Publiziert am: 25.10.2019

«Politik muss Antwort liefern»

CARLO SCHMID-SUTTER – Nach zwölf Jahren wird er sein Amt als Präsident der Elektrizitätskommission ElCom abgeben, so verlangt es die Amtszeitbeschränkung. Das Interview zur Entwicklung des Schweizer Stromnetzes und möglichen zukünftigen Risiken.

Schweizerische Gewerbezeitung: Wie hat sich die Stromversorgung der Schweiz während Ihrer Amtszeit entwickelt?

Carlo Schmid-Sutter: Ein Blick in die Elektrizitätsstatistik zeigt, dass der Stromverbrauch in den vergangenen zehn Jahren im Grossen und Ganzen gleichgeblieben ist, während die Stromproduktion vor allem im Winter abgenommen hat. Das hat dazu geführt, dass die Schweiz im Winterhalbjahr zunehmend auf Importe angewiesen ist, um ihren Strombedarf zu decken. Diese Entwicklung ist aus drei Gründen nicht ohne Risiko: Zunächst kann der Stromimport aus wichtigen Nachbarländern nicht garantiert werden, wenn diese aufgrund ihrer Atom- und Kohleausstiegspläne nicht mehr exportieren können oder wollen. Zudem kann sich die Lage dann verschärfen, wenn es der Schweiz nicht gelingt, den eigenen «Atomausstieg» durch anderweitige inländische Produktion zu kompensieren. Sodann dürfte der Stromverbrauch im Zuge der Dekarbonisierung beim Verkehr und bei den Immobilien gegenüber heute noch zunehmen.

Auch die Ansprüche an das Netz haben sich verändert. Das Netz wird durch fluktuierenden Strom aus den erneuerbaren Energien mehr beansprucht. Aus diesem Grund ist es zentral, dass der Netzausbau entsprechend vorangetrieben wird.

Wenn der Stromimport nicht garantiert werden kann, wie löst die Schweiz denn in Zukunft das Winterproblem?

Die ElCom hat bereits seit einiger Zeit auf die Importrisiken aufmerksam gemacht und gefordert, dass auch in Zukunft ein substanzieller Teil der im Winter benötigten Energie in der Schweiz produziert werden soll. Mittlerweile ist diese Botschaft bei der Politik angekommen. Wie genau eine solche Produktion auszusehen hat, hat allerdings nicht die ElCom zu entscheiden. Als Strommarktregulator hat die ElCom technologieneutral zu sein. Die Antwort muss die Politik liefern.

Der Bundesrat hat die vollständige Liberalisierung des Strommarkts bekräftigt. Was bringt die Marktöffnung?

Die volle Marktöffnung ist zunächst einmal nichts anderes als die Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags, der seit 2007 im Stromversorgungsgesetz enthalten ist. Handelspolitisch ist sie von Bedeutung, weil sie eine der Bedingungen für den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU darstellt. Ordnungspolitisch hilft sie, Marktverzerrungen, welche die teilweise Marktöffnung zulasten der «gefangenen» und zugunsten der «freien» Endkunden bewirkt hat, zu beseitigen. Tarifmässig dürften die Auswirkungen beschränkt bleiben, da die Netznutzungsentgelte und die Abgaben von der Marktöffnung nicht betroffen sind.

Gemäss Bund ist eine Strommangellage die derzeit grösste Gefahr für die Schweiz. Ende Mai entgingen wir offenbar knapp einem Blackout. Wie stufen Sie die Lage ein?

Ende Mai herrschte in der Schweiz kurzfristig eine angespannte Netzsituation aufgrund des Zusammentreffens von aussergewöhnlichen Umständen. Unwetterbedingte Netzausfälle verbanden sich mit parallel laufenden Kraftwerksrevisionen. Das war keine strukturelle Strommangellage, sondern eine temporäre Stresssituation, zu deren Behebung es etablierte Prozesse gibt. Die hierfür zuständige Betreiberin des Höchstspannungsnetzes, Swissgrid, hat die entsprechenden Massnahmen unverzüglich ergriffen und die Situation entspannt. Die Berichterstattungen in den Medien über einen «Fast-Blackout» waren übertrieben.

