und Mitglieder des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv sowie Privatpersonen erhoben gegen diese neuen Minimallohnbestimmungen Beschwerde vor Bundesgericht. Insbesondere wurde gerügt, dass national gültige, allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) durch einen kantonal festgesetzten Mindestlohn übersteuert werden könnten und der ave GAV keinen Vorrang mehr geniesse.

SĂĽndenfall am Bundesgericht

Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde mit einer rein sozialpolitisch motivierten Argumentation ab. Mehrere Branchen und auch der sgv haben diesen Entscheid mit grossem Unverständnis zur Kenntnis genommen. Das Urteil stellt die bewährte Sozialpartnerschaft in der Schweiz in Frage und schwächt diese unnötig. Besonders störend und fragwürdig ist der Entscheid vor dem Hintergrund, dass die Stimmbevölkerung 2014 mit 76,3 Prozent die Mindestlohninitiative wuchtig bachab geschickt hat.

Normalzustand wiederherstellen

Mit der Motion «Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen» des Urner CVP-Ständerates Isidor Baumann soll der frühere Zustand wiederhergestellt werden. Einseitige kantonale Eingriffe, die nun einzelne Bestimmungen der ave GAV aushebeln, untergraben die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesrates. Darüber hinaus bringen sie die GAV als komplexe Gesamtpakete aus dem Gleichgewicht. Solche kantonalen Eingriffe führen zu einer Fragmentierung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und letztlich dazu, dass Sozialpartner vermehrt auf GAV verzichten werden. Verhandlungen könnten zunehmend ergebnislos verlaufen, was das Ende der bewährten und erfolgreichen Sozialpartnerschaft einläuten könnte.

Rechtssicherheit wiederherstellen

Seit über 100 Jahren garantiert die Sozialpartnerschaft den sozialen Frieden. Kantonale arbeitsrechtliche Interventionen haben zu Rechtsunsicherheit geführt. Die Kollision von Normen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit sollen aber vermieden werden. Die Motion beseitigt die bestehende Rechtsunsicherheit und schützt die Sozialpartnerschaft vor weiteren Angriffen. Dabei werden die Kompetenzen der Kantone nicht eingeschränkt.

Die Motion Baumann fordert lediglich die Wiederherstellung des Zustandes vor 2017, also vor dem Urteil des Bundesgerichtes. Aus diesen Gründen ist der Motion «Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen» zuzustimmen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

BREITE ALLIANZ

28 Verbände vereint

Ganze 28 Wirtschafts- und Branchenverbände (vgl. Logos auf dieser Seite, alle Namen auf Seite 1) haben sich zu einer Allianz zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Motion Baumann zu unterstützen. Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) sollen kantonalen Gesetzesbestimmungen vorgehen. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen zwischen den Sozialpartnern, sondern schafft auch Rechtssicherheit.

Meist Gelesen