Publiziert am: 19.02.2016

«Wir brauchen eine Regulierungsbremse»

REGULIERUNGSKOSTENBREMSE – Die Regulierungskosten sind zu einem bedrohlichen Kostenblock für die Unternehmen herangewachsen. Dem will der sgv den Riegel schieben und mit konkreten Massnahmen unnötige bürokratische Ausgaben stoppen.

Regulierungskosten wirken sich wie Fixkostenblöcke auf Unternehmen aus. Die Firmen können diese Kosten nicht beeinflussen und oft nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensieren. Daraus ergibt sich: je höher die Regulierungskosten, desto grösser die Produktivitäts- und Wettbewerbsverluste der Unternehmungen. Dies geht ebenso zu Lasten von Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. «Regulierungen kosten unsere Wirtschaft und die Gesellschaft 10 Prozent des BIP oder jährlich mehr als 60 Milliarden Franken», begrüsste sgv-Präsident und NationalratJean-François Rime (SVP/FR) die Medien in Bern. Eine Lage­analyse über die Entwicklung des Problems der stetig steigenden Regulierungskosten in den letzten Jahrzehnten zeigt klar auf, dass die Kosten rund um die Bürokratie zu einem für die Wirtschaft und Gesellschaft bedrohlichen Kostenblock angewachsen sind. «Um laufende Kosten zu decken und Arbeitsplätze zu erhalten, verzichten Firmen auf Neuinvestitionen. Sie leben von der Substanz», schilderte Rime die Situation an der Basis. Das könne man problemlos eine Zeitlang durchhalten. «Aber wenn man lange nicht reinvestiert und produktiver wird, verliert man rasch an Wettbewerbsfähigkeit. Und damit sind Firmenstrukturen und Arbeitsplätze gefährdet», so Rime.

«Der Abbau von Regulierungskosten macht den Weg frei für ein Wachstum aus eigener Kraft.»

Regulierungskosten umfassten sowohl die direkten Aufwendungen, um eine Regulierung einzuhalten, als auch die notwendigen Handlungen, bis man so weit sei. «Also sowohl das Ausfüllen eines Formulars als auch alle Aufwände, die man hat, die Informationen zu sammeln und an