Wie sehen die Notfallszenarien aus, sollte es doch einmal zu einem Blackout kommen?

Vorrangiges Ziel ist es, sicherzustellen, dass es gar nicht erst zu einem Blackout kommt, was unter anderem voraussetzt, dass Stromnachfrage und Stromproduktion zu jedem Zeitpunkt im Gleichgewicht sind und die Übertragungs- und Verteilnetze die entsprechende Stromlast tragen können.

Um dieses Gleichgewicht zu halten, werden Kraftwerkskapazitäten bereitgehalten, die kurzfristig Strom erzeugen oder verbrauchen können. Swissgrid kann, wenn notwendig, in den Betrieb inländischer Kraftwerke eingreifen bzw. länderübergreifende Kraftwerkseinsätze an­fordern – Systemdienstleistungen, Redispatch und Countertrading, wie diese Massnahmen genannt werden, sorgen kurzfristig, auch grenzüberschreitend, für die Systemsicherheit. Sie sind Bestandteil einer ganzen Massnahmenkaskade, die einen Netzzusammenbruch vermeiden sollen und beim sogenannten «Lastabwurf» enden, bei dem bestimmte Netzgebiete abgeschaltet werden, um einen totalen Blackout zu verhindern.

Käme es dennoch zu einem Blackout, müsste der Netzbetrieb sukzessive mit Hilfe von vorbereiteten Massnahmen gebietsweise wiederaufgebaut werden. Bei einer länger andauernden, schwerwiegenden Strommangellage, die von der Wirtschaft nicht behoben werden könnte, käme es zur staatlichen Bewirtschaftung der Stromversorgung in der Schweiz über das Landesversorgungsgesetz.

Das Stromabkommen mit der EU ist im Rahmenabkommen integriert. Wenn die Schweiz nicht unterzeichnet, könnte uns die EU dann einfach den Saft abdrehen?

Die EU könnte zweifellos dafür sorgen, dass die grenzüberschreitenden Leitungen zur Schweiz unterbrochen werden. Ohne Not wird sie dies aber nicht tun. Im «Normalfall» wäre eine solche Massnahme kontraproduktiv und würde EU–Stromunternehmen schädigen, da sie mit der Schweiz keine Geschäfte mehr machen könnten.

Ausserdem sollte man die geografische Lage der Schweiz nicht vergessen: Ein schöner Teil des Stromaustausches zwischen den Alpenländern erfolgt über das Schweizer Übertragungsnetz. Hängt man dieses ab, kann dies zu Engpässen in den Netzen unserer Nachbarländer führen. Zudem liegt im Süden der Schweiz noch Italien, welches zu einem grossen Teil auf Importe über das Schweizer Übertragungsnetz angewiesen ist.

Ein Stromabkommen wäre für die internationale Zusammenarbeit sicher sinnvoll. Allerdings würde dadurch keine einzige Kilowattstunde Strom mehr produziert und kein einziges zusätzliches Kraftwerk gebaut werden. Anders gesagt: Ein Stromabkommen kann nicht sämtliche Probleme der Schweizer Versorgungssicherheit lösen.

Die Bandenergie wird in der Schweiz hauptsächlich von Kernkraftwerken und Laufkraftwerken an Flüssen geliefert. Kann sie durch erneuerbare Energiequellen ersetzt werden?

Bei den Laufkraftwerken gehen wir nicht davon aus, dass diese ausser Betrieb genommen werden. Anders bei den Kernkraftwerken. Da ist es unbestritten, dass der aktuelle Zubau an Produktionsanlagen von erneuerbaren Energien nicht hinreicht, um die in Zukunft wegfallende Energie aus den Kernkraftwerken im Winter zu kompensieren. Fallen alle Kernkraftwerke einmal weg, fehlen rund zwölf Milliarden Kilowattstunden im Winterhalbjahr. Diese Energie je zur Hälfte mit Photovoltaik und Windenergie zu ersetzen, würde bedeuten, in den nächsten 15 bis 25 Jahren über 1200 4-MW-Windanlagen und über 3,4 Millionen zusätzliche Dachflächen à 50m2 für Photovoltaik zu erstellen. Ein solches Zubauprogramm dürfte eine grosse Herausforderung darstellen.

