Publiziert am: 19.02.2016

Richtig versichern gegen Krankheit

Versicherungsberatung – Rutschiger Boden, kaltes Wetter, Schnupfen, Grippe. Vor allem im Winter verletzen versichern wir uns schneller und werden öfters krank. Wie aber richtig?

G.T. aus L.: «Ich führe ein kleines Hotel in den Bergen und bin mit schwankenden Umsätzen konfrontiert. Gerade diesen Winter leidet mein Betrieb ausserordentlich unter den schlechten Wetter- und Schneeverhältnissen. Die vielen Stornierungen wirken sich drastisch auf meinen Geschäftsgang aus: auf Investitionen, aber vor allem auch auf meine Lohnsituation. Mein massgeblicher Lohn bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse schwankt deshalb stark. Im Herbst erlitt ich wegen eines Misstritts beim Joggen eine Bänderverletzung und war drei Wochen arbeitsunfähig. Meine Unfallversicherung hat das Taggeld auf meinem letztjährigen Jahreslohn berechnet. Dieser lag aber um mehrere zehntausend Franken tiefer als im Vorjahr. Kann ich meinen tatsächlichen persönlichen Bedarf von 120 000 Franken nicht anderweitig versichern?»

Sehr geehrter Herr T.: Ihre Unfallversicherung hat korrekt gehandelt und Ihr Taggeld gestützt auf den von Ihnen zuletzt deklarierten Lohn berechnet. Sie hat dabei mindestens den branchen- und ortsüblichen Lohn berücksichtigt. Dieses massgebliche Einkommen zur Überwindung von grösseren Lohnschwankungen berücksichtigt Faktoren wie Alter, berufliche Funktion, Ausbildung, Anstellungsdauer und Unternehmensgrösse. Wenn in Ihrer Police nichts anderes vereinbart ist, ist für Ihr Taggeld dieser branchen- und ortsübliche Lohn massgebend.

Lohn im Voraus fest vereinbaren

Als Inhaber Ihrer GmbH gelten Sie versicherungstechnisch als Angestellter. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Unfallversicherer eine massgeschneiderte Versicherungs­lösung zu vereinbaren. Da der branchen- und ortsübliche Lohn für Hotelbetriebe stark schwankt, macht es durchaus Sinn, Ihr Taggeld vertraglich auf einen bedarfsgerecht definierten Lohn zu fixieren.

Das Unfallversicherungsgesetz garantiert neben dem Taggeld auch langfristige Geldleistungen. Auch solche Rentenleistungen werden auf der Basis des AHV-Lohns berechnet. Sie können Ihren Versicherungsbedarf, der über dem branchen- und ortsüblichen Mittelwert liegt, über eine Ergänzungsversicherung abdecken – entweder über eine UVG-Ergänzungsversicherung oder über eine Einzel-Unfallversicherung.

Feste Lohnsumme 
auch für Krankentaggeld

Beim Krankentaggeld sind individuellere Lösungen über eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung (KTG) möglich. Sie können sich hier zusammen mit Ihren Mitarbeitenden zu einer fix vereinbarten, bedarfsgerechten Lohnsumme versichern. Mit einem KTG-Vertrag sind Lohnausfälle für Krankheiten abgedeckt. Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsberater – er kann Ihren persönlichen Verhältnissen bei der Versicherung des Lohnausfalls Rechnung tragen.

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