Entlastungspaket 2027: Ausgaben konsequent reduzieren
Sind Zelte gut versichert?
VERSICHERUNGSRATGEBER – Bei Firmenanlässen im Freien muss abgeklärt werden, ob die Festzelte versichert sind. Wegen der leichten Bauweise sind diese erheblichen Gefahren ausgesetzt.
G.L. aus Z.: «Wir haben ein neues Lifestyle Center für «urban gardening» gegründet und planen einen Kundenanlass. Dafür soll auf unserem Gelände oder auf der Wiese der Gemeinde nebenan ein Ausstellungs- und Gewerbezelt aufgestellt werden. Gemäss Wetterprognosen ist mit Regen, respektive auf unserer Höhe Schnee, eventuell Hagel und Sturmböen zu rechnen. Müssen wir für das Zelt eine spezielle Versicherung abschliessen oder sonst etwas Besonderes beachten – insbesondere bezüglich der Sturmwarnung?»
Sehr geehrte Frau L: In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Kundenanlässe in der Regel eingeschlossen. Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob der Anlass auf dem Gelände Ihres Unternehmens oder ausserhalb stattfindet. Was die Betriebs-Sachversicherung betrifft, gilt es festzustellen, dass ein Ausstellungs- und Gewerbezelt kein Gebäude ist, aber über die Fahrhabe (Geschäftsinventar) versichert wird.
Wenn Sie das Zelt mieten, wird die entsprechende Versicherung in der Regel vom Vermieter abgeschlossen. Falls Sie das Zelt selber stellen und aufbauen, gilt es Folgendes zu beachten: Kleinere Partyzelte gelten nach dem Richtwert der Branche bis ungefähr 40 m2 und brauchen keine zusätzliche Versicherung. Grössere Zelte, wie wohl das Ihrige, müssen zusätzlich als sogenanntes Elementar-Spezialrisiko versichert werden: Die leichte Bauweise führt zu einer besonderen Gefährdung. Fehlt eine solche Versicherung, sind Schäden am Zelt selber und der darin befindlichen Fahrhabe aus Elementarrisiken wie zum Beispiel Sturm, Hagel und Schneedruck nicht gedeckt. Der Gesetzgeber definiert Sturm als «Wind von mindestens 75 Stundenkilometer, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt». Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Kantonen mit Monopolversicherungen gestützt auf kantonales Recht auch andere Sturmdefinitionen bestehen, was auf die Deckung in der Regel keinen Einfluss hat.
Fachleute machen lassen
Falls Sie das Zelt selber aufstellen, sollten Sie sicherstellen, dass Fachleute am Werk sind. Ansonsten kann Ihnen die Versicherung bei Verletzung der notwendigen Sorgfaltspflicht beim Aufbau zumindest teilweises Eigenverschulden vorwerfen und die Leistungen allenfalls kĂĽrzen.
Beachten Sie, dass Sie eine Bewilligung benötigen, wenn Sie das Zelt auf der Wiese der Gemeinde aufstellen wollen. Die Gemeindewiese stellt öffentlichen Grund dar. Wird dieser – wenn auch nur für kurze Dauer – ausschliesslich für einen einzigen privaten Zweck genutzt, braucht es vorgängig eine Sondergenehmigung.
Laszlo Scheda
laszlo.scheda@mobi.ch
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