Publiziert am: 05.02.2016

Verlockend – aber dennoch falsch

HEIRATSSTRAFE – Das von der CVP lancierte eidgenössische Volksbegehren «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» würde die Bundesfinanzen noch stärker strapazieren. Die Gewerbekammer, das «Parlament» des sgv, lehnt die Initiative ab.

Die von der CVP 2012 eingereichte Volksinitiative möchte die bestehende Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren bei den Steuern und den Sozialversicherungen beseitigen. Dazu soll die Bundesverfassung wie folgt ergänzt werden: «Die Ehe ist die auf die Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benach­teiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.» Damit ist ein klarer Rahmen vorgegeben, der in der heutigen Realität rund 80 000 Ehepaare betreffen würde, die höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare. Für diese 80 000 Paare tönt die Initiative verständlicherweise verlockend; am kommenden 28. Februar werden sich Volk und Stände dazu äussern müssen. Die Gewerbekammer, das «Parlament» des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, empfiehlt, die Initiative abzulehnen.

Vom Begriff der «Ehe»...

Die Initiative vermischt verschiedene Themen miteinander: Die Definition der Ehe, die Steuergesetzgebung und das Sozialversicherungswesen.

Beginnen wir mit der Ehe: Der eingereichte Initiativtext sorgte bereits für reichlich Gesprächsstoff und rückt das eigentliche Problem in den Hintergrund. Die Annahme der Initiative hätte nämlich zur Folge, dass in der Verfassung eine traditionalistische Definition von Ehepartnerschaft verankert würde.

...zum Problem der Besteuerung

Was die Definition der Begriffe Ehe und Ehepaar anbelangt, ist jedermann frei, nach eigenem Gutdünken zu entscheiden. Doch wir sollten uns nicht verzetteln! Das echte Hauptproblem bleibt die Diskriminierung von verheirateten Paaren im Vergleich zu im Konkubinat lebenden Paaren – und das einzig im Hinblick auf die Ungleich­behandlung bezüglich Steuern und Sozialversicherungen. Dabei hat sich die Debatte im Parlament vorwiegend um den Aspekt der fiskalischen Ungleich­behandlung gedreht. Denn was das Sozialversicherungsrecht anbelangt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass er seinen Teil der Aufgabe erledigt hat. Die steuerpolitischen Ziele der Initiative decken sich mit denen des Bundesrates, nämlich die Abschaffung der Diskriminierung von Ehepaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren.

Der Wille des Bundesrates, diese fiskalische Benachteiligung aus der Welt zu schaffen – wie es das Bundes­gericht bereits vor über 30 Jahren verlangt hat –, ist nur zu begrüssen. Allerdings könnte diese Massnahme nicht nur neue admi­ni­strative Belastungen schaffen, sondern auch zu höheren Steuern in anderen Bereichen führen. Gemäss Initianten wären in Zukunft im Rahmen der direkten Bundessteuer mehrere Modelle einer Gemeinschaftsbesteuerung möglich, um die Diskriminierung aufzuheben. Vorgeschlagen werden beispielsweise ein Mehr­fach­tarifsystem mit alternativer Steuerberechnung, die Anwendung eines Teil- oder Vollsplittings oder ein sogenanntes Familienquotientensystem. Das Modell Mehr­fach­tarif mit alternativer Berechnung hätte allerdings zur Folge, dass unser bereits extrem komplexes Steuersystem noch schwieriger würde. Dies würde dem aktuellen Trend zuwiderlaufen, die Steuerverfahren zu vereinfachen.

Fiskalische Prioritäten

Angesichts des heute schwächelnden Wirtschaftswachstums und der steigenden Finanzbedürfnisse des Bundes, insbesondere in Sachen Stras­sen- und Schienen­infra­struktur, müssen auf fiskalpolitischer Ebene Prioritäten gesetzt werden. Das Ein­halten der Schuldenbremse zwingt unsere Regierung, eine Wahl zwischen zwei bedeutenden Vorlagen zu treffen: einerseits die Reform der Familien- und Ehepaar­besteuerung mit einer geschätzten Verminderung der Steuereinnahmen von jährlich zwischen 1 bis 2,3 Milliarden Franken; und andererseits die Unternehmens­steuer­reform III, die Mindereinnahmen von mehreren Milliarden Franken nach sich zieht.

Vor dieses Dilemma gestellt und wegen des Zustands der Bundesfinanzen könnte man auf die Idee kommen, das Budget der Eidgenossenschaft nochmals zu strapazieren. So gesehen stellt die Unternehmenssteuerreform III eine Chance dar, die ergriffen werden muss, um die Rahmenbedingungen der Unternehmen zu verbessern und somit Wachstum und Arbeitsplätze zu generieren.

Alexa Krattinger, Ressortleiterin sgv

 

Meist Gelesen