Publiziert am: 22.05.2015

Noch viel zu vieles bleibt unklar

LENKUNGSABGABEN – Die Folgen des Klima- und Energielenkungssystems (KELS) sind nicht zu Ende gedacht. Der Gewerbeverband lehnt zusätzliche Abgaben ab.

Gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesrates zum Vorentwurf und im Rahmen der aktuellen Klima- und Energiepolitik soll der Übergang vom auf Subventionen gestützten Fördersystem zu einem auf Steuern basierenden Lenkungssystem ab 2021 stattfinden. Dafür muss dieser Richtungsentscheid in der Verfassung verankert und somit demokratisch legitimiert werden. Das neue System basiert auf Abgaben, und ihr Lenkungseffekt soll es ermöglichen, die Klima- und Energieziele effizienter und kostengünstiger zu erreichen als mit Fördermassnahmen auf Basis von Subventionen sowie mit regulatorischen Vorschriften.

Teil der Energiestrategie 2050

Dieses Vorhaben ist Teil der berühmten Energiestrategie 2050, mit der der Verbrauch von Strom und anderen Endenergien reduziert, der Anteil der erneuerbaren Energien erhöht und die energiebedingten CO2-Emissionen gesenkt werden sollen. In der zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 soll ab 2021 das Subventionssystem von einem Lenkungssystem abgelöst werden. Letzteres basiert auf einem neuen Verfassungsartikel, zu welchem der Bundesrat jüngst die Vernehmlassung eröffnet hat. Die Verankerung des Energielenkungssystems in der Verfassung würde es dem Bundesrat erlauben, in eigener Regie Steuern zu erhöhen oder neue einzuführen. So könnte er eine Klimaabgabe auf Brenn- und Treibstoffen vorsehen, ebenso wie eine Stromabgabe. Dabei würde auch den Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung getragen, wodurch sich eine Erhöhung der einen oder anderen Abgabe legitimieren liesse. Zu den vorgesehenen Massnahmen gehört ferner eine Steuersenkung oder -befreiung für Unternehmen, die durch die Erhebung der Abgaben unzumutbar belastet und gegenüber der ausländischen Konkurrenz stark benachteiligt würden.

Negativ für das BIP

Zu guter Letzt hebt der Bericht auch hervor, dass die Erhebung der neuen Abgaben negative Auswirkungen auf das BIP hätte, die durch die positiven Effekte der Rückverteilung nur geringfügig kompensiert würden. Das Rückverteilungsprinzip käme zwischen den energieintensiven Unternehmen und den übrigen Betrieben zur Anwendung. Von den neuen Abgaben wäre also die Strasse stark betroffen, aber vor allem auch die Industrie, was konsequenterweise den Industriestandort Schweiz benachteiligen und seine Wettbewerbsfähigkeit schwächen würde.

Nicht zu Ende gedacht

Auch wenn man die negativen Folgen der neuen Abgaben ausser Acht lässt, muss festgehalten werden, dass die Vorlage nicht bis zu Ende gedacht erscheint. Was ist genau unter «energieintensiven Unternehmen» zu verstehen? Wie legt man die Kompensationsmassnahmen klar fest, wenn «unzumutbare Belastungen» vorliegen? Sind die vom Bund festgelegten Klima- und Energieziele wirklich realistisch? Und ist es die richtige Lösung, auf das Förder- nur ein Lenkungssystem folgen zu lassen?

Alexa Krattinger,

Ressortleiterin sgv

Meist Gelesen