Publiziert am: 05.10.2018

Utopie vom Einfrieren des Bauens

Zersiedelungsinitiative – Die Aussage, dass die Schweiz bereits zur Hälfte zubetoniert 
sei, ist falsch. Die Initiative der Jungen Grünen nimmt weder Rücksicht auf Bestehendes noch auf 
künftige Entwicklungen. Sie ignoriert zudem den Föderalismus. Deshalb ist sie abzulehnen.

Mit ihrer Initiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungs­entwicklung» läuten die Jungen Grünen eine Alarmglocke. Sie möchten das Bauen um jeden Preis stoppen. Ihre Initiative erweckt den Eindruck, dass die Hälfte der Schweiz zubetoniert sei. Dieser Eindruck ist falsch. Sollte die Initiative durch­kommen, könnten landwirtschaftliche Flächen nicht mehr in Bauzonen umgezont werden, ohne dass dieser Verlust an einem anderen Ort durch eine andere Fläche kompensiert würde. Letztere würde dann als Nichtbauzone ausgezont.

Die Initiative sieht vor, dass auf landwirtschaftlichen Flächen nur noch Anlagen für die bodenabhängige Landwirtschaft zulässig wären. Als Folge würde die Produktion von Eiern, Geflügel und auch Schweinen verboten. Eine Einschränkung der boden­abhängigen Landwirtschaft würde zu einer noch stärkeren Abhängigkeit von Importen führen.

Eingefrorene Schweiz in einem globalisierten Umfeld?

Offensichtlich blenden die Initiatoren die wirtschaftlichen Folgen ihrer Vorlage völlig aus. Sie ignorieren nicht nur die Globalisierung und die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern berücksichtigen auch die zu erwartende demografische Entwicklung nicht angemessen. Es ist undenkbar, die wirtschaftliche Entwicklung einzufrieren, sei es im Wohnungsbau oder im Bereich Infrastruktur in der Schweiz.

Bereits im Jahr 2050 dürften wir zwei Millionen Menschen mehr zählen; Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnen müssen sich entsprechend entwickeln. Es ist absehbar, dass das Einfrieren der Bauzonen die Preise für Wohn- und Gewerbeimmobilien in die Höhe treiben wird!

 

Kantone und Gemeinden nicht
bevormunden

Indem sie Gemeinden und Kantonen vorzuschreiben versucht, wie sie in Sachen Entwicklung vorzugehen haben, greift die Initiative in deren Kompetenzen ein und foutiert sich um den bewährten Föderalismus. Die Kantone sind im Übrigen bereits dabei, sich dem revidierten Raumplanungsgesetz anzupassen. Diese Heraus­forderung an sich ist für die Kantone schon immens, und sie wurde noch nicht von allen gemeistert. Die Hälfte der Kantone muss ihre neuen Richtpläne noch bis zum April 2019 bewilligen lassen.

Kommt hinzu, dass diese Initiative regionale Unterschiede ignoriert: Das Wallis verfügt aktuell über zu grosse Bauzonenreserven, Zürich hat zu wenige. Das Einfrieren der Gesamtfläche würde einige Kantone und die Wirtschaft vor grosse Probleme stellen.

Und schliesslich fördert die Vorlage bestehende Ungleichheiten zwischen den Gemeinden: Jene von ­ihnen, die ihre Bauzonen sorgfältig abgesteckt haben, werden im Vergleich zu anderen, die grosszügiger waren und noch über grosse Landreserven verfügen, bestraft. Das darf nicht geschehen.

Kein Platz fĂĽr neue Unternehmen

Nehmen wir das Beispiel eines typischen Unternehmers, der sich aus verschiedenen Gründen in einer ­bestimmten Gemeinde niederlassen will; diese kann ihn aber nicht aufnehmen, weil alle Bauflächen aufgebraucht sind. Dies hätte schwerwiegende Auswirkungen auf allen Ebenen – von den Arbeitsplätzen bis zum Steuer­auf­kommen, um nur zwei zu nennen. Und für bereits ansässige KMU würde der Mangel an Flächen in der Gewerbezone dazu führen, dass sie ihren Standort nicht mehr erweitern können. Beides darf nicht sein.

Der Boden ist zweifellos ein begrenztes Gut, weshalb alle Bemühungen zur qualitativen Verdichtung unterstützt werden müssen. Die Zersiedelungsinitiative schiesst allerdings weit übers Ziel hinaus. Sie schlägt vor, die Bodennutzung einzufrieren, ohne bestehende Gegebenheiten und künftige Herausforderungen zu beachten, die mit dem begrenzten Gut Boden verbunden sind.

Kurz zusammengefasst: Diese Initiative geht zu weit; sie ist nicht zielführend, stellt einen Angriff auf den Föderalismus dar und steckt ­Ziele, die bereits durch die geltende Gesetzgebung abgedeckt sind. Sie ist daher ohne Wenn und Aber abzulehnen.

Hélène Noirjean, 
Ressortleiterin sgv

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