Publiziert am: 11.12.2020

Vernunft bleibt vorderhand gewahrt

COVID-19-GESETZ – Weil die Fallzahlen der Corona-Infizierten im Herbst 2020 in die Höhe schnellten, verschärften Bundesrat und Kantone die Massnahmen zu Eindämmung der Pandemie im Oktober und November. In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich die Zahlen der Corona-Infizierten auf hohem Niveau stabilisiert.

Ein zweiter Lockdown wie im März und April dieses Jahres stand – nicht zuletzt wegen der Interventionen des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv – nie ernsthaft zur Diskussion. Aber auch ohne Lockdown sind noch immer viele Branchen von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen. 25 Prozent der KMU verzeichnen gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Umsatzeinbussen von mehr als 50 Prozent. Derzeit schrumpft das Bruttoinlandprodukt so stark, wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Schnell wurden Forderungen nach zusätzlichen Härtefallmassnahmen lauft, die vom sgv unterstützt worden sind.

Härtefallmassnahmen verbessert

Mit dem in der Herbstsession 2020 verabschiedeten Covid-19-Gesetz haben National- und Ständerat die Grundlage für Härtefallmassnahmen gelegt und den Bundesrat beauftragt, Einzelheiten auf Verordnungsstufe zu regeln. Das Instrumentarium umfasst Darlehen, Bürgschaften, Garantien und nicht rückzahlbare Beiträge. Der Bundesrat hat sich dazu entschieden, die Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu treffen, da sie die konkreten Fälle besser beurteilen können.

Bundesbeitrag viel zu tief

Früh hat der sgv den viel zu tiefen, zuerst auf 200 Millionen Franken plafonierten Bundesbeitrag kritisiert. Inzwischen steht eine Milliarde für Härtefälle zur Verfügung. Einfluss genommen hat der sgv auch bei der Umsatzuntergrenze für Härtefälle. Der Bundesrat beantragte, diese bei 100 000 Franken festzusetzen. Dank eines Antrags aus dem Umfeld des sgv konnte dieser bei 50 000 Franken im Covid-19-Gesetz verankert werden. Punktuell konnte im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung mit Unterstützung des sgv für Lernende und für Berufsbildner und Berufsbildnerinnen eine Verbesserung erzielt werden.

Verzicht auf Homeoffice-Pflicht

Nicht zuletzt auf Intervention des sgv (Schreiben an den Bundes­-rat und Medienmitteilung vom 3. Dezember 2020) dürfte der Bundesrat auf einschneidende Massnahmen für eine verbindliche und absolute Homeoffice-Regelung in allen Betrieben verzichtet haben. Diese wäre praktisch einem partiellen Lockdown für Betriebe gleichgekommen, da von den über 500 000 Betrieben in der Schweiz mehr als 88 Prozent Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden sind. Gerade für diese Unternehmen hätte eine Pflicht zu «Homeoffice» zu einem starken Kostenschub geführt. In vielen Betrieben wäre zudem eine Homeoffice-Organisation im täglichen Betriebsablauf gar nicht möglich gewesen. Nach wie vor gilt eine Empfehlung für Homeoffice, wenn eine solche auch tatsächlich Sinn macht.

sgv fordert Einbezug

Art. 1 Abs. 3 des Covid-19-Gesetzes besagt, dass «die Dachverbände der Sozialpartner bei der Erarbeitung von Massnahmen, die ihre Zuständigkeit betreffen», durch den Bundesrat einbezogen werden müssen. Dies findet bislang nicht im gewünschten Mass statt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verlangt, dass vor weiteren Beschlüssen des Bundesrates, die die Sozialpartner betreffen, die Gesetzeslage res­pektiert und der Dialog geführt wird.

Schutzkonzepte funktionieren

Die Schutzkonzepte in den Betrieben funktionieren. Sie werden seit Mitte März, bzw. für jene Branchen, die März und April schliessen mussten, seit Mai, angewendet, kontinuierlich verbessert und an die aktuelle Lage angepasst. Die KMU tragen auf ihre Art dazu bei, die Pandemie erfolgreich einzudämmen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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