Publiziert am: 13.05.2016

Noch eine letzte, grosse Differenz

ENERGIESTRATEGIE 2050 – Kann man mit steuerlichen Anreizen Gebäudeeigentümer motivieren, in die Energieeffizienz zu investieren? Darüber sind sich die Räte noch nicht einig. Einen Ausweg bieten kann der «Gebäudeenergieausweis der Kantone» (GEAK).

In der Energiestrategie 2050 besteht noch eine grosse Differenz. Sie betrifft die Gebäude. Kann man mit steuerlichen Anreizen die Gebäudeeigentümer motivieren, in die Energieeffizienz zu investieren? Ja, meint der Nationalrat und will ein Steueranreizsystem in der Vorlage sehen. Nein, meint der Ständerat. Die Kleine Kammer will das Steuermodell streichen. Was nun?

Für den Optimismus des Nationalrates gibt es viele Gründe. Der Gebäudepark ist eine der wichtigsten Stellschrauben der Schweizer Energiepolitik. Wenn es gelingt, Gebäude energieeffizienter zu machen, profitieren alle Schweizer Ziele – sowohl die Reduktion des CO2-Ausstosses als auch die Erhöhung der Stromeffizienz.

Bestrafung der Investition

Das Problem ist: Das bestehende Steuersystem benachteiligt Investitionen in Energieeffizienz. Und das bestehende Gebäudeprogramm favorisiert Massnahmen unabhängig von ihrer tatsächlichen Wirkung. Das musste auch das Bundesamt für Umwelt ­BAFU in seinem jüngsten Bericht zum Gebäudeprogramm festhalten.

«DER KOMPROMISS mittels ‹GEAK› BEFRIEDIGT OPTIMAL.»

Der Nationalrat will das nun korrigieren. Er beschloss deshalb, ein steuerliches Anreizsystem in die Energiestrategie 2050 einzufügen. Dieses will Investitionen in Energieeffizienz über vier Jahre von den Steuern abzugsfähig machen – vorausgesetzt, ein energetischer Mindeststandard wird erreicht.

Damit sollen gleich zwei Ziele erreicht werden: Erstens werden die Ergebnisse belohnt. Nur Investitionen, die der Erhöhung der Energieeffizienz tatsächlich dienen, sollen profitieren. Zweitens werden die Mitnahmeeffekte reduziert. Die Abzugsfähigkeit erfolgt erst nach der getätigten Investition. Man muss also selber Geld in die Hand nehmen und bekommt keines zurück.

Ausweg im Ständerat?

Doch der Ständerat ist gegen dieses Konzept. Warum? Die Kleine Kammer befürchtet Steuerausfälle – und noch mehr Mitnahmeeffekte. Denn es ist nicht auszuschliessen, dass Gebäudeeigentümer zunächst die Subventionen vom Gebäudeprogramm abholen und diese dann noch von der Steuer abziehen. Die Kantone melden auch Bedenken zur Umsetzung der Abzugsfähigkeit an. Diese bedingt zahlreiche Verordnungsänderungen im kantonalen Recht.

Gibt es hier einen Ausweg? Ja, den gibt es. Heute schon verfügen die Kantone mit dem «Gebäudeenergieausweis der Kantone» GEAK über ein gutes Instrument. Denn der GEAK zeigt zum einen, wie energieeffizient die Gebäudehülle ist und zum anderen, wie viel Energie ein Gebäude bei einer Standardnutzung benötigt. Dies gilt für bestehende Gebäude ebenso wie für Neubauprojekte. Der ermittelte Energiebedarf wird jeweils in Klassen von A bis G – sehr energieeffizient bis wenig energieeffizient – anhand einer Energieetikette angezeigt.

Eine steuerliche Anreizlösung könnte so aussehen: Investitionen in Gebäude, die nachweislich dazu dienen, dass ein Gebäude im GEAK um Klassen aufsteigt, kann steuerlich abzugsfähig geltend gemacht werden. Dabei muss der Gebäudeeigentümer sich eine ­GEAK-Etikette besorgen und den Klassenaufstieg mit seiner Steuererklärung nachweisen. Nur die Investitionen, die zum Klassenaufstieg dienen, sind abzugsfähig; ein blosser Klassenerhalt soll nicht belohnt werden.

Vorteil fĂĽr alle

Dieser Kompromiss stellt gleich ein Mehrfaches sicher. Damit sollen die Investitionen in Energieeffizienz belohnt werden. Und der GEAK kann sich als Standard etablieren, ohne dass die Kantone legiferieren müssen – den GEAK gibt es ja schon. Mitnahmeeffekte werden dank dieses Standards minimiert. Damit sind ziemlich alle Ansprüche befriedigt. Nicht maximal, aber immerhin optimal.

Henrique Schneider,

Ressortleiter sgv

Meist Gelesen