Publiziert am: 07.09.2018

Noch zu linkslastig

AHV-REFORM – Eine Neuauflage der AHV-Reform befindet 
sich zurzeit in der Vernehmlassung. Für den sgv sind die Vorschläge 
des Bundesrats zu teuer und zu unausgewogen.

Für den Fall eines Scheiterns der Altersvorsorge 2020 prognostizierte Sozialminister Alain Berset Schlimmes. So wurde etwa den Jungen gedroht, dass sie dereinst keine Renten mehr kriegen würden. Glücklicherweise zeigte sich der Souverän von diesen Drohkulissen wenig beeindruckt und lehnte die überrissene Ausbauvorlage – im Sinne der Empfehlungen des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv – ab.

AHV-Reform ist unumgänglich

Das Nein zur Altersvorsorge 2020 war fĂĽr die AHV ein Segen. Saniert werden muss das wichtigste Sozialwerk der Schweiz aber trotzdem. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden die zurzeit noch ĂĽppigen Reserven von ĂĽber 45 Milliarden Franken in den kommenden Jahren stetig schneller wegschmelzen.

Zurzeit deutet einiges darauf hin, dass sich der Ständerat mit der Idee, die Steuer­vorlage 17 resp. STAF mit einer AHV-Zusatzfinanzierung im Umfang von 2 Milliarden Franken «anzureichern», durchsetzen könnte. Doch wäre damit die AHV ein für allemal saniert? Beileibe nicht! Das strukturelle Defizit der AHV ist viel grösser. Die zusätzlichen 2 Milliarden Franken sind zwar etwas mehr als der viel­zitierte Tropfen auf den heissen Stein – eine nachhaltige Lösung sind sie aber keinesfalls. Die AHV bleibt ein 
Sanierungsfall.

Kaum Zugeständnisse an Abstimmungssieger

Dies sieht auch der Bundesrat so. Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit dem Monsterpaket Altersvorsorge 2020 will er 1. und 2. Säule separat reformieren, was ganz im Sinne des Plans B des sgv ist. Bei der AHV will er rasch vorwärtsmachen. Ein konkreter Vorschlag für eine nächste AHV-Reform wurde bereits in die Ver­nehm­lassung geschickt.

Die Zeichen der Zeit wurden somit richtig erkannt. Der Inhalt der Reformvorlage bereitet hingegen wenig Freude. Die Absicht, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen, ist überfällig und wird gemäss Meinungsumfragen von den Stimm­berech­tigten auch mehrheitlich so gefordert, so dass dieser Schritt nicht als Zugeständnis an das bürgerliche Lager interpretiert werden kann. Gedämpfte Freude bereitet einzig die Absicht, auf eine Erhöhung der Beitragssätze der Selbstständigen zu verzichten und am Rentnerfreibetrag von zurzeit 16 800 Franken festzuhalten.

Ungeniessbare Zugaben

Dezidiert abzulehnen ist die beantragte Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozent. Den Willen des Souveräns, für den selbst zusätzliche 0,6 Prozent zu viel waren, gilt es zu respektieren. Alles, was über 0,6 Prozent liegt – im Falle einer Annahme der Steuervorlage 17 dürften es noch maximal 
0,3 Prozent sein – wird auf entschie­denen Widerstand des sgv stossen.

«FEHLER SOLLTE MAN NICHT 
WIEDERHOLEN. IM FALL 
DER AHV SCHON GAR NICHT.»

Klar zurückzuweisen sind auch die sogenannten Abfederungsmassnahmen, mit denen der Bundesrat die Erhöhung des Frauenrentenalters garnieren will. Diese sind zu teuer und unnötig, weil Rentenalter 65/65 ohnehin mehrheitsfähig ist. Zudem sind die Vorschläge verfassungswidrig, weil sie einseitig auf Frauen ausgerichtet sind und damit den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter verletzen würden.

 

Korrekturen zwingend

Das Parlament hat die Altersvorsorge 2020 zu einer linken Ausbauvorlage umge­staltet. Aus diesem Grund ist sie glorios gescheitert. Fehler sollte man nicht wiederholen. Kurskorrekturen bei der Neuauflage der AHV-Reform sind zwingend.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

Meist Gelesen