Publiziert am: 11.08.2017

Sorgenfrei in den 
Ruhestand gehen

KMU & FINANZEN

Im zuweilen hektischen Alltag denkt die Einzelunternehmerin, der Einzelunternehmer nicht unbedingt an die private Vorsorge. Dabei empfiehlt es sich, der privaten Altersvorsorge die gleiche Bedeutung beizumessen wie beispielsweise dem Risiko der Erwerbsunfähigkeit. Das gilt auch dann, wenn das kalkulierbare Ereignis «Alter» in weiter Ferne liegt: Der lange Zeithorizont eröffnet die Möglichkeit, sich frühzeitig den sorgenfreien Unternehmer-Ruhestand zu sichern. Hat die private Vorsorge bei Angestellten in den vergangenen Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen, ist es für den Einzelunternehmer mindestens ebenso wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Im Alltag ist aber oft das Gegenteil der Fall. Gerade wenn in der Startphase finanzielle Mittel für den Geschäftsaufbau benötigt werden, rückt die private Vorsorge gerne in den Hintergrund. Dabei droht besonders dann eine Vorsorgelücke, wenn beim Schritt in die Selbständigkeit vorhandenes Altersguthaben aus der bisherigen Pensionskasse bezogen wird.

Spielraum für private Vorsorge ausloten

Während Arbeitnehmende im Angestelltenverhältnis in der Regel einer Pensionskasse angeschlossen sind und kontinuierlich für die Zeit nach der Pensionierung sparen, ist der Einzelunternehmer selbst verantwortlich für seine Altersvorsorge. Hier bieten sich im Rahmen des steuerbegünstigten Alterssparens zwei Möglichkeiten an. Beim freiwilligen Pensionskassen-Anschluss versichert sich der Einzelunternehmer bei einer Verbands-Vorsorgeeinrichtung oder der Stiftung Auffangeinrichtung. Zusätzlich zu dieser 2. Säule kann der Einzelunternehmer gleich wie der Arbeitnehmer von den Vorteilen der Säule 3a profitieren und den jährlichen Maximalbetrag einzahlen (6768 Franken). Schliesst er sich nicht einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung an, hat er die Möglichkeit, jährlich 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal jedoch rund 34 000 Franken in die «grosse Säule 3a» einzuzahlen.

Es ist empfehlenswert, vor der Entscheidung die individuelle Situation mit einem Experten zu analysieren und dabei auszuloten, welcher Spielraum für die private Vorsorge besteht. Zu beachten sind insbesondere folgende Aspekte:

n Bei der Säule 3a ist nur Kapitalauszahlung möglich und kein Rentenbezug vorgesehen. Durch die beschränkte jährliche Einzahlungsmöglichkeit ist bei Einkommen ab 170 000 Franken das Vorsorge- und Steueroptimierungs-Potenzial begrenzt.

n Bei der Pensionskassen-Lösung können je nach Vorsorgeplan bis 25 Prozent des AHV-Lohnes als Sparbeitrag einbezahlt und von den Steuern abgezogen werden. Erlaubt es der Geschäftsgang, sind zusätzliche freiwillige Einkäufe ein guter Weg, das Alterssparen steuergünstig zu optimieren.

Da im aktuellen Zinsumfeld reines Kontosparen auf lange Sicht wenig Ertrag bringt, sind Wertschriftenanlagen ein wichtiger Bestandteil der privaten gebundenen wie auch freien Altersvorsorge. Aktien haben sich in der Vergangenheit als Wertetreiber bewährt. Hier ist es aber wichtig, das sinnvolle Risikomass zu bestimmen. Besonders in der «grossen Säule 3a» ist der Blick auf die individuelle Risikofähigkeit und -neigung speziell wichtig, da kein Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Kapitalbetrags besteht, sondern die Höhe der Auszahlung alleine vom Renditeverlauf abhängt.

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