Publiziert am: 02.10.2020

Testen statt maskieren

COVID-19-MASSNAHMEN – Die von einzelnen Kantonen angeordnete Maskenpflicht setzt den Detailhandel weiter unter Druck. Statt die Wirtschaft unnötig zu schwächen, fordert der Schweizerische Gewerbeverband Massenschnelltests – und eine Verkürzung der Quarantäne.

Viele Schweizer KMU leiden nach wie vor stark unter den Folgen der Covid-Krise. Umsätze, die während des Lockdowns von einem Tag zum anderen eingebrochen sind, kamen nach dem Re-Start nur zögerlich wieder in die Gänge und haben das Vor-Krisen-Niveau bei weitem nicht wiedererlangt. Dort, wo Kredite beansprucht wurden, sind diese oft schon aufgebraucht, oder sie werden es sehr bald sein. Die Kundenfrequenzen haben sich längst nicht erholt – und nun steht der Herbst bevor und damit eine mögliche Ausweitung der Ansteckungen.

Der Handel leidet zusätzlich

Wie reagieren? Einzelne Kantone haben aus Angst vor einer Ausbreitung des Virus eine generelle Maskenpflicht erlassen. Im Kanton Zürich etwa müssen Kunden in Einkaufsläden, Shoppingcentern und auf Märkten eine Maske tragen. Dies hat der Zürcher Regierungsrat im August beschlossen. Seither erreichen den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich zahlreiche Meldungen seiner Mitglieder, mit stets derselben Stossrichtung: Die Maskenpflicht muss dringend wieder weg. In einzelnen Läden, etwa im Kleidergeschäft, herrsche «tote Hose», die Umsätze seien noch weiter gesunken, die Kundschaft wandere in die Nachbarkantone ab, was nach dem Einkaufstourismus und dem Onlinehandel die Geschäfte weiter unter Druck setze.

Kurz: «Die einseitige Maskenpflicht ist ein weiterer Entscheid, der viele Gewerbler in die Enge treiben wird.» Der KGV Zürich verlangt deshalb, dass der KMU-Detailhandel von einer Maskenpflicht befreit werde. Es sei nicht hinnehmbar, schreibt der kantonale Gewerbeverband der Zürcher Regierung, dass kleine Detaillisten mit ihren Schutzkonzepten in denselben Topf geworfen würden wie Shoppingmeilen mit ihren grossen Personenansammlungen, dass keine Unterscheidung nach regionalen Aspekten gemacht werde und dass der KMU-Detailhandel neu auch noch mit Konkurrenz aus den Nachbarkantonen kämpfen müsse, wo keine Maskenpflicht herrscht.

Brief an die Kantone

Auch der Schweizerische Gewerbeverband sgv macht Druck, dass die Massnahmen gegen Covid-19 überprüft und an die neuen Erkenntnisse angepasst werden. In einem Brief an die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) mit Kopie an Gesundheitsminister Alain Berset von Mitte September stellt der sgv fest, dass sich die Schutzkonzepte im Lebensmittelgewerbe, im Gastgewerbe und ganz allgemein auch während des Lockdowns und insbesondere auch der Phase mit tiefen Ansteckungsraten bewährt hätten. Die wieder ansteigende Zahl an Neuinfektionen lasse folglich darauf schliessen, «dass deren Ursache kaum im Einkauf in den gewerblichen Lebensmittelgeschäften begründet liegt».

Aus diesem Grund sei es «nicht nachvollziehbar», dass einzelne Kantone das obligatorische Tragen von Masken in KMU-Geschäften – z. B. Metzgereien, Bäckereien, Käsereien, Lebensmitteldetaillisten, Gastgewerbe usw. – als obligatorisch ­erklärt hätten bzw. eine solche allenfalls noch in Betracht ziehen würden. Die in der breiten Bevölkerung virulent bestehende Verunsicherung werde dadurch ohne Not zusätzlich verstärkt. Der sgv fordert die kantonalen Behörden auf, nur solche Schutzmassnahmen zu ergreifen, die das eigene Wirtschaftsgefüge nicht «schwerwiegend untergraben».

Massenschnelltests statt Masken

Vor dem Beginn der Grippezeit fürchtet der sgv denn auch, dass Mitarbeitende wegen Symptomen, die mit denjenigen von Covid-19 verwechselt werden könnten, unter Quarantäne gestellt würden. Dies wäre «für die gesamte Wirtschaft, insbesondere aber die KMU undenkbar».

Eine klare Unterscheidung zwischen Covid-19 und anderen Viren sei nur mithilfe von Tests möglich. Der sgv appelliert deshalb nicht nur an den Bund, sondern auch an die Kantone, Selbsttests und Massenschnelltests für Covid-19 anzubieten. Nur so könnten die Absenzen am Arbeitsplatz auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Zudem sei für diejenigen Personen, die aufgrund eines positiven Tests in Quarantäne gehen müssten, eine Reduktion der Quarantänefrist auf eine Woche zu überprüfen. Zudem seien Staus an der Grenze ebenso zu vermeiden wie – durch den Einsatz von Schnelltests – personelle Ausfälle. En

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