Publiziert am: 25.01.2019

Update zum Schutz vor Piraterie

URHEBERRECHT – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt den Kompromiss der Arbeitsgruppe, der unter anderem Internetpiraterie wirksamer bekämpfen will. Kritisch sieht der sgv die Straffung im Tarifgenehmigungsverfahren.

Während mehr als fünf Jahren hat die Arbeitsgruppe Urheberrecht 2012 (AGUR 12) aus Vertretern verschiedener Anspruchsgruppen (Urheber, Produzenten, Nutzer) einen Kompromiss für eine Modernisierung des Urheberrechts ausgehandelt. Mit der Vorlage sollen das Urheberrecht aktualisiert und die Internetpiraterie besser bekämpft werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich hinter den ausgehandelten Kompromiss der AGUR 12 gestellt. Insbesondere unterstützte er folgende Revisionspunkte:

Verwaiste Werke: Oft können Werke mit unbekannten oder unauffindbaren Rechteinhabern (z. B. in Bibliotheken) nicht rechtmässig genutzt werden, da die Zustimmung der Rechteinhaber nicht eingeholt werden kann. Die neue Regelung löst diese Problematik, indem sie die Nutzung von verwaisten Werken unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

Wissenschaftsschranke: Texte und Bilder sind heute in grossen Mengen elektronisch verfügbar. Die Auswertung dieser Datenmengen erfolgt insbesondere im Bereich der Forschung vermehrt automatisiert, weil sich auf diese Weise leichter Querbezüge zwischen Informationen herstellen lassen (Text- und Datamining).

Diese Datenverarbeitungstechnik nimmt eine Vervielfältigung der Inhalte vor und greift damit in vielen Fällen in den Rechtsbereich der Urheberinnen und Urheber ein. Um die Forschung zu erleichtern und den Forschungsstandort Schweiz zu stärken, sollen die Urheberinnen und Urheber in Zukunft solche automatisch erstellten und für die Auswertung notwendigen Kopien nicht mehr verbieten können. Die Kopien können unentgeltlich gemacht werden, wenn sie hauptsächlich zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung angefertigt und abge­speichert werden.

«Für den sgv ist zentral, dass keine Internetsperren im Gesetz verankert werden.»

Verzeichnisprivileg: Das Verzeichnisprivileg erlaubt eine erleichterte Nutzung der Bestände von öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven. Damit diese Institutionen den Inhalt ihrer Bestände in zeit­gemässer Form der Öffentlichkeit präsentieren können, sollen Onlinerecherchen zusätzlich zur Autorin bzw. zum Autor, zum Titel und zur Bestandesnummer auch die Umschlagsseite, das Verzeichnis oder bei wissenschaftlichen Werken eine Zusammenfassung zeigen können.

Schutz vor Piraterie: Der Schutz vor Piraterie ist eines der Kernstücke der Revision. Wer als Hosting-Provider Anreize für Urheberrechtsverletzungen schafft, muss neu dafür sorgen, dass einmal von den eigenen Servern entfernte, urheberrechtsverletzende Inhalte auch entfernt bleiben. Für den sgv war in der AGUR 12 zentral, dass keine Internetsperren im Gesetz verankert werden.

«Der Schutz vor Piraterie ist eines der Kernstücke der Revision.»

Erweiterte Kollektivlizenz: In Zukunft können die Verwertungsgesellschaften mit der erweiterten Kollektivlizenz mit Nutzern Vereinbarungen über Massennutzungen von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen schliessen.

Elektronische Nutzungsmeldung: Die Änderungen haben zum Ziel, die elektronische Rechteverwaltung weiter auszubauen. Sie versprechen mittel- und langfristig Kosteneinsparungen sowohl auf Seiten der Nutzerinnen und Nutzer als auch bei den Verwertungsgesellschaften.

Begrüssenswert ist die Tatsache, dass neu Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen nicht mehr zahlen müssen. Der Nationalrat beschloss, diese Verwendung als Eigengebrauch zu defi­nieren.

Kritisch hat sich der sgv zur Straffung im Tarifgenehmigungsver­fahren geäussert. Die aufschiebende Wirkung hat eine wichtige verfahrensrechtliche Funktion und verhindert, dass rechtliche und faktische Präjudizien geschaffen werden oder der Entscheid in der Hauptsache vorweggenommen wird. Eine vollumfängliche Aufhebung der aufschiebenden Wirkung würde die Nutzer gegenüber den Verwertungsgesellschaften einseitig und unverhältnismässig stark benachteiligen.

Zugestimmt hat der Nationalrat einer Ausweitung des Schutzes für Fotografien. Professionelle Fotografen und Hobbyfotografen werden sich künftig gegen eine ungewollte Übernahme ihrer Bilder wehren können. Umstritten ist, wie der Schutz ausgestaltet werden soll. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Dieter Kläy,

Ressortleiter sgv

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