Publiziert am: 11.12.2020

Umsetzung eng begleiten

HÄRTEFÄLLE – Die Umsetzung der HĂ€rtefall-Massnahmen geschieht auf kantonaler Ebene. Damit fĂŒr die betroffenen Unternehmen schnell und unbĂŒrokratisch Geld zur VerfĂŒgung gestellt werden kann, ist vehementes Lobbying in der Sache angezeigt.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich seit Beginn der Pandemie aktiv und hartnĂ€ckig fĂŒr die Schweizer KMU ein. Lobbying nennt sich das, der «Smart Restart» ist nur ein – sehr erfolgreiches – Beispiel dafĂŒr. Seit Aufhebung der besonderen Lage hat sich die Umsetzung von diversen Massnahmen auf die Kantone verschoben, so auch bei den HĂ€rtefallmassnahmen. Auch auf kantonaler Ebene ist aktives Lobbying deshalb unabdingbar. Die Verordnung gibt den Kantonen viel Spielraum. Wichtig sind eine möglichst rasche, unbĂŒrokratische Auszahlung der UnterstĂŒtzungen, die Auslegung «Betroffenheit vor Branche» und dass allfĂ€llige UnterstĂŒtzungsmassnahmen, welche Unternehmen im Jahr 2020 bereits erhalten haben, nicht zum Umsatz 2020 gezĂ€hlt werden.

Beispiel St. Gallen

In einigen Kantonen können bereits Gesuche eingereicht werden, in anderen fehlt ein Fahrplan fĂŒr die HĂ€rtefĂ€lle noch. Im Kanton St. Gallen ist man auch dank dem Einsatz des Kantonalen Gewerbeverbands auf Kurs. «Der KGV St. Gallen hat umgehend nach der Kommunikation des Bundes betreffend den HĂ€rtefallmassnahmen mit der Regierung des Kantons Kontakt aufgenommen und an das Dringlichkeitsrecht in dieser Sache appelliert», sagt Felix Keller, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Kantonalen Gewerbeverbands St. Gallen. Mit Erfolg: Die Regierung des Kantons hat die Dringlichkeit erkannt und die nötigen Schritte zĂŒgig eingeleitet. «Weiter haben wir auch umgehend erste Forderungen deponiert, wie Darlehen und Á-fonds-perdu-BeitrĂ€ge», so Keller zum Vorgehen des KGV St. Gallen.

In einem ersten Schritt habe man die einzelnen Mitglieder der Regierung persönlich kontaktiert und die Haltung des KGV klar kommuniziert. Mit einem Schreiben habe man diese Haltung anschliessend unterstrichen. «Kurz darauf folgte die Information der Mitglieder ĂŒber die eingeleiteten Schritte und in dritter PrioritĂ€t die Information der Medien», erklĂ€rt Keller.

Noch ist es zu frĂŒh, beurteilen zu können, ob die Regierung schnell genug handelt und die Gelder unbĂŒrokratisch zur VerfĂŒgung stellt, diverse Detailfragen sind noch offen. Die Regierung möchte die UnterstĂŒtzung ab Januar 2021 zur VerfĂŒgung stellen. Der KGV St. Gallen fordert diese aber noch per Dezember 2020 ein. Keller verspricht: «Wir bleiben am Ball!»

Beispiel Waadt

Am Ball geblieben ist auch die Chambre vaudoise des arts et mĂ©tiers (CVAM), gemeinsam mit den anderen DachverbĂ€nden der WaadtlĂ€nder Wirtschaft. «Schon Anfang Juli haben wir vorgeschlagen, nach dem Vorbild des Kantons GraubĂŒnden ­einen HĂ€rtefallfonds mit einem Budget von 50 Millionen Franken einzurichten», sagt CVAM-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Jean-Hugues Busslinger.

In einem Schreiben an den Staatsrat wurde aufgezeigt, wie dieser HĂ€rtefallfonds aussehen könnte. «Daran erinnerten wir gleich am 3. November mit einem Schreiben, als die Massnahmen fĂŒr die zweite Welle angekĂŒndigt wurden.» Es folgten diverse GesprĂ€che mit dem Staatsrat, in dem auch die CVAM ihre Anliegen einbringen konnte. Dort wurde beispielsweise eingebracht, dass sich die HĂ€rtefallhilfe nicht auf gewisse Branchen beschrĂ€nken soll – Betroffenheit vor Branche.

«Ich freue mich natĂŒrlich, dass die UnterstĂŒtzung im Kanton Waadt erheblich ausgeweitet wurde», so Busslinger. Dies sei ein Ergebnis der Zusammenarbeit aller Wirtschaftsorganisationen, aber auch des Parlaments, das den Fonds ĂŒber 200 Millionen Franken zur UnterstĂŒtzung der Wirtschaft wĂ€hrend der zweiten Welle einstimmig beschloss.

Die Umsetzung im Kanton Waadt soll bis spĂ€testens 16. Dezember abgesegnet werden. Die HĂ€rtefallgelder sind nicht an Branchen geknĂŒpft (Betroffenheit vor Branche). Die Auszahlung der Gelder erfolgt zwar erst im Jahr 2021, es können aber bereits Gesuche eingereicht werden.

Den Forderungen Nachdruck verleihen

Nicht in allen Kantonen ist die Umsetzung der HÀrtefallregelung so weit fortgeschritten. Die Leidtragenden sind die Unternehmen, die von der Pandemie am hÀrtesten getroffen wurden. Die Beispiele zeigen, dass es mit aktivem Lobbying möglich ist, den Forderungen Nachdruck zu verleihen und eine Umsetzung im Sinne der KMU zu erreichen.

uhl

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