Publiziert am: 20.03.2015

Nicht herumschrauben

Konsumkreditgesetz – Der Bundesrat will den Maximalzinssatz für Konsumkredite von 15 auf 10 Prozent senken. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt dies ab.

Der Bundesrat will den Maximalzinssatz für Konsumkredite von 15 auf 10 Prozent senken. Zudem soll der Höchstzinssatz jährlich angepasst werden. Der Zinssatz setzt sich dabei zusammen aus dem von der Nationalbank ermittelten Dreimonats-Libor sowie einem Zuschlag von 10 Prozentpunkten. Die Vernehmlassung läuft noch bis Ende März. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Senkung des Maximalzinssatzes ab. Mit der Senkung droht dem Binnenkonsum und dem Gewerbe Schaden.

Kehrtwende des Bundesrates

Noch 2007 lehnte der Bundesrat eine Motion zur Senkung des Höchstzinssatzes für Kleinkredite ab. Mit Blick auf die Refinanzierungskosten sei eine Senkung des seit 2003 gültigen Maximalzinssatzes von 
15 Prozent nicht angebracht, argumentierte er. Mit der vorliegenden Vorlage vertritt er nun eine gegenteilige Meinung. Die Senkung des gesetzlich möglichen Maximalzinssatzes hat zur Folge, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit schlechterer Risikoqualität nicht mehr mit Konsumkrediten bedient werden könnten. Das individuelle Kundenrisiko muss sich – gerade auch im Interesse der Konsumenten – im Kreditpreis abbilden können. Mit tieferen Maximalzinssätzen ist dies nicht mehr möglich und Kunden drohen aus dem Markt ausgeschlossen zu werden.

Keine Bevormundung

Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen grundsätzlich frei und eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wann sie einen Konsumkredit beanspruchen wollen. Eine junge Familie beispielsweise, die sich neue Möbel oder ein Auto besorgen will, soll das über einen Konsumkredit grundsätzlich tun können. Es ist nicht Aufgabe des Staates zu intervenieren. Der Wettbewerb der Konsumkreditgeber bietet genügend Auswahlmöglichkeiten. Eine allzu starke Intervention des Staates hat eine Begrenzung des Maximalzinses zur Folge, was wiederum Konsumkreditgeber dazu veranlassen wird, für eine bestimmte Gruppe von Risiken keine Kredite mehr zu geben. Die Nachfrager werden gezwungen, sich ihren Konsumkredit im Ausland oder auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen. Die Risiken für die Kreditnehmer steigen. Sie sind noch weniger geschützt. Damit wird genau das Gegenteil von dem erzielt, was der Staat mit seiner Intervention beabsichtigt.

«das kundenrisiko muss sich im kreditpreis abbilden können.»

Strenges Konsumkreditgesetz

Die Schweiz hat eines der strengsten Konsumkreditgesetze (KKG). Artikel 28 ff. KKG schreibt vor, dass Konsumkredite nur Personen erhalten, die sich solche auch leisten können. Die Kreditgeberin muss vor Vertragsabschluss die Kreditfähigkeit der Konsumentin oder des Konsumenten prüfen. Die Konsumentin oder der Konsument gilt nur dann als kreditfähig, wenn sie bzw. er den Konsumkredit zurückzahlen kann, ohne den nicht pfändbaren Teil des Einkommens nach Art. 93 Abs. 1 SchKG beanspruchen zu müssen. Eine Kreditvergabe ist nur dann möglich, wenn sämtliche offenen Konsumkredite innert 
36 Monaten aus Mitteln, die das Existenzminimum übersteigen, amortisiert werden können. Ist das nicht der Fall, wird kein Konsumkredit gewährt.

Oft wird mit der Verschuldungsgefahr von Jugendlichen argumentiert. Erhebungen zeigen allerdings, dass junge Erwachsene im Vergleich zu anderen Altersgruppen deutlich weniger Konsumkredite aufnehmen. Lediglich 6,5 Prozent aller in der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) gemeldeten Konsumkreditverträge laufen auf Personen der Altersgruppe 18 bis 24 Jahre.

Volkswirtschaftliche
Auswirkungen

Eine Senkung des aktuellen Höchstzinssatzes von 15 Prozent hat gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. Die in der Vernehmlassung beantragte Senkung auf 10 Prozent hätte gemäss Berechnungen des Verbandes Schweizerischer Kreditbanken- und Finanzierungsinstitute VSKF zur Folge, dass der Konsumkreditmarkt von heute rund 7,5 Milliarden Franken um 2 bis 2,5 Milliarden reduziert würde, was einen Rückgang des Binnenmarktkonsums im gleichen Umfang zur Folge hätte.

In Anbetracht des labilen konjunkturellen Umfeldes und vor dem Hintergrund der Frankenstärke wäre eine solche durch die Verordnungsänderung ab 1. Januar 2016 herbeigeführte Reduktion des Binnenmarktkonsums sehr schädlich.

Dieter Kläy,
Ressortleiter sgv

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