Publiziert am: 21.02.2020

Unfall oder Krankheit?

WER BEZAHLT? – Bei Verletzungen kann es schnell undurchsichtig werden. Unfall oder Krankheit? Und bezahlt das jetzt die Suva oder die Krankenkasse? Die meisten Fälle lassen sich durch das Gesetz klar eingrenzen. Eine Übersicht.

In Online-Foren und in den sozialen Medien wird fleissig diskutiert. Unfall oder Krankheit? Google listet 315 000 Treffer bei dieser Frage auf, notabene gefiltert nach Treffern aus der Schweiz!

Versicherte der Suva haben Anspruch auf medizinische Behandlung und Taggeld- oder Rentenzahlungen bei Unfall und Berufskrankheit. Was ein Unfall genau ist, regelt das Gesetz. Per Definition ist ein Unfall ­«eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat».

Ist auch nur ein Teil dieser Definition nicht erfüllt, so ist es rechtlich kein Unfall. Wer auf dem Bau einen schweren Gegenstand hebt und dann einen Hexenschuss erleidet, hatte keinen Unfall. Denn das Anheben von schweren Gegenständen auf der Baustelle ist kein ungewöhnlicher äusserer Faktor, sondern Berufsalltag. Hingegen wird beispielsweise ein Zeckenbiss als Unfall angesehen, denn dieser erfüllt alle Punkte der Definition.

Mehr Klarheit

Seit dem 1. Januar 2017 wurde per Gesetz für mehr Klarheit gesorgt. Es wurden acht Körperschädigungen definiert, die immer als Unfall gelten, es sei denn, sie entstehen durch Abnützung oder eine Erkrankung. Diese acht Körperschädigungen sind:

– Knochenbrüche

– Verrenkungen von Gelenken

– Meniskusrisse

– Muskelzerrungen

– Sehnenrisse

– Bandläsionen

– Trommelfellverletzungen

Zudem wurde die Beweislast umgekehrt. In Streitfällen müssen nun die Versicherungen allfällige Beweise vorbringen, dass der Schaden eben doch vorwiegend auf Krankheit oder Abnützung zurückzuführen ist. Kann sie das nicht, muss sie bezahlen.

Kein Unfall gleich Krankheit

Auch die Berufskrankheiten sind gemäss Bundesgesetz definiert: «Jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.» Oder einfacher: Ist es kein Unfall, ist es eine Krankheit. Wurde diese zu mehr als der Hälfte durch die berufliche Tätigkeit verursacht, gilt sie als Berufskrankheit. Und dafür ist dann die Suva zuständig.

Für die Versicherten spielt das insofern eine Rolle als dass die Suva für Unfälle und Berufskrankheiten aufkommt, also die gesamten Leistungen ohne Kostenbeteiligung des Versicherten erbringt. Anders bei der Krankenkasse: Der Versicherte muss Franchise und Selbstbehalt selber tragen. Weitere Nachteile können sich bei Taggeldern oder Rente ergeben.

Die Suva ist übrigens von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, abzuklären, ob ein Unfall wirklich einem Unfall im zuvor erläuterten Rechtssinn entspricht. Das ist selbst für Juristen nicht immer ganz einfach einzuordnen. Was wir im Alltag schnell mal als Unfall abtun, kann im Rechtssinn durchaus eine Krankheit darstellen. Noch ein Beispiel gefällig? Die Suva führt einige auf ihrer Webseite auf, so auch dieses: «Der angehende Rekrutenschüler Gabriel schneidet sich einen Finger ab, um dem Militärdienst zu entgehen. Weil Gabriel mit Absicht gehandelt hat, wird das Ereignis nicht als Unfall eingestuft.»

Diese Krankheit hat Gabriel somit mehr als nur seinen Finger gekostet.

uhl

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