Publiziert am: 22.02.2019

Sackweise Kohle anschleppen

MEDIENSTEUER – Schweizer Unternehmer sollen gleich mehrfach bezahlen für ein Gut, das sie weder bestellt haben noch nützen – und für das sie als Private bereits bezahlt haben. Diese Mehrfachabzocke fördert die Staatsverdrossenheit in den KMU.

«Die Sache ist völlig absurd», sagt der Zürcher Brenn- und Treibstoffhändler Thomas Muraro. Die 1939 gegründete Peter Muraro AG erzielte im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von knapp über 26 Millionen Franken – und einen Gewinn von gerade einmal 1213 Franken und 60 Rappen. Dafür soll sie nach dem neuen Regime jetzt 5750 Franken Mediensteuer bezahlen – 4,7-mal den Gewinn also. «Es kann ja wohl nicht sein», ärgert sich Muraro, «dass ich gegenüber dem Staat nun einen Verlust ausweisen muss, bloss weil ich für diese Zwangssteuer ebenso viel zahlen muss, wie ein Chauffeur im Monat verdient!»

Wie auch andere Mitbewerber macht Muraro mit seinen sechs Mitarbeiterstellen auf dem stark umkämpften Gebiet Brenn- und Treibstoffhandel zwar grosse Umsätze, «die grossen Gewinne sind aber schon lange ausgeblieben.» Die letzten drei warmen Winter seien «katastrophal» gewesen, da ändere auch die diesjährige wieder länger kalte Jahreszeit kaum viel. «Umso weniger kann ich begreifen», so Muraro, «dass der Umsatz das einzige Kriterium für die neue Mediensteuer sein soll. Mindestens ein weiterer Parameter, z. B. die abgelieferte Mehrwertsteuer, müsste doch zu finden sein, damit die Sache – so falsch sie im Grunde auch ist – wenigstens etwas fairer abläuft.»

Weshalb Umsatz als Grundlage?

Dass nicht der Netto-, sondern der Bruttoumsatz eines Betriebs als Kriterium für die Mediensteuer gilt, ist auch für Verbandsmanager David Clavadetscher unverständlich. «Dass Ziffer 200 der Mehrwert­steuer­abrechnung als Bemessungsgrundlage genommen wird, ist falsch und darf so nicht stehen bleiben», fordert Clavadetscher. Die Bemessung müsse steuerrechtskonform adaptiert werden.

Auch Zweiradhändler Adrian Michel aus Wabern bei Bern ärgert sich darüber, dass der Umsatz als Bemessungsgrundlage gilt: «Ich frage mich schon, wer solche Schnapsideen erfindet.» Neu müsse er eine Mediensteuer von 910 statt 218 Franken bezahlen, «darüber habe ich mich grün und blau geärgert.»

Zollkosten als Umsatz…

Das in Meyrin (GE) beheimatete internationale Logistikunternehmen Ritschard SA mit rund 120 Mitarbeitenden soll neu 5750 Franken an die Mediensteuer bezahlen – sieben Mal mehr als bisher. Im Umsatz mit einberechnet sind rund 20 Millionen an Zollkosten – auch diese werden mitbesteuert…

Ein weiteres Beispiel aus der Romandie: «Les établissements Fournier» in Perly-Certoux (GE) umfassen drei verschiedene Einheiten: die Perly-Geflügelfarm, die für die Produktion und Schlachtplanung von Geflügel zuständig ist, die Proferme SA, die für die Schlachtung von Geflügel zuständig ist, und schliesslich die Volailles Importation SA, die für die Zerlegung, Aufbereitung und Verpackung von Geflügelprodukten und den Handel mit verschiedenen anderen Produkten zuständig ist.

«Unsere drei Unternehmen nutzen die gleichen Räumlichkeiten, das gleiche Computernetzwerk und teilen sich das gleiche Personal», erklärt Direktor Marc Fournier, «aber wir werden dreimal besteuert und müssen nun insgesamt 5470 Franken zahlen. Es gibt keine Grundlage für diese Kumulation von Steuern.»

