Publiziert am: 27.05.2016

Regulierungswahn im Monatstakt

MIETRECHT – Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt eine Formularpflicht entschieden ab. Sie ist ein weiteres Beispiel für unnötige Regulierung und schwächt die Interessen der Eigentümer.

Der Bundesrat will gesamtschweizerisch eine Formularpflicht im Mietrecht einführen. Bei einem Mieterwechsel soll neu in jedem Fall und in der ganzen Schweiz mittels Formular der bisherige Mietzins bekanntgegeben und eine allfällige Mietzinserhöhung begründet werden. Weitere Anpassungen der Vorlage betreffen die Verwendung der mechanischen Unterschrift (Faksimile-Unterschrift) bei Änderungsmitteilungen sowie die einfache Schriftlichkeit bei Anpassungen von gestaffelten Mietzinsen. Weiter sollen alle mietrechtlichen Formulare neu durch den Bund erlassen oder genehmigt werden.

Formularregel für ganze Schweiz

Das geltende Recht sieht vor, dass der Bund Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen, namentlich gegen missbräuchliche Mietzinse, erlassen kann. Der Mieter kann den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache anfechten und dessen Herabsetzung verlangen, wenn er sich aufgrund einer Notlage oder wegen der örtlichen Marktverhältnisse zum Vertragsabschluss gezwungen sah oder wenn der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat.

«EIN FORMULAR SCHAFFT WEDER WOHNRAUM NOCH GARANTIERT ES TIEFE ZINSEN.»

Im Falle von Wohnungsmangel können die Kantone für ihr Gebiet oder einen Teil davon festlegen, dass beim Abschluss eines neuen Mietvertrages der vorherige Mietzins mittels eines Formulars mitzuteilen ist. Umgesetzt haben diese Regel die Kantone Nidwalden, Zug, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Genf und Zürich, letzterer erst nach einem heftigen Abstimmungskampf mit einer knappen Mehrheit gegen die gewerblichen und Hauseigentümerinteressen. In der Erwartung, dass mittels mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt eine preisdämpfende Wirkung erzielt werden kann, will der Bundesrat die Formularregel in der ganzen Schweiz einführen.

Schwächung des Eigentums

Die Pflicht zur Bekanntgabe des bisherigen Mietzinses und zur Begründung einer Mietzinserhöhung soll unabhängig vom Vorliegen eines konkreten Wohnungsmangels eingeführt werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese Formularpflicht entschieden ab. Sie ist ein weiteres Beispiel einer unnötigen Regulierung und Schwächung der Eigentümerinteressen. Wie bereits das Beispiel des Kantons Zürich gezeigt hat, steigt mit der Formularpflicht die Anfechtungsrate des Anfangsmietzinses an. Für die Vermieter bedeutet dies eine Zunahme der Rechtsunsicherheit und eine Schwächung ihrer Investitionsbereitschaft. Ob die Mieterinnen und Mieter von einer solchen Entwicklung profitieren, ist fraglich.

Weder mehr Wohnungen
noch tiefere Mieten

Ein Formular beim Mieterwechsel ist nicht nur eine unnötige Regulierung. Es wird auch nicht mehr Wohnraum geschaffen. Zudem ist es naiv anzunehmen, dass ein Formular eine dämpfende Wirkung auf die Mietzinse auslösen kann. Die Höhe des Mietzinses ist grundsätzlich das Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Eine stichhaltige Begründung für die gesamtschweizerische Formularpflicht bleibt der Bundesrat in seiner Botschaft denn auch schuldig. Er argumentiert zwar mit «mehr Transparenz» und «mehr Rechtssicherheit», weil das Formular vor Vertragsabschluss dem potenziellen Mieter zur Kenntnis gebracht werden muss. Er unterlässt es aber, die Folgen der bürokratischen Übung für die Vermieter kritisch zu würdigen. Solche Forderungen schränken die Investitionsbereitschaft ein. Immerhin deklariert er in der Botschaft ans Parlament, dass der Vorschlag in der Vernehmlassung höchst umstritten gewesen ist und von der Hälfte der Teilnehmenden abgelehnt wird. Wieso die Vorlage trotzdem dem Parlament unterbreitet wird, bleibt ein Rätsel.

Nicht nachvollziebar

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat im Monatstakt unnötige Regulierungen einführt und damit das Fundament des Erfolgsmodells Schweiz – ein freiheitliches Vertragsrecht – immer wieder unterläuft. Der Mietmarkt muss nicht zusätzlich reguliert werden, schon gar nicht landesweit. Eine Formularpflicht schafft weder zusätzlichen Wohnraum noch ist sie Garant für tiefere Mietzinse.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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