Publiziert am: 20.03.2015

So funktioniert Kurzarbeit

TIPPS FÜR ARBEITGEBER – Die Auflösung des Euromindestkurses führt in vielen Unternehmen zu Auftragsausfällen. Doch wie können diese finanziellen Verluste ausgeglichen werden?

Der Verzicht der Nationalbank auf das Festhalten am Euromindestkurs und die dadurch bedingte höhere Bewertung des Frankens kann für eine Reihe von Unternehmen zu Auftragsausfällen führen. Diese Verluste können jedoch durch die 1984 auf eidgenössischer Ebene eingeführte Massnahme der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) gemildert werden. Allerdings muss feststehen, dass die Situation tatsächlich durch die ausserordentliche Wechselkursschwankung Euro/Franken entstanden ist.

Die KAE «step by step»

«Das SECO hat die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung angewiesen, Arbeitsausfälle, die auf Devisenschwankungen zurückzuführen sind, als anrechenbar zu erachten», hält eine Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) fest. Allerdings erst dann, wenn die übrigen Bedingungen für einen Anspruch auf Entschädigung erfüllt sind. Die Behörden erachten die KAE als ein zusätzliches Instrument, das den Unternehmen zur Verfügung steht; ein Instrument, das sich bereits während der Finanzkrise 2008 bewährt hat.

Was müssen die betroffenen Betriebe vorkehren, um die KAE in Anspruch nehmen zu können? Hans-Peter Egger, Ressortleiter Rechtsvollzug beim SECO, empfiehlt das folgende Vorgehen: «Die Gesuche müssen bei den kantonalen Amtsstellen eingereicht werden. Die entsprechenden ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind anschliessend beim Arbeitsamt des Kantons einzureichen, in dem die Firma ihren Sitz hat.» In einer ersten Phase gehe es darum, die Arbeitsausfälle und den Rückgang der Aufträge oder der Produktion des Unternehmens einzuschätzen, erläutert er. Die Betriebsleitung meldet dann, dass aufgrund der Frankenstärke die betrieblichen Aktivitäten wahrscheinlich gedrosselt werden müssen, was wiederum Einfluss auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstellen haben dürfte. Die kantonalen Instanzen kontrollieren diese Angaben auf ihre Plausibilität, um sicherzugehen, dass die heftigen Wechselkursschwankungen derartige wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen haben können. Sollte dies der Fall sein, wird die KAE vorerst für drei Monate gewährt. Die Bezugsdauer kann während zwei Jahren auf maximal 12 Monate verlängert werden.

Monatliche Abrechnung

Während der Bezugsdauer der KAE müssen die Betriebe den zuständigen Arbeitslosenkassen monatlich eine Abrechnung zustellen. Dieses Mal werden exakte Angaben und nicht bloss Schätzungen verlangt, so etwa die Zahl der Arbeitsstunden für jeden Mitarbeitenden. Die Arbeitslosenkassen berechnen dann die Ansprüche und überweisen die Entschädigung.

Worauf müssen die Arbeitgeber achten, und was sind die häufigsten Fehlerquellen? «Wichtig ist in erster Linie, dass man nach dem Arbeitsrückgang nicht länger als drei Monate wartet, um das Gesuch einzureichen und sich nicht nur mit dem Gedanken begnügt, man werde es tun», erläutert Hans-Peter Egger. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Fähigkeit, die Arbeitszeiten jedes Angestellten mittels eines betriebsinternen Kontrollsystems genau belegen zu können: Stempeluhren, Fichen oder – in Kleinbetrieben – wöchentliche Erhebungen. Wichtig sei zudem, dass diese Belege aufbewahrt werden, denn das SECO kann bis zu fünf Jahren nach der KAE Kontrollen durchführen. Um die KAE zu beanspruchen, müssen die Unternehmen glaubhaft nachweisen, dass die Arbeitsausfälle durch ausserordentliche wirtschaftliche Entwicklungen bedingt sind. Übliche Wechselkursschwankungen, Folgen von Umbauarbeiten und Abwesenheiten von Mitarbeitenden durch Krankheit, Unfall oder Ferien gehören hingegen zum normalen Betriebsrisiko und lösen ­keine Ansprüche aus. Keine KAE erhalten zudem Betriebsinhaber, Besitzer von finanziellen Beteiligungen, Mitarbeitende mit Zeitverträgen und Mandaten sowie Lehrlinge. Ihre Nützlichkeit bewies die KAE auf dem Gipfel der letzten Finanzkrise. 2008 wurden dafür 18 Millionen Franken ausgegeben, 2009 kletterte der Betrag auf 997 Millionen, um danach langsam wieder zu sinken (2010 noch 538 und 2011 96 Millionen). Während der letzten Franken-Hausse gegenüber dem Euro erhöhte sich die Zahl der KAE-Ansprüche von 347 (im Januar 2011) auf 637 (Januar 2012), bevor sie zurückging (2013: 595; 2014: 358). Nachzutragen wäre noch, dass auch Schneemangel diese Zahlen beeinflussen kann. Denn für «Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Ausfälle von Kunden» kann ebenfalls KAE bezogen werden.François Othenin-Girard

Meist Gelesen