Publiziert am: 24.11.2017

Warnung vor Risiken und Nebenwirkungen

Die Meinung

Gesetze sind voller Risiken. Sie sind auch voller Nebenwirkungen. Risiken und Nebenwirkungen der Regulierung treffen vor allem die KMU. Während einigen wenigen geholfen wird, werden KMU langsam vergiftet.

Ein Beispiel: In diesen Tagen ging durch die Presse, dass der Solariumbesuch für unter 18-Jährige verboten werden soll. Warum? Weil das Bundesamt für Gesundheit das so will. Gestützt worauf? Auf das Strahlenschutzgesetz, das vor sechs Monaten die Schlussabstimmungen im Parlament passiert hat. Skandalös ist dieses Gesetz aus zwei Gründen: Das Solariumverbot wurde von der Verwaltung in die Botschaft quasi «reingeschmuggelt». Als der Schweizerische Gewerbeverband sgv auf die möglichen Nebenwirkungen des Gesetzes aufmerksam machte, wurde dies als Panikmache abgetan.

Ein weiteres Beispiel: der LEI. Das Kürzel bezeichnet den «Legal Entity Identifier», also den internationalen Identifikator für Unternehmen und Fonds. Im Parlament wurde gesagt, nur Grossunternehmen, die Finanztransaktionen machen, seien davon betroffen. Der sgv machte sich dafür stark, den LEI mindestens gebührenfrei zu machen, wenn er denn schon obligatorisch sein soll. Die Verwaltung lehnte das ab. Das Resultat erklärt der Chef eines 3-Personen-KMU gleich selber: «Wenn ich das Geld der Firma in Obligationen anlegen will, damit wenigstens noch ein paar Franken rausspringen, wird einem diese Möglichkeit nun vom LEI durchkreuzt. Die Kosten des LEI fressen den Zinsertrag weitgehend weg. Die Steuerbehörden zwingen mich aber, für das Geld der Firma ein eigenes Wertschriftenkonto zu eröffnen – was die Bank dann mit der Aufforderung verknüpft, einen LEI zu beantragen.»

Ein drittes Beispiel: Als vor wenigen Jahren das Parlament das Aktienrecht umkrempelte, um der OECD zu gefallen, warnte der sgv vor hohen Umstellungskosten. Der Chor aus Verwaltung und Lobbyisten aus Zürich, die vorgeben, für die gesamte Wirtschaft einzutreten, erklang unisono: Der Finanzplatz und das Land brauchen die Anpassungen. Das Resultat heute: Über 50 000 KMU sind betroffen. Nicht wenige mussten einige tausend Franken, einige sogar zehntausend Franken dafür blechen; und dies ohne jeden Nutzen.

Diese drei Beispiele zeigen: Regulierungskosten werden nicht bewusst geschaffen. Risiken und Nebenwirkungen von Gesetzen werden vielmehr stillschweigend akzeptiert, um verschiedenen Partikularinteressen zu dienen. Einmal sind es jene der Verwaltung und einmal der Grossunternehmen. Und dies alles nicht nur in der Vergangenheit. Aktuell läuft im Parlament – viertes Beispiel – eine 
Revision des Aktienrechts. Um einigen wenigen Grossunternehmen das Leben einfacher zu machen, drohen Zusatzbelastungen für über 110 000 KMU-Aktiengesellschaften. Die Lobbyisten der Grosskonzerne, die vorgeben, für die ganze Wirtschaft einzutreten, meinen, dies sei zumutbar. Die Verwaltung verspricht, mit Regulierungen Unternehmerinnen zu guten Unternehmerinnen zu machen. Aber in Wirklichkeit geht es, wie immer, auch hier um Partikularinteressen. Anders als bei den beiden anderen Beispielen hat es hier das Parlament noch in der Hand, das Schlimmste zu unterbinden. Hier können die Räte noch beschliessen, die KMU von der übrigen Revision zu immunisieren – mindestens von den Risiken und Nebenwirkungen. Das alles zeigt deutlich auf: Es braucht eine konsequente Messung aller Regulierungskosten einer Vorlage. Es braucht eine verwaltungsunabhängige Agentur, die dies sicherstellt. Und es braucht eine Bremse für Regulierungskosten.

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