Publiziert am: 07.11.2014

Vorlage verspricht Hochspannung

UNTERNEHMENSSTEUERREFORM III – Unter Druck macht sich die Schweiz daran, ihre Unternehmensbesteuerung einer Anpassung zu unterziehen. Mit ungewissem Ausgang, aber Folgen auch für die KMU.

Seit gut zehn Jahren stellt die Unternehmensbesteuerung für die Industrienationen ein brennendes Thema dar. Die OECD hat es sich deshalb unter anderem zur Aufgabe gemacht, gegen die Erosion des Fiskalprinzips und gegen den Gewinntransfer von multinationalen Unternehmen zu kämpfen. Ihr Aktionsplan sieht vor, sämtliche Formen von Steuerpraktiken, die einer guten Funktionsweise der Steuerkonkurrenz abträglich sein könnten, zu unterbinden.

Und wo steht die Schweiz in diesem Zusammenhang? Bekannt für ihre Spezialsteuersysteme streitet sie sich seit Jahren mit der EU und der OECD. Und solange die Schweiz diesen von der OECD als schädlich eingestuften Praktiken kein Ende setzt, hat sie Vergeltungsmassnahmen zu gewärtigen. Vor dem Hintergrund dieser weitgehend von der EU und der OECD diktierten Debatte und Verhandlungen macht sich die Schweiz daran, ihre Unternehmensbesteuerung einer Anpassung zu unterziehen.

Die dritte Reform der Unternehmensbesteuerung – USR III – entstand also aus der Notwendigkeit heraus, für die Unternehmen in der Schweiz auf fiskalischer Ebene Ordnung zu schaffen. Die Abschaffung der Spezialsysteme (für Holdings, Mischkonzerne, Sitzgesellschaften, Prinzipalgesellschaften und ständige Niederlassungen von Finanzinstituten) ohne gleichzeitige Reform würde zu einer zusätzlichen Steuerbelastung für die betroffenen Unternehmen führen, aber auch einen Bumerangeffekt für alle Wirtschaftsteilnehmer haben, die mit diesen Firmen in Kontakt stehen – sprich: die Schweizer KMU.

Die hohe Kunst der Balance

Die USR III hat nicht nur zum Ziel, den von der OECD gestellten Forderungen entgegenzukommen, sondern auch – und in erster Linie – eine Vielzahl von Akteuren zufriedenzustellen, die von dieser umfassenden Reform betroffen sind. Im Klartext bedeutet das, die zusätzlichen Steuerbelastungen möglichst moderat zu gestalten. Die nun anstehenden Verhandlungen zwischen den verschiedenen öffentlichen Instanzen, Wirtschaftskreisen und Interessenvertretern dürften sich äusserst komplex gestalten und zu einem Balanceakt auf höchstem Niveau werden.

Mit der Reform soll die steuerliche Attraktivität der Schweiz harmonisiert und gestärkt werden, bei gleichzeitiger Sicherung der finanziellen Einkünfte und der internationalen Akzeptanz des schweizerischen Steuersystems. Dass es schwierig wird, diese Ziele zu erreichen und dabei jedermann zu befriedigen, liegt auf der Hand. Allein die Auflistung der Ziele ist von Widerspruch geprägt. Einzig auf stärkende Massnahmen für die Steuerattraktivität zu setzen, dürfte auf Opposition stossen. Denn es muss auch anderen, ebenso wichtigen Faktoren Rechnung getragen werden – vorteilhaften Rahmenbedingungen für Innovationen, der Qualität der Infrastruktur oder dem Bildungssystem. Doch welche Folgen hätte die Reform für die KMU? In ­einer ersten Phase wären die Auswirkungen wohl gering, denn es geht primär um multinationale Unternehmen und deren Besteuerung. Doch, wenn man Jagd auf die «grossen Fische» macht, hat das unausweichlich auch Konsequenzen für die Banken und die «kleinen Fische» – so sind die Regeln eines jeden Wirtschaftssystems!

Die KMU sind abhängig von einer gut funktionierenden Wirtschaft und von vorteilhaften fiskalischen Rahmenbedingungen für multinationale Konzerne. Multinationale, die einst von den interessanten Steuerbedingungen in einem Schweizer Kanton angezogen wurden, wären bei einer Abschaffung der Spezialreglemente mehr oder weniger gezwungen, sich anderswo niederzulassen. Die übrigen Wirtschaftsteilnehmer hätten sich den Folgen dieser Abgänge anzupassen. Dienstleistungs-KMU sähen sich mit einer sinkenden Nachfrage konfrontiert und müssten ihre Finanz- und Beschäftigungsstrukturen überdenken. Hinzu kämen weitere, ebenfalls nicht geringfügige Probleme. Die Lizenzboxen, eine legitime Praxis für im Pharmabereich aktive multinationale Unternehmen, sind nicht für Firmen gedacht, die beispielsweise im Rohstoffhandel tätig sind. Während die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital noch akzeptiert werden dürfte, führt bereits die Besteuerung von Kapitalgewinnen zu einer Polemik bei den KMU. In der Praxis wäre vorgesehen, nur den Profit aus Beteiligungsgewinnen zu besteuern, doch damit würde das Privatvermögen von KMU doppelt belastet. Und schliesslich sähen sich Kantone wie etwa das Wallis, das deutlich weniger multinationale Firmen beherbergt als die Waadt, gezwungen, ihre Gewinnsteuersätze nach unten zu korrigieren, um konkurrenzfähig zu bleiben – damit wäre der Weg frei für eine schädliche und teure interkantonale Konkurrenz.

Interessen der KMU verteidigen

Der sgv begrüsst das Reformprojekt und den Willen des Bundesrates, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken und zugleich der Entwicklung im internationalen Kontext Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Vernehmlassung wird sich der sgv noch spezifischer zur Problematik im Zusammenhang mit den KMU äus­sern; mittelfristig folgen der Verhandlungsprozess und die Verteidigung der Interessen der KMU.

Alexa Krattinger, Ressortleiterin sgv

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