Firmen ohne Mitarbeiter sollen je 910 Franken zahlen

Ein besonders krasses Beispiel ist die in einer Holdingstruktur mit sechs Tochtergesellschaften organisierte Winterthurer Optimo-Gruppe. Mit ca. 250 Mitarbeitenden ist sie unter anderem in den Bereichen Technik, Personalverleih, Logistik und IT-Lösungen aktiv. Die Gruppe soll neu gut 10­000 Franken an die Mediensteuer zahlen – ein Anstieg um den Faktor 30 oder rund 40 Franken pro Angestellter.

Der Clou: Die Optimo Service AG – sie ist zuständig für das operative Geschäft, alle Mitarbeitenden sind hier angestellt – zahlt 5750 Franken. Die fünf anderen Organisationseinheiten, darunter eine in Liquidation, eine, die bloss zwei Gebäude umfasst, und eine, die fusioniert wird – werden mit je 910 Franken zur Kasse gebeten.

«Wir sind damit nicht einverstanden, dass juristische Personen in einem solchen Ausmass für eine Sache besteuert werden, mit der sie nichts zu tun haben und für die alle unsere Angestellten bereits privat zahlen müssen», sagt Geschäftsleitungsmitglied Dominik Uhlmann. «Und zudem sollte, wenn schon juristische Personen besteuert werden, dies auf Ebene Gruppe geschehen und nicht auf Ebene der rechtlichen Einheiten. Wären wir eine Gesellschaft, würden sich die Kosten auf 5750 Franken fast halbieren. Ich begrüsse es sehr, wenn der Schweizerische Gewerbeverband hier politisch etwas bewegen kann.»

Bis 20 Rechnungen

Auch Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen, die zum Beispiel für einen Grossauftrag gebildet wurden, werden neu dreifach besteuert (vgl. sgz vom 8. Februar). Gehört das Unternehmen zu einer Holding, in deren Buchhaltung der Umsatz noch einmal ausgewiesen wird, so wird dieser ein drittes Mal versteuert. «Es gibt Ingenieurfirmen, welche mehr als 20 Rechnungen erwarten, weil sie an mehr als 20 Arbeitsgemeinschaften beteiligt sind», sagt Mario Marti, Geschäftsführer von Usic, des Verbandes der beratenden Ingenieurunternehmen, gegenüber der «Basler Zeitung». Marti rechnet, dass es mehrere hundert Arbeitsgemeinschaften gibt, deren Umsatz höher liegt als eine halbe Million Franken und bei denen der Umsatz deshalb doppelt besteuert wird.

25 000 Franken mehr

Heinz Eberhard, Verwaltungsratspräsident der Eberhard Unternehmungen mit Hauptsitz in Kloten (ZH), bemängelt gegenüber der «Schweizer Bauwirtschaft»: «Bei Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um eine einfache Gesellschaft. Die Arbeitsgemeinschaften haben weder eigene Angestellte noch eigene Büros. Die entsprechenden Gesellschafter beziehungsweise Firmen der Arbeitsgemeinschaften stellen ihre Leistungen an die Arbeitsgemeinschaft in Rechnung. Sie verrechnen auf diesen Umsätzen MWST und sind entsprechend auch für die Beiträge Radio und Fernsehen abgabepflichtig.»

Die Eberhard-Gruppe muss neu eine um 25­000 Franken höhere Steuer entrichten. «Damit gehen den Kantonen und den Gemeinden Steuereinnahmen verloren, die nach Bern verschoben werden. Das ist stossend!», ärgert sich Heinz Eberhard.

Die Staatsverdrossenheit steigt

Für die genannten Firmeninhaber ist klar: Der heutige Zustand rund um die Mediensteuer ist unhaltbar. Im Wahljahr haben sie denn auch klare Erwartungen an die Politik: Diese abstruse Mediensteuer für Unternehmen muss weg – je schneller, desto besser. Denn fast noch schädlicher als die finanziellen sind die politischen Folgen der völlig ungerechten Vielfachbesteuerung. Die Unternehmen fühlen sich als Milchkühe, die vom Staat hemmungslos abgezockt werden. Dies fördert die Staatsverdrossenheit – eine schlechte Entwicklung in einem Gemeinwesen, das auf dem Milizgedanken aufbaut.

Gerhard Enggist

Lesen Sie dazu auch

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen