Ein zweiter Lockdown wie im März und April dieses Jahres stand – nicht zuletzt wegen der Interventionen des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv – nie ernsthaft zur Diskussion. Aber auch ohne Lockdown sind noch immer viele Branchen von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen. 25 Prozent der KMU verzeichnen gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Umsatzeinbussen von mehr als 50 Prozent. Derzeit schrumpft das Bruttoinlandprodukt so stark, wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Schnell wurden Forderungen nach zusätzlichen Härtefallmassnahmen lauft, die vom sgv unterstützt worden sind.
Härtefallmassnahmen verbessert
Mit dem in der Herbstsession 2020 verabschiedeten Covid-19-Gesetz haben National- und Ständerat die Grundlage für Härtefallmassnahmen gelegt und den Bundesrat beauftragt, Einzelheiten auf Verordnungsstufe zu regeln. Das Instrumentarium umfasst Darlehen, Bürgschaften, Garantien und nicht rückzahlbare Beiträge. Der Bundesrat hat sich dazu entschieden, die Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu treffen, da sie die konkreten Fälle besser beurteilen können.
Bundesbeitrag viel zu tief
Früh hat der sgv den viel zu tiefen, zuerst auf 200 Millionen Franken plafonierten Bundesbeitrag kritisiert. Inzwischen steht eine Milliarde für Härtefälle zur Verfügung. Einfluss genommen hat der sgv auch bei der Umsatzuntergrenze für Härtefälle. Der Bundesrat beantragte, diese bei 100 000 Franken festzusetzen. Dank eines Antrags aus dem Umfeld des sgv konnte dieser bei 50 000 Franken im Covid-19-Gesetz verankert werden. Punktuell konnte im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung mit Unterstützung des sgv für Lernende und für Berufsbildner und Berufsbildnerinnen eine Verbesserung erzielt werden.
Verzicht auf Homeoffice-Pflicht
Nicht zuletzt auf Intervention des sgv (Schreiben an den BundesÂ-rat und Medienmitteilung vom 3. Dezember 2020) dĂĽrfte der Bundesrat auf einschneidende Massnahmen fĂĽr eine verbindliche und absolute Homeoffice-Regelung in allen Betrieben verzichtet haben. Diese wäre praktisch einem partiellen Lockdown fĂĽr Betriebe gleichgekommen, da von den ĂĽber 500 000 Betrieben in der Schweiz mehr als 88 Prozent Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden sind. Gerade fĂĽr diese Unternehmen hätte eine Pflicht zu «Homeoffice» zu einem starken Kostenschub gefĂĽhrt. In vielen Betrieben wäre zudem eine Homeoffice-Organisation im täglichen Betriebsablauf gar nicht möglich gewesen. Nach wie vor gilt eine Empfehlung fĂĽr Homeoffice, wenn eine solche auch tatsächlich Sinn macht.
sgv fordert Einbezug
Art. 1 Abs. 3 des Covid-19-Gesetzes besagt, dass «die Dachverbände der Sozialpartner bei der Erarbeitung von Massnahmen, die ihre Zuständigkeit betreffen», durch den Bundesrat einbezogen werden mĂĽssen. Dies findet bislang nicht im gewĂĽnschten Mass statt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verlangt, dass vor weiteren BeschlĂĽssen des Bundesrates, die die Sozialpartner betreffen, die Gesetzeslage resÂpektiert und der Dialog gefĂĽhrt wird.
Schutzkonzepte funktionieren
Die Schutzkonzepte in den Betrieben funktionieren. Sie werden seit Mitte März, bzw. für jene Branchen, die März und April schliessen mussten, seit Mai, angewendet, kontinuierlich verbessert und an die aktuelle Lage angepasst. Die KMU tragen auf ihre Art dazu bei, die Pandemie erfolgreich einzudämmen.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv