Publiziert am: 20.10.2017

Schützen Sie Ihren Geistesblitz

INNOVATION – Das Immaterialgüterrecht könnte vielen Schweizer KMU das Leben enorm vereinfachen. Könnte, weil es teilweise noch immer stiefmütterlich behandelt wird. Ein Umdenken würde die Position der Innovationsweltmeisterin Schweiz stärken.

Wir leben im Copy-paste-Zeitalter. Nicht nur am PC. Auch Unternehmen bedienen sich gerne bei der Konkurrenz. Kopieren ist schliesslich einfacher und billiger. Dabei geht es gar nicht nur um Produkte, sondern auch um sogenannte immaterielle Güter (vgl. Nachgefragt), wie das Design eines Stuhles oder den Inhalt eines Romans. Weil Schweizer KMU innovativ und dadurch erfolgreich und fortschrittlich sind, wird hier besonders gerne abgeschaut. Am Anfang haben viele eher die Finanzierung und die Kundenbetreuung im Kopf, nicht aber das Themenfeld des Geistigen Eigentums, kurz IP (englisch für Intellectual Property). Mit dem Immaterialgüterrecht stünde zwar eine rechtlich saubere Lösung bereit. KMU versäumen es aber immer wieder, sich rechtzeitig zu schützen.

Die Schweiz braucht den Schutz

Gemäss Rangliste des Global Inno-
vation Index (GII) ist die Schweiz 
Innovationsweltmeisterin. Zudem verfügen wir über die höchste Rate «Anmeldungen pro Einwohner» beim europäischen Patentamt. Besonders stark sei die Schweiz bei Erfindun-
gen und der Generierung und Verbreitung von Wissen, sagt Catherine Chammartin, Direktorin des Eid-
genössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). «Sie ist deshalb auf einen effektiven Schutz des Geistigen Eigentums angewiesen.»

Patent-, Design- oder Markenschutz (siehe Kasten) ist fast überall wichtig, wo jemand unternehmerisch tätig ist. Gerade bei KMU, wo keine grosse Rechtsabteilung – wenn überhaupt – zur Verfügung steht, fehlt das Know-how oftmals. «Eine IP-Strategie macht nicht nur in Hightech-Unternehmen Sinn», versichert Chammartin. «Jedes KMU hat einen Firmen- und Produktenamen. Diese lassen sich als Marke schützen. Sobald ein KMU innovativ ist, kommen Patent-, Design- und Urheberrechtsschutz ins Spiel. Auf www.ige.ch befindet sich eine Liste von Dienstleistungen, die wir insbesondere für KMU anbieten sowie Adressen von Markenexperten, Patent- und Rechtsanwälten.» Ausserdem empfiehlt sie, bei der IP-Schutzstrategie auf Spezialisten von innerhalb und ausserhalb des Unternehmens zu setzen.

KMU unterschätzen das IP zu oft

Die Schweizer Innovationskraft in Ehren: Sie könnte weit besser geschützt sein, sagt zum Beispiel Rechtsanwalt Michael Treis. Er arbeitet für Baker McKenzie und hat 
sich auf Geistiges Eigentum spezialisiert. Er ist der Meinung, dass 
viele KMU das Geistige Eigentum unterschätzen. Es werde oftmals mit dem Patentrecht gleichgesetzt.

«Der Wert und die Bedeutung von Markenschutz, Designschutz und urheberrechtlichem Schutz werden grob unterschätzt.» Die Gründe dafür? «KMU sind nicht bereit, die 
notwendigen Mittel in die Hand zu nehmen, um ihre Rechte auch durchzusetzen, sondern sind diesbezüg-
lich übertrieben ‹kostenbewusst›, sagt Treis. «Viele Unternehmen investieren Geld in Patentanmeldungen, sind dann aber zurückhaltend, wenn es darum geht, ihre Rechte auch vor Gericht durchzusetzen», 
erklärt Treis. «Dadurch verlieren 
sie.»

Es ist nie zu frĂĽh

Es kann zu Beginn wehtun, wenn viel Geld in den IP-Schutz fliesst. Aber es lohne sich. «Es ist inkonsequent, in Forschung, Entwicklung und Produktedesign viel Geld zu investieren, wenn man nicht bereit ist, auch in den Schutz des Geistigen Eigentums an diesem Produkt zu investieren», sagt Treis. Und eines betonen sowohl er als auch IGE-Direk-torin Catherine Chammartin deutlich: Es ist nie zu früh, sich als KMU mit dem Geistigen Eigentum zu befassen.Adrian Uhlmann

immaterialgüterrecht

Was lässt sich wie schützen?

Es gibt verschiedene Leistungen, die sich durch Geistiges Eigentum schützen lassen. Dies lässt sich am Beispiel einer Armbanduhr illustrieren:

n Uhr läuft dank Uhrwerk: Erfindung = Patentschutz

n Name und allenfalls Logo der Uhrenfirma: Kennzeichen = Markenschutz

n Ästhetische Gestaltung von Gehäuse: Designschutz

n Bezeichnung «swiss made» bedeutet, dass die Uhr mehrheitlich in der Schweiz hergestellt wurde: Herkunftsangabenschutz

n sowie der Katalog der Uhrenfirma oder der Werbeslogan fĂĽr die Uhr: Geistiges Eigentum = Urheberrecht

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