Es wird mit Sicherheit nötig sein, Produktions- und Speichertechnologien mit flexiblen Verbrauchern zu verknüpfen. Von grosser Bedeutung ist die Frage, ob es gelingt, die saisonale Speicherung unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten weiterzuentwickeln.

Erneuerbare Energien haben ausserdem die Eigenschaft, nicht gut prognostizierbar zu sein. Sie sind deshalb für den Betrieb erheblich anspruchsvoller als Bandenergien, die kontinuierlich produziert werden können.

Die Infrastruktur muss ausgebaut werden. Doch immer wieder regt sich Widerstand. Am Bözberg musste für die erste Erdverkabelung der Schweiz sogar das Bundesgericht entscheiden. Das sind nicht gerade rosige Aussichten…

Die Verfahren beim Netzausbau sind oftmals langwierig. Dies ist insbesondere bedauerlich, wenn sie für die Versorgungssicherheit der Schweiz zentral sind – wie beispielsweise die Leitung Bassecourt-Mühleberg.

Auch die Diskussionen, ob Kabel verlegt oder Freileitungen gebaut werden sollen, sind häufig ausufernd. Die Kosten werden dabei kaum berücksichtigt. Die ElCom hat sich von Gesetzes wegen mit dieser Frage auseinanderzusetzen und muss für ein effizientes Netz sorgen, was in vielen Fällen durch Freileitungen besser gewährleistet werden kann. Schliesslich gehen diese Kosten zulasten der Endverbraucher.

Keiner will die Leitung vor der Tür, aber jeder will den Strom haben. Ist die hiesige Stromver­sorgung so selbstverständlich gut, dass wir Opfer unseres eigenen Erfolgs werden?

Wir haben in der Tat immer noch eine ausgezeichnete Stromversorgung. Die durchschnittliche jährliche Unterbrechungsdauer pro versorgtem Endverbraucher beträgt in der Schweiz seit Jahren rund 20 Minuten. Dabei ist noch anzufügen, dass nur jeder dritte Endverbraucher in der Schweiz überhaupt von einem Unterbruch betroffen ist. Das sind im internationalen Vergleich Spitzenwerte. Solche sind aber nur mit einem gut ausgebauten und gut unterhaltenen Netz zu haben. Man kann auch in dieser Hinsicht nicht den Fünfer und das Weggli haben.

Wird der Strom teurer werden?

Ich weiss es nicht. Wer glaubte vor zehn Jahren daran, dass die Wasserkraft eines Tages nicht mehr «im Geld» sein könnte und in den eidgenössischen Räten über finanzielle Unterstützung durch den Bund debattiert würde? Der Markt ist nicht rational. Rationale Überlegungen wären etwa folgende: Wenn man davon ausgeht, dass Energie in Europa im Rahmen des Kernkraft- und Kohleausstiegs knapper wird, müsste der Markt nach Lehrbuch mit einer Verteuerung reagieren. Und mit der Zunahme der erneuerbaren Energie nehmen auch der Bedarf an Reserveenergie und die Kosten für den Netzausbau insgesamt zu. Das würde bedeuten, dass Netzkosten steigen, was nach aktueller Rechtslage die Endverbraucher zu bezahlen hätten. Recht ist aber selten auf Dauer stabil, Parlament und Gerichte können das Recht verändern. Daher sind Prognosen schwierig.

Interview: Adrian Uhlmann

ZUR PERSON

Carlo Schmid-Sutter (69) vertrat als CVP-Politiker von 1980 bis 2007 den Kanton Appenzell Innerrhoden im Ständerat. Von 1992 bis 1994 war er zudem Präsident der CVP Schweiz. Schmid-Sutter präsidiert seit deren Einsetzung im Jahr 2007 die Eidgenössische Elektrizitäts­kommission ElCom. Sie ist die staatliche Regulierungsbehörde für den Schweizer Strommarkt.

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