Publiziert am: 05.09.2014

Verbotsaktivismus und Bevormundung

TABAKPRODUKTEGESETZ – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird nicht müde, willkürliche Verbote und unnötige Konsum­vorschriften zu fordern.

nFakt 1: Der Tabakkonsum in der Schweiz sinkt seit Jahren und der Raucheranteil hierzulande ist mit 
25 Prozent im europäischen Vergleich relativ tief.

nFakt 2: Bereits heute fliessen Millionen Franken in die Tabakprävention.

nFakt 3: Warnhinweise über die schädlichen Auswirkungen des Rauchens sind omnipräsent.

nFakt 4: An Minderjährige gerichtete Tabakwerbung ist bereits verboten. Zu guter Letzt geht die Selbstregulierung der Tabakindustrie bereits heute weiter als die geltende Gesetzgebung. Und neu soll richtigerweise mit einem Abgabeverbot an Minderjährige der Jugendschutz substanziell verstärkt werden.

So weit, so gut. Dennoch steigert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seinen Verbotsaktivismus: willkürliche Werbe- und Produkteverbote, zahlreiche unklare Vorschriften, weitere Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit über Verordnungen sowie ein Ausbau der Bürokratie sind Programm im Vorentwurf eines neuen Tabakproduktegesetzes, das noch bis 12. September in der Vernehmlassung ist.

Das neue Gesetz hätte nicht nur für die in der Tabaklieferkette und Werbung involvierten Unternehmen gravierende Konsequenzen. Obwohl Volk und Parlament entsprechende Vorstösse immer wieder verworfen haben, drängen die Regulierer und Gesundheitsapostel auf neue Werbe- und Produktverbote. Sie wünschen zusätzliche Vorschriften, staatliche Auflagen und behördliche Eingriffe in den Markt.

Überbordende Bürokratie 
und ­Delegationsnormen

Mit dem Verbot von Print-, Kino-, Aussen- und Internetwerbung sowie der Abgabe von Degustationsmustern und Promotionsartikeln noch nicht genug: Mittels Delegationsnormen will sich der Bundesrat ermächtigen lassen, weitere massive Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit auf dem Verordnungsweg zu erlassen. Beispielsweise wird verlangt, dass die Industrie dem BAG neu jährlich ihre Marketingausgaben minutiös melden muss. Dies zeigt die diskriminierende Haltung der Bundesbehörden gegenüber der Tabakbranche, die mittels unnötiger und auf Kosten der Steuerzahler zu schaffender Kontrollinstrumente gegängelt werden soll. Auch ein Abgabeverbot durch Minderjährige, von dem in der jüngsten Alkoholgesetzrevision keine Rede war, stünde im Widerspruch zu den Grundsätzen des dualen Bildungssystems und würde Probleme für Unternehmen kreieren, die zum Beispiel im Detailhandel Lehrlinge beschäftigen.

Willkürlich sollen ganze Produktekategorien mündigen Konsumentinnen und Konsumenten vorenthalten werden, etwa der Mundtabak Snus oder Mentholzigaretten. Verpackungen sollen mit noch grösseren Warnhinweisen und unnötigen Zutatenmeldungen bedeckt werden. Ohne Begründung oder wissenschaftlich fundierte Überlegungen dürfte das BAG Zutaten verbieten. Dies ist eine inakzeptable Einmischung des Staates in die Rezepturen legaler Produkte. Nikotinhaltige E-Zigaretten sind deutlich weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten, sollen aber trotzdem gleich behandelt und sogar dem Passivraucherschutzgesetz unterstellt werden, obwohl durch deren Genuss nur Dampf entsteht.

Ideologie in Reinkultur

Am Ende ist der vorliegende Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz nichts anderes als pure Ideologie und vergisst, dass sich mündige Bürger nicht bevormunden lassen wollen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP setzen sich für die Bewahrung der Wirtschaftsfreiheit und der Entscheidungsfreiheit der mündigen Konsumentinnen und Konsumenten ein und werden die im Vorentwurf enthaltenen unnötigen Vorschriften und den Verbotsaktivismus vehement bekämpfen, der sich auf weitere Branchen wie etwa Alkohol oder Genussmittel auszudehnen droht.

Rudolf Horber, Ressortleiter sgv

und Geschäftsführer AWMP

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