Publiziert am: 12.05.2021

KMU & Finanzen

Weshalb Vorsorge für KMU wichtig ist

Durch frühzeitige Vorkehrungen kann die Handlungsfähigkeit und damit die Fortführung einer Firma auch im Falle der Urteilsunfähigkeit des Unternehmers gewährleistet werden.

In einem KMU ist der Unternehmer die zen­trale Figur, denn Gesellschaftsprozesse starten und enden bei ihm. Wird er durch einen Unfall oder eine Krankheit urteilsunfähig und wurde für diesen Fall nicht vorgesorgt, kann die Existenz des Betriebes gefährdet sein.

Gesetzliche Ausgangslage unzureichend

Ist der Unternehmer ledig, ist niemand mit einem gesetzlichen Vertretungsrecht ausgestattet. Doch selbst bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Unternehmern ist das Vertretungsrecht des Partners auf Alltagsgeschäfte beschränkt. Müssen geschäftliche Entscheide für einen urteilsunfähigen Unternehmer getroffen werden, bedarf es deshalb regelmässig der Mitwirkung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Die KESB prüft die Einsetzung eines Beistandes und bestimmt, wer die Aufgaben des Betriebes wahrzunehmen hat. Je nach Situation kann die KESB auch den Verkauf oder die Liquidation des Unternehmens in die Wege leiten.

Vorsorgen mittels Vorsorgeauftrag

Mittels Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit selbst bestimmen, wer sich zum Beispiel um das eigene Unternehmen kümmern soll. Zu seiner Gültigkeit muss der Vorsorgeauftrag entweder eigenhändig geschrieben und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet werden. Die Aufgabe der KESB besteht in diesem Fall hauptsächlich darin, die Urteilsunfähigkeit festzustellen und den Vorsorgeauftrag zu prüfen sowie einen Legitimationsausweis auszustellen. Danach nimmt die KESB im Regelfalle keine Überwachungs- oder Kontrollfunktion mehr wahr.

Im Vorsorgeauftrag kann somit eine Vertrauensperson, welche über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, mit der Fortführung des Unternehmens beauftragt oder der Beizug einer bestimmten Person für unternehmerische Belange statuiert werden. Auch sind Anordnungen darüber möglich, wer die Mitwirkungsrechte an der Generalversammlung ausüben soll und wie die Stimmabgabe zu erfolgen hat. Je nach Rechtsform des Unternehmens kann allenfalls ein Nachfolger für den Verwaltungsrat bestimmt werden. Denkbar ist sodann, Bestimmungen über Zeichnungsberechtigungen vorzusehen.

Weitere Massnahmen

Daneben kann der Unternehmer seiner Vertrauensperson eine sofort wirksame Vollmacht erteilen und/oder die erforderlichen Zeichnungsberechtigungen im Handelsregister eintragen lassen. Zudem stellt sich die Frage, ob und inwiefern mittels gesellschaftsrechtlicher Ver-träge sowie organisatorischer Vorkehrungen der Fall der Urteilsunfähigkeit des Unternehmers abgefedert und das unternehmerische Risiko minimiert werden kann.

Frühzeitig vorsorgen

Im Rahmen einer vorausschauenden Planung kann der Vorsorgeauftrag neben anderen Elementen ein hilfreiches Instrument für den Unternehmer sein, um im Falle seiner Urteilsunfähigkeit eine möglichst reibungslose Fortführung des Betriebes sicherzustellen. Da ein Vorsorgeauftrag nur solange verfasst werden kann, wie man handlungsfähig ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.

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