Publiziert am: 04.07.2014

Nun droht ein Referendum

BILLAG-GEBÜHREN – Auch der Ständerat will Unternehmen schröpfen. Bundesrichter bezweifelt die Verfassungsmässigkeit einer neuen Mediensteuer – und Unternehmer protestieren massiv.

Alle Unternehmen ab einem Umsatz von 500 000 Franken sollen neu eine generelle Mediensteuer zahlen müssen – unabhängig davon, ob die Unternehmen überhaupt Empfangsgeräte haben oder nicht. So will es nach dem Bundesrat und dem Nationalrat nun also auch der Ständerat. Nachdem ein Antrag, die Unternehmen von der Mediensteuer auszunehmen, bereits im Nationalrat knapp gescheitert ist, hat auch der Ständerat einen entsprechenden Minderheitsantrag der Ständeräte Georges Theiler (FDP/LU), Peter Föhn (SVP/SZ) und Hans Hess (FDP/OW) mit 25 zu 14 Stimmen abgelehnt.

Letzte Chance kommt im Herbst

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich in einer erste Reaktion enttäuscht gezeigt über den Entscheid der Kleinen Kammer. Aus der Natur der Sache könnten nur natürliche Personen Radio hören oder fernsehen, nicht aber Unternehmen als juristische Personen. Mit der beschlossenen Zahlungspflicht für Unternehmen werde eine unzulässige und generelle Doppelbesteuerung angestrebt. Sollte das RTVG in der Schlussabstimmung in der Herbstsession in dieser Fassung verabschiedet werden, wird der Vorstand des sgv der Schweizerischen Gewerbekammer – dem Parlament des Schweizer Gewerbes – die Ergreifung des Referendums beantragen.

«Not macht erfinderisch»

In gewohnt gewerbefeindlicher Weltsicht sekundierte Peter Bieri (CVP/ZG) seine Parteikollegin, Medienministerin Doris Leuthard, und behauptete etwa, Wetterprognosen, Verkehrsinfos oder Börsenkurse rechtfertigten die neue Mediensteuer. Und Bieri bemühte Gutachen, die belegen sollen, das neue System sei zulässig.

Genau dies bezweifelt Bundesrichter Peter Karlen. Im «Schweizerischen Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht» stellt er kurz und bündig fest: «Not macht erfinderisch.» Weil neue Steuern oder Steuererhöhungen auf Widerstand stiessen, würden neue Abgaben und -kategorien erfunden. Beim RTVG «offenkundig allein in der Absicht..., keine Verfassungsrevision durchführen zu müssen».

Bundesrat und eidgenössische Räte nähmen die rechtsstaatlichen Anforderungen beim «Erfinden neuer öffentlicher Abgaben» zu wenig ernst, so Karlen.

Massiver Widerstand gegen die neue Mediensteuer regt sich auch in Unternehmerkreisen, wie unzählige beim sgv wie auch in den Medien eingehende Reaktionen belegen. Der Tenor: Es ist Zeit, dass die Abzockerei an den KMU endlich aufhört.

Gerhard Enggist

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