Publiziert am: 11.12.2020

Umsetzung eng begleiten

HÄRTEFÄLLE – Die Umsetzung der Härtefall-Massnahmen geschieht auf kantonaler Ebene. Damit für die betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch Geld zur Verfügung gestellt werden kann, ist vehementes Lobbying in der Sache angezeigt.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich seit Beginn der Pandemie aktiv und hartnäckig für die Schweizer KMU ein. Lobbying nennt sich das, der «Smart Restart» ist nur ein – sehr erfolgreiches – Beispiel dafür. Seit Aufhebung der besonderen Lage hat sich die Umsetzung von diversen Massnahmen auf die Kantone verschoben, so auch bei den Härtefallmassnahmen. Auch auf kantonaler Ebene ist aktives Lobbying deshalb unabdingbar. Die Verordnung gibt den Kantonen viel Spielraum. Wichtig sind eine möglichst rasche, unbürokratische Auszahlung der Unterstützungen, die Auslegung «Betroffenheit vor Branche» und dass allfällige Unterstützungsmassnahmen, welche Unternehmen im Jahr 2020 bereits erhalten haben, nicht zum Umsatz 2020 gezählt werden.

Beispiel St. Gallen

In einigen Kantonen können bereits Gesuche eingereicht werden, in anderen fehlt ein Fahrplan für die Härtefälle noch. Im Kanton St. Gallen ist man auch dank dem Einsatz des Kantonalen Gewerbeverbands auf Kurs. «Der KGV St. Gallen hat umgehend nach der Kommunikation des Bundes betreffend den Härtefallmassnahmen mit der Regierung des Kantons Kontakt aufgenommen und an das Dringlichkeitsrecht in dieser Sache appelliert», sagt Felix Keller, Geschäftsführer des Kantonalen Gewerbeverbands St. Gallen. Mit Erfolg: Die Regierung des Kantons hat die Dringlichkeit erkannt und die nötigen Schritte zügig eingeleitet. «Weiter haben wir auch umgehend erste Forderungen deponiert, wie Darlehen und Á-fonds-perdu-Beiträge», so Keller zum Vorgehen des KGV St. Gallen.

In einem ersten Schritt habe man die einzelnen Mitglieder der Regierung persönlich kontaktiert und die Haltung des KGV klar kommuniziert. Mit einem Schreiben habe man diese Haltung anschliessend unterstrichen. «Kurz darauf folgte die Information der Mitglieder über die eingeleiteten Schritte und in dritter Priorität die Information der Medien», erklärt Keller.

Noch ist es zu früh, beurteilen zu können, ob die Regierung schnell genug handelt und die Gelder unbürokratisch zur Verfügung stellt, diverse Detailfragen sind noch offen. Die Regierung möchte die Unterstützung ab Januar 2021 zur Verfügung stellen. Der KGV St. Gallen fordert diese aber noch per Dezember 2020 ein. Keller verspricht: «Wir bleiben am Ball!»

Beispiel Waadt

Am Ball geblieben ist auch die Chambre vaudoise des arts et métiers (CVAM), gemeinsam mit den anderen Dachverbänden der Waadtländer Wirtschaft. «Schon Anfang Juli haben wir vorgeschlagen, nach dem Vorbild des Kantons Graubünden ­einen Härtefallfonds mit einem Budget von 50 Millionen Franken einzurichten», sagt CVAM-Geschäftsführer Jean-Hugues Busslinger.

In einem Schreiben an den Staatsrat wurde aufgezeigt, wie dieser Härtefallfonds aussehen könnte. «Daran erinnerten wir gleich am 3. November mit einem Schreiben, als die Massnahmen für die zweite Welle angekündigt wurden.» Es folgten diverse Gespräche mit dem Staatsrat, in dem auch die CVAM ihre Anliegen einbringen konnte. Dort wurde beispielsweise eingebracht, dass sich die Härtefallhilfe nicht auf gewisse Branchen beschränken soll – Betroffenheit vor Branche.

«Ich freue mich natürlich, dass die Unterstützung im Kanton Waadt erheblich ausgeweitet wurde», so Busslinger. Dies sei ein Ergebnis der Zusammenarbeit aller Wirtschaftsorganisationen, aber auch des Parlaments, das den Fonds über 200 Millionen Franken zur Unterstützung der Wirtschaft während der zweiten Welle einstimmig beschloss.

Die Umsetzung im Kanton Waadt soll bis spätestens 16. Dezember abgesegnet werden. Die Härtefallgelder sind nicht an Branchen geknüpft (Betroffenheit vor Branche). Die Auszahlung der Gelder erfolgt zwar erst im Jahr 2021, es können aber bereits Gesuche eingereicht werden.

Den Forderungen Nachdruck verleihen

Nicht in allen Kantonen ist die Umsetzung der Härtefallregelung so weit fortgeschritten. Die Leidtragenden sind die Unternehmen, die von der Pandemie am härtesten getroffen wurden. Die Beispiele zeigen, dass es mit aktivem Lobbying möglich ist, den Forderungen Nachdruck zu verleihen und eine Umsetzung im Sinne der KMU zu erreichen.

uhl

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