Publiziert am: 18.09.2015

Teures staatliches Erziehungsprogramm

Tribüne

Vor einem halben Jahr hat die Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014» (MuKEn) verabschiedet. Im Sinne der Harmonisierung sollen sie bis 2018 in die kantonalen Gesetze überführt werden. Die Regulierungsdichte nimmt deutlich zu. Die Hauseigentümer und Mieter bezahlen einen hohen Preis. Heutige Einrichtungen werden schlicht verboten.

Die schweizerischen Vorschriften für Neubauten gehören europaweit zu den strengsten. Nun haben die Energiedirektoren auch die bestehenden Gebäude auf dem Radar. Dabei setzen sie nicht mehr durchwegs auf Freiwilligkeit, sondern teilweise auch auf Sanierungszwang. Anlass zu Besorgnis gibt vor allem, dass die MuKEn 2014 die Bestandesgarantie verletzt. Die Schweizerische Bundesverfassung gewährleistet den Schutz des Eigentums. Die Massnahmen, welche die Energiedirektoren verabschiedet haben, würden dieses Grundrecht jedoch unverhältnismässig einschränken.

Blosser Kesselersatz reicht nicht mehr

Jährlich werden rund vier Prozent der mit Heizöl oder Gas betriebenen Heizkessel ersetzt. Das soll in Wohnbauten neu mit der Pflicht verbunden werden, mindestens zehn Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien zu decken (zusätzliche Solaranlage, Wärmepumpe etc.). Selbst eine günstige Lösung wird zum reinen Kesselersatz Zusatzkosten von mehreren 1000 Franken bewirken.

Elektroboiler in 15 Jahren verboten

Bereits mit den MuKEn 2008 sind reine Elektro-Wassererwärmer als Neuanlagen nicht mehr erlaubt. Bestehende Anlagen dürfen nach geltendem Recht aber ersetzt werden. Auch damit ist es vorbei: Neu soll innert 15 Jahren auch der Ersatz von bestehenden Elektroboilern in Wohnbauten verboten werden, obwohl bis dann ein Teil der bestehenden Anlagen ihr Betriebsende noch nicht erreicht hat.

Elektroheizungen in 15 Jahren verboten

Mit den MuKEn 2008 kam das Verbot von neuen Elektrodirektheizungen, das heute in den kantonalen Gesetzgebungen umgesetzt ist. Neu sollen innert 15 Jahren Elektroheizungen ganz verboten werden, auch bestehende. Man kann von solchen Anlagen halten, was man will. Fakt ist jedoch, dass diese einst öffentlich als saubere Alternative zur fossilen Wärmegewinnung angepriesen und gefördert wurden.

Die vergängliche Gültigkeit von öffentlichen Ratschlägen sollte uns mahnen, den Erlass von neuen Verboten und Vorschriften kritisch zu hinterfragen. Zumindest eine Übergangsfrist bis zum Betriebs­ende von bestehenden Elektroheizungen ist einzufordern.

Eigenstromerzeugung wirklich zweckmässig?

Auch die Eigenstromerzeugung ist auf die Nutzung der (heute noch) öffentlichen Stromnetze angewiesen. Wer aber soll zukünftig für die Kosten des öffentlichen Netzes aufkommen? Diese bleiben jedenfalls auch in Zukunft international, in der Schweiz und in ­jeder Gemeinde unverzichtbar.

I  n diesem Zusammenhang sind einige Fragen noch unbeantwortet: Bezahlen jene mit eigener Stromerzeugung mehr oder weniger für die Nutzung des öffentlichen Netzes? Was bezahlen jene mit eigener Stromerzeugung für die Abnahme der oft nur kurzzeitig anfallenden überschüssigen Energie oder erhalten sie gar Geld dafür? Und wenn ja, von wem?

Wohnen wird noch teurer

Die Wohnkosten in der Schweiz gehören europaweit zu den höchsten. Die neuen Vorschriften werden einen weiteren Kostenschub bewirken. Zurück zur Vernunft und zum Prinzip der Verhältnismässigkeit sind die Forderungen an die Politik. Die Energiedirektoren haben auch keinen Erziehungsauftrag.

Die Kantonsparlamente sind nun gefragt: Es gilt bei den MuKEn 2014 ganz genau hinzuschauen, die richtigen Anpassungen vorzunehmen oder – dies ist meine Empfehlung – das Paket als Ganzes abzulehnen.

*Nationalrat Hans Egloff ist Präsident des Hauseigentümerverbands HEV Schweiz

Die Tribüne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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