Publiziert am: 24.06.2016

Scherbenhaufen oder Minenfeld?

FINANZDIENSTLEISTUNGEN – Fidleg und Finig möchten alle Branchen im Finanzplatz Schweiz den gleichen Grundsätzen unterstellen. Im Klartext heisst dies: UBS-Massstäbe werden auf Vermögensverwalter angewendet. Das ist ein völlig absurdes Vorgehen.

Wer auch immer das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und das Finanz­instituts­gesetz (Finig) betrachtet, sieht nichts Schönes. Die Frage ist, ob es sich dabei um einen Scherbenhaufen oder um ein Minenfeld handelt. Die Antwort lautet: Man hofft auf den Scherbenhaufen – und befürchtet ein Minenfeld.

Fidleg und Finig möchten alle Branchen im Finanzplatz Schweiz den gleichen Grundsätzen unterstellen. Ganz egal, ob eine global systemrelevante UBS oder eine Frau als Vermögensverwalterin, sie alle sollen regulatorisch ähnlich gefasst werden. Im Klartext bedeutet dies, die UBS-Massstäbe werden auf Vermögensverwalter angewendet.

Absurd und schädlich

Diese offensichtliche Unverhältnismässigkeit stört die Anhänger von Fidleg und Finig nicht. Die Bundesverwaltung weibelt für das regulatorische Grossprojekt. Sie sieht nämlich das Potenzial, den eigenen Macht­bereich auszudehnen. Die grösseren Banken bejubeln das Paket. Damit liessen sich KMU-Finanzdienstleister aus dem Markt verdrängen und ihre Marktanteile könnten so den Banken anheimfallen. Was beide wissen: Fidleg und Finig generieren Regulierungskosten von etwa 300 Millionen Franken im Jahr. Sollte diese Zahl nicht erschrecken? Tut sie nicht, denn die Bundesverwaltung und ihre Alliierten wissen es auch: Die Kosten tragen die Kundinnen und Kunden.

Zum Nachteil der Kunden

Den meisten Kundinnen und Kunden werden diese Kosten überwälzt. Und zwar versteckt. Bankspesen werden sich erhöhen. Einzelne Aufträge werden separat abgerechnet. Einzelne Dienste, die bis heute kostenlos waren, werden neu kostenpflichtig und so weiter. Versteckte Kostensprünge lassen sich besser verkaufen.

«VERSTECKTE KOSTENSPRÜNGE LASSEN SICH BESSER VERKAUFEN.»

Was aber wirklich schädlich ist: Viele Kundinnen und Kunden werden von der Vermögensberatung ganz ausgeschlossen. Es wird kolportiert: Wer nicht mindestens 200 000 Franken hat, soll sich nur mit standardisierten Massenprodukten abfinden. Die individuelle Beratung, beispielsweise im Rahmen eines Vorsorgeplans oder einer KMU-Weiterentwicklung, wird nur noch den ganz Vermögenden vorbehalten sein.

Grundlos und zur Unzeit

Doch das Beste kommt erst: Fidleg und Finig sind entstanden, weil man für die grösseren Banken den Zugang zum EU-Markt gewähren wollte. Man brauchte ein Gesetz, das der EU äquivalent ist. Doch die EU verzögert ­ihre Regulierung. Das Ergebnis: Wir wissen überhaupt nicht, zu was Fidleg und Finig denn eigentlich «äquivalent» sein sollen.

«DIE BUNDESVERWALTUNG UND IHRE ALLIIERTEN WISSEN GENAU: DIE KOSTEN TRAGEN ALLEIN DIE KUNDEN.»

Äquivalenz ist im Übrigen immer noch eine politische Entscheidung. Die Schweiz hätte sogar wortwörtlich die EU-Richtlinie abschreiben können, und die Äquivalenz wäre nicht automatisch gegeben. Wer glaubt, mit Fidleg und Finig sei der Markt­zugang automatisch gegeben, ist ein grosser Optimist.

Lieber Scherbenhaufen 
als Minenfeld

Der Ständerat hat nun die Möglichkeit, Fidleg und Finig zurück an den Bundesrat zu weisen. Damit würde man die Vorlage in der jetzigen Form entsorgen. Das Gute an Scherbenhaufen: Sie lassen sich aufräumen.

«DIE EU IST IM VERZUG: WAS ‹ÄQUIVALENT› 
GENAU SEIN SOLL, 
KANN DERZEIT 
NIEMAND MIT 
SICHERHEIT SAGEN.»

Viel schwieriger ist es mit Minenfeldern. Wenn die Minen einmal vergraben sind, bleiben sie lange aktiv. Wenn jemand darauf tritt, gehen sie los. So verhält es sich mit Fidleg und Finig. Darin sind derart viele verborgene Kosten und Kunden­benachteiligungen versteckt, dass sich Kundinnen und Kunden orientierungslos durchs Minenfeld tasten müssen...

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

 

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