Publiziert am: 18.09.2020

Vor allem Verwirrung

MASKENPFLICHT – Das Coronavirus wird uns auch im kommenden Winter begleiten. Ein zweiter Lockdown wäre für die Wirtschaft verheerend, entsprechend müssen Massnahmen getroffen werden. Eine generelle Maskenpflicht ist jedoch weder zielgerichtet noch verhältnismässig und reine Symbolpolitik zulasten vieler KMU.

Die Maskenpflicht ist mehr als ein Thema der Stunde. Im ÖV gilt sie schon seit dem 6. Juli. Diverse Kantone haben seither nachgezogen und Maskenpflicht in Schulen, öffentlichen Gebäuden und auch in Läden verhängt. Der Verlauf der Infektionszahlen und der Positivitätsrate in letzter Zeit zeigt aber – oder gerade deshalb – auch: Eine generelle Maskenpflicht wird die Pandemie nicht stoppen. Sie gefährdet aber den «Smart Restart» der Wirtschaft.

Nicht alle in einen Topf

Von einem «Maskensalat» ist im «Panissimo», der Publikation der Schweizer Bäcker-Confiseure (SBC), die Rede: Zu unübersichtlich sei die Situation, und das Gewerbe werde täglich mit neuen Richtlinien konfrontiert. Die Drähte auf der SBC-Geschäftsstelle laufen seither heiss.

Im Kanton Zürich wurde vom Regierungsrat eine generelle Maskenpflicht in allen Einkaufsläden, Shoppingcentern und auf Märkten verfügt. Diese gilt – vorerst – bis zum 30. September. Grosse Shoppingcenter werden mit kleinen Detaillisten, die teilweise nur eine tiefe Kundenfrequenz haben, in einen Topf geworfen. Ein Problem ist auch die Umsetzbarkeit in den Branchen. So ist das Maskentragen in Kühlräumen für Brillenträger zum Beispiel ein tägliches Ärgernis, weil die Brille immer beschlägt. Der schon so arg gebeutelte Detailhandel befürchtet weitere negative Konsequenzen durch eine allgemeine Maskenpflicht. Die Verweildauer der Kundschaft in den Läden sinkt oder sie weicht gleich ganz auf Onlineangebote aus. Das zeigen Statistiken aus Deutschland und Österreich, wo das Tragen von Masken in Geschäften obligatorisch ist. Der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband zeigte sich in einer Pressemitteilung über den schnellen Meinungsumschwung in der Maskenfrage verwundert. «Der Nutzen der Maske wurde während Monaten, insbesondere in den schlimmsten Zeiten der Pandemie, bestritten», so Geschäftsführer Andreas Gasche. Viele Gewerbler hätten zudem Angst, künftig Polizist spielen zu müssen. «Jemand, der keine Maske anziehen will, müsste aus einem Laden verwiesen werden. Das ist aber einfacher gesagt als getan.»

Zielgerichteteres Agieren

Wie können Kundinnen und Kunden, aber auch die Angestellten ohne Maske geschützt werden? Nach wie vor gelten die Beschlüsse zur Vereinfachung der Handhabung von Schutzkonzepten des Bundesrates vom 19. Juni 2020. Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden und alle öffentlichen Orte benötigen ein Schutzkonzept. Die Distanzregel von 1,5 Metern gilt weiterhin. Diese kann aber unterschritten werden, wenn geeignete Schutzmassnahmen vorhanden sind. Oft werden Abschrankungen, zum Beispiel Plexiglasscheiben, angebracht. Jeder Laden kann so das Risiko von Infektionen vermindern. Der Schutz vor Ansteckung zwischen Kundschaft und Personal konnte sogar nachweislich wirksam vermieden werden.

Es geht nicht darum, generell auf die Maskentragpflicht zu verzichten. Es braucht vernünftige Massnahmen, die auf Akzeptanz stossen und vor allem zielgerichtet sind. Im Kanton Zürich nämlich erscheint der Einkauf nicht einmal in den Statistiken, welche ausweisen, wo sich Erkrankte mit Covid-19 infiziert haben…uhl

RISIKOLISTE

Das kleinste Ăśbel

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die differenzierte Lösung bei der Risikoeinstufung. Eine generelle Einstufung von Frankreich und anderen Nachbarländern wäre wirtschaftlich nicht tragbar. Wirtschaftsregionen, wie zum Beispiel die Region Basel, sind massgeblich von der unbehinderten Einreise der Grenzgängerinnen und Grenzgänger abhängig.

Die vom Bundesrat beschlossene differenzierte Lösung berücksichtigt die unterschiedliche Situation in den Regionen der Nachbarländer. So sind zum Beispiel im Elsass, aus dem täglich viele Grenzgänger in die Region Basel kommen, die Fallzahlen tief. Das Gleiche gilt für das französische Grenzgebiet der Kantone Waadt und Genf. Wenn diese für die Schweizer Wirtschaft wichtigen Grenzgebiete mit einer solchen Regelung möglichst frei und ohne Quarantäne zugänglich bleiben, bedeutet dies das kleinste Übel aller möglichen Einschränkungsmassnahmen.

www.sgv-usam.ch

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