Publiziert am: 05.03.2021

Schlechte Vorzeichen

AHV-REVISION – Unsinnige AHV-Ausbauwünsche vernichten praktisch alle Einsparungen. Als Folge davon drohen massive Mehr­wert­steuer­erhöhungen.

Opfersymmetrie! Opfersymmetrie ist eine der zentralen Forderungen des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv bei der anstehenden AHV-Revision. Reformen in der Altersvorsorge sind nur dann erfolgversprechend, wenn sie ausgewogen sind. Einsparungen und Mehreinnahmen müssen sich in etwa die Waage halten. Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre zeigen: Muss eine Seite ein zu grosses Opfer erbringen, sind AHV- und/oder BVG-Vorlagen zum Scheitern verurteilt. Und ein weiteres Scheitern können wir uns angesichts der besorgniserregenden Finanzierungsperspektiven schlicht nicht mehr leisten.

Wenig Einsparungen

Der Bundesrat sieht in seiner Botschaft zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) eine gewisse Art von Opfersymmetrie vor. Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre brächte jährliche Nettoeinsparungen von etwa 1,4 Milliarden Franken. Knapp die Hälfte davon möchte die Landesregierung für Abfederungsmassnahmen zugunsten der Frauen einsetzen. Die Flexibilisierung des Rentenvorbezugs sowie anderweitige Systemkorrekturen würden zusätzliche Ausgaben verursachen.

Die Gesamteinsparungen beliefen sich dann noch auf rund 440 Millionen Franken netto. Mittels einer Erhöhung der Mehrwertsteuersätze möchte der Bundesrat jährliche ­Zusatzeinnahmen von gut zwei Milliarden Franken generieren.

Opfer will der Bundesrat somit allen abverlangen. Symmetrisch verteilt sind diese Opfer aber keineswegs. Der Beitrag der Steuerzahler wäre überproportional hoch. Der sgv verlangt daher seit langem eine ausgewogenere Revision. Die Mehrausgaben – darunter auch ­die­jenigen für Abfederungs­mass­nahmen – sind zu kürzen. Im Gegenzug ist die Mehrwertsteuererhöhung auf maximal 0,3 Prozent zu beschränken. Mit diesen ­Korrekturen lässt sich eine echte Opfersymmetrie ­erreichen.

Teurer Leistungsausbau

Korrekturen werden von der sozialpolitischen Kommission des Ständerats tatsächlich vorgeschlagen. Leider aber Korrekturen in eine falsche Richtung. Denn auf Druck der Mitte hin soll der Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent angehoben werden. Was relativ harmlos tönt, hätte jährliche Mehrausgaben von 650 Millionen Franken zur Folge.

Ein Teil dieser Mehrausgaben soll durch Einsparungen aufgefangen werden. So sollen die Abfederungsmassnahmen zugunsten der Frauen nur noch während sechs statt neun Jahren zur Anwendung gelangen, was die politische Linke zur Weissglut treibt. Eine vollständige Kompensation der zusätzlich beschlossenen Mehrausgaben ist aber nicht möglich. Von den 1,4 Milliarden Franken Nettoeinsparungen aus der Erhöhung des Frauenrentenalters ­blieben bloss noch rund 170 Millionen Franken übrig. Bei jährlichen AHV-Ausgaben von bald 50 Milli-arden Franken ist das so gut wie nichts.

Steuerzahler sollen bluten

Den Ausgleich der AHV-Finanzen will die Ständeratskommission daher primär über Mehreinnahmen erreichen. Auch sie will die Mehrwertsteuersätze um 0,7 Prozent erhöhen. Dass diese Erhöhung gestaffelt in zwei Schritten erfolgen soll, macht die Sache nicht besser. Im Gegenteil: Jede Mehrwertsteuererhöhung verursacht Umstellungskosten in dreistelliger Millionenhöhe. Gestaffelte Anpassungen sind daher unsinnig.

Die Chancen, dass endlich wieder einmal eine AHV-Revision erfolgreich zu Ende gebracht werden kann, sind mit den Beschlüssen der Ständeratskommission gesunken. Der Widerstand der Linken und der Frauen ist stärker geworden. Eine schmerzhafte Mehrwertsteuererhöhung bei vernachlässigbaren Nettoeinsparungen ist aber auch für die Wirtschaft und für viele bürgerliche Wähler inakzeptabel.

Von einer Opfersymmetrie kann keine Rede mehr sein. Schlechte Vorzeichen fĂĽr eine Revision, bei der sich eigentlich alle einig sind, dass sie diesmal ganz einfach reĂĽssieren muss.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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