Aktionär ist nicht gleich Aktionär
unternehmenssteuern – Nach dem Nein zur USR III steht die Steuervorlage 17 an. Und damit die Frage nach der Dividendenbesteuerung.
PETER UEBELHART – Der Leiter Steuern und Mitglied der Geschäftsleitung von KPMG Schweiz zur irritierenden «Tagi»-Grafik.
Der Zürcher «Tagesanzeiger» las aus einem einzigen, vom Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG berechneten Beispiel, dass eine höhere Teilbesteuerung von Dividenden generell gerechtfertigt sei (vgl. Seite 1). Dazu äussert sich der Leiter Steuern und Mitglied der Geschäftsleitung von KPMG Schweiz.
Schweizerische Gewerbezeitung: Handelt es sich beim von der KPMG genannten Beispiel des Aktionärs aus der Stadt Zürich um einen repräsentativen Fall oder um ein Gedankenspiel zu einem Einzelfall?
n Peter Uebelhart: Es handelt sich um ein rein illustratives, vereinfachtes Rechenbeispiel, welches das Zusammenspiel von Teilbesteuerung und Gewinnbesteuerung aufzeigt. Es gilt konkret für einen alleine stehenden, konfessionslosen Steuerzahler, welcher der höchsten Progressionsstufe unterliegt, wobei der Anteilseigner wie auch die Gesellschaft in der Stadt Zürich domiziliert sind und der gesamte Gewinn als Dividende ausgeschüttet wird.
Stimmen Sie der Aussage zu, dass eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung für KMU mit Eigentümeraktionären problematisch sein kann?
nDie reduzierte Dividendenbesteuerung ist auf die Limitierung der sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung von Unternehmen und Eigentümer ausgerichtet. Das Rechenbeispiel zeigt auf, dass bei einer gleichzeitigen Senkung der Gewinnsteuerbelastung eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung beim Aktionär möglich wäre, ohne dass die gesamte Steuerbelastung für Unternehmen und Eigentümer steigt.
Was sagen Sie zur Befürchtung, dass eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung die Nachfolgeregelung in KMU stark erschweren wird?
nDiese Befürchtung ist nicht nachvollziehbar. Falls es um die Notwendigkeit geht, Dividenden auszuschütten, um einen allfälligen Schuldendienst zu leisten, ist wiederum zu berücksichtigen, dass auf Stufe der Unternehmung mehr Mittel für eine Ausschüttung zur Verfügung stehen, wenn der Gewinnsteuersatz gesenkt wird.
Wenn der Bund eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung durchsetzt, werden die Kantone in ihrer Steuerautonomie eingeschränkt. Weshalb sollte dies im Interesse der föderalen Schweiz sein?
nDas Beispiel trifft keine Aussage darüber, wie eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung gesetzgeberisch umzusetzen ist. Es wird lediglich der durch eine allfällige Gewinnsteuersenkung entstehende Spielraum aufgezeigt. Grundsätzlich haben die Kantone schon heute im Rahmen des Steuerharmonisierungsgesetzes die Möglichkeit, die Höhe der Dividendenbesteuerung gezielt und individuell festzusetzen.
Interview: En
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