Publiziert am: 10.07.2015

Transparenz – aber wieviel?

REGIONALPOLITIK – Der Bundesrat will bei den im Rahmen der Regionalpolitik gewährten Steuer­erleichterungen grundsätzliche Anpassungen vornehmen.

Eine vom Seco in Auftrag gegebene Evaluation im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für das Mehrjahresprogramm Regionalpolitik 2016–2023 hatte zum Ziel, die Auswirkungen des Steuererleichterungssystems in den letzten zehn Jahren (2002–2011) sowie gewisse institutionelle Fragen zu prüfen. Gestützt auf die Resultate dieser Studie beauftragte der Bundesrat im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine Reform der Steuererleichterungen vorzubereiten. Zentrale Elemente der Reform sind die Einführung eines im Voraus festgelegten Höchstbetrags, die Neudefinition der Anwendungsgebiete und die Durchführung zahlreicher technischer Anpassungen.

Mit der nun vorliegenden Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik sollen diese Ziele umgesetzt werden. Dabei wird auch dem globalen Standortwettbewerb, der europapolitischen Dimension und der Abwägung zwischen den ordnungspolitischen Vorteilen einer Abschaffung oder Beibehaltung der Stärkung des strukturschwachen ländlichen Raums Rechnung getragen.

Transparenz – für wen?

Heute werden die Steuererleichterungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt, und sehr oft ist der Mangel an Transparenz Hauptgrund für die an gewissen Kantonen geübte Kritik. Sogar die OECD und der IWF stossen sich daran. Im Namen der Transparenz müssen nun zweifellos gewisse Anstrengungen unternommen werden – doch bis zu welchem Ausmass und für wen? Das sind die grossen Herausforderungen dieser Reform.

Die drei hauptsächlichen Stossrichtungen sind vorgegeben:

n die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit die Steuererleichterung stets in einem Verhältnis zu den geplanten, neu zu schaffenden oder zu erhaltenden Arbeitsplätzen steht;

n die Anpassung der Anwendungsgebiete unter BerĂĽcksichtigung der Raumordnungspolitik;

n technische Ă„nderungen, die die bisher gemachten Erfahrungen aufnehmen.

Steuerautonomie beachten

Eine Praxis, wie sie in der bundesrätlichen Reformvorlage beschrieben ist, birgt die Gefahr, dass die Steuerautonomie der Kantone beeinträchtigt wird. Die – zu rigiden – Vorgaben könnten der Regionalpolitik der Kantone zuwiderlaufen und damit den Eigenheiten eines jeden Kantons.

Alexa Krattinger, Ressortleiterin sgv

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