Publiziert am: 07.04.2017

Viel besser in zwei Teile zerlegen

AKTIENRECHTSREVISION – Wieder steht eine Monstervorlage an. Wieder sind über 150 000 Unternehmen betroffen. Und wieder einmal wird munter drauflos reguliert – koste es, was es wolle. Diesmal betrifft es die Revision des Aktienrechts.

Im Obligationenrecht (OR) werden die unterschiedlichen Formen von Unternehmen geregelt: die Personen- und die Kapitalgesellschaften. Zu diesen letzten gehören die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese beiden Formen machen etwa die Hälfte der KMU aus. Eine Änderung des Aktienrechts betrifft also überwiegend die KMU.

Prestige pur

Warum muss sich im Aktienrecht etwas ändern? Darauf gibt es drei Antworten. Die erste: Bereits im Jahr 2007 wollte der Bundesrat gezielte Vereinfachungen am Aktienrecht vornehmen. Doch er kam nie dazu. Die zweite: Die Vorschriften zur Umsetzung der «Minder-Initiative» müssen auf Gesetzesstufe erhoben werden. Heute stehen sie «nur» in einer Verordnung. Doch die wohl richtigste Antwort ist die dritte: Der Bundesrat sucht noch ein Prestigeprojekt.

Das scheint auf den ersten Blick überraschend. Wie kann Prestige in einer derart sachtechnischen Vorlage 
geschaffen werden? Ganz einfach: Sie wird im ideolo­gischen Blind
flug radikalisiert. Statt die «Minder-Verordnung», die seit 2014 in Kraft ist, einfach auf Gesetzesebene zu verankern, werden jene Vorschriften nochmals verschärft.

Aber das ist nicht alles. Im Bestreben, die Gesellschaft nach seinen Ideen zu modeln, will der Bundesrat auch eine Geschlechterquote in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen. Und dann sollen noch «Rohstoffunternehmen» – was das auch immer sein mag – besonders in die Zange genommen werden. Man täusche sich nicht: Diese Regulierungen werden früher oder später zur Messlatte für alle AG. Somit verspricht sich der Bundesrat, auf Kosten der Unternehmen und Arbeitsplätze am eigenen Prestige zu werkeln.

Wie weiter?

Wie ist mit dieser Vorlage umzugehen? Die Aktienrechtsrevision kommt voraus­sicht­lich im zweiten Halbjahr 2017 ins Parlament. Die Lösung ist, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Exekutive kann dann den Räten zwei neue Vorlagen unterbreiten: Die unveränderte Übernahme der «Minder-Verordnung» auf Gesetzesebene und das im Jahre 2007 angedachte Reformpaket. Dieses ist im Übrigen so gross, dass es alleine schon mehrere Jahre Beratung braucht.

«WER ZUR AKTIENRECHTSREVISION JA SAGT, HAT DIE KONZERN-
VERANTWORTUNGS-
INITIATIVE BEREITS 
ANGENOMMEN.»

Und die Frauenquoten? Und die Rohstoffregulierung? Diese können in 
die Bedeu­tungslosigkeit versenkt werden. Dort gehören sie nämlich hin. Es ist falsch – und im Sinne 
des OR geradezu unschweizerisch –, einen Typ von AG ganz anders zu regeln als die meisten anderen solcher Gesellschaften. Quoten sind Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsrechte der Unternehmerinnen und Unter­nehmer. Davon abgesehen, dass sie das untervertretene Geschlecht abschätzig 
behandeln.

Ja zur Konzernverantwortungsinitiative?

Wenn es so einfach ist, warum sollte man also überhaupt über die aktuelle Monstervorlage brüten? Soll man sie doch zurückweisen... Eigentlich wäre dies ganz einfach. Doch hier schlägt die Stunde der Taktiker. Am Horizont sehen sie die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative der Linken. Diese will Unternehmen, die international tätig sind – auch KMU –, eng anbinden und sie zusätzlich regulieren. Die Taktiker glauben, mit der Aktiengesetzrevision könnten sie dieser Initiative etwas entgegensetzen.

Doch sie irren sich. Denn mit der Aktienrechtsrevision werden genau die Anliegen der linken Initiative umgesetzt – ohne überhaupt eine Volksabstimmung abzu­warten. Darum ist zu bedenken: Wer Ja zur Aktienrechtsrevision sagt, hat die Konzernverantwortungsinitiative bereits angenommen.

Henrique Schneider, 
Stv. Direktor sgv

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