Publiziert am: 08.04.2016

Ohne Schaden für «Kleine»

FINANZDIENSTLEISTUNGEN – Bestehende Gesetzesgrundlagen und ein Vermögensverwaltungsgesetz machen die neuen Finanzdienstleistungsgesetze FIDLEG und FINIG überflüssig.

«Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sind zwei überdimensionierte Grossgesetze, die es in dieser Form zur Erreichung der anvisierten Ziele gar nicht braucht», sagt Henrique Schneider, der zuständige Ressortleiter im Schweizerischen Gewerbeverband sgv. Im Gegenteil: Die beiden Gesetze führten zum Ausschluss von KMU als Kunden und Anbieter im Finanzplatz Schweiz und verursachten unnötige Regulierungskosten von rund 300 Millionen Franken jährlich.

Im Interview mit der Schweizerischen Gewerbezeitung sgz rechnet Martin Janssen, ehemaliger Professor am Institut für Banking und Finance an der Universität Zürich, gar mit weit höheren Kosten: «Die Wertschöpfung, die als Folge der beiden Gesetze vernichtet wird, dürfte über eine Milliarde pro Jahr liegen.»

Schon heute stark reguliert

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Verband Schweizer Vermögens­ver­walter VSV und das Forum Schweizer Selbstregulierungsorganisationen (Forum SRO) fordern daher die Rückweisung der beiden Gesetze. Als Gegenvorschlag fordern sie einfache Anpassungen im Börsen- und Effektenhändler-Gesetz und ein schlankes Gesetz für Vermögensverwalter.

Der Schweizer Finanzplatz sei bereits stark reguliert, sagten die Vertreter von sgv, VSV und SRO gestern vor den Medien in Zürich. Die Ziele, die mit den neuen Finanzdienstleistungsgesetzen erreicht werden sollten, könnten einfacher und ohne finanziellen und strukturellen Schaden bei KMU und Privatkunden erreicht werden. «Besserer Kundenschutz und eine stärkere Aufsicht bespielsweise von Vermögens­­ver­waltern kann mit einer Anpassung der bestehenden Grundlagen und einfachen Regulierungen der Vermögensverwalter erreicht werden», sagte Martin Neese, Präsident des Forums SRO.

Kein Selbstzweck

«FIDLEG und FINIG sind als Querschnittsgesetze nicht geeignet, den Marktzugang zur EU für Finanzdienstleister zu erreichen», ergänzte Alexander Rabian, Vor­sitz­ender der Selbstregulierungsorganisationen des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter VSV. Auch mit den neuen Gesetzen entscheide jedes EU-Land separat, ob Finanzdienstleister aus der Schweiz Zugang erhielten oder nicht. «Das Ziel des Marktzugangs zur EU erreichen wir schlanker und einfacher mit der Revision bestehender Gesetze», so Rabian.

«Die Finanzdienstleistungsgesetze dürfen nicht zum Selbstzweck eingeführt werden», fordert auch Henrique Schneider vom sgv. «Wir bekennen uns zu hohen Standards beim Kundenschutz und zu einer griffigen und starken Aufsicht der Finanz­dienst­leister. Das erreichen wir mit dem Gegenvorschlag des Gewerbes besser als mit FIDLEG und FINIG.»

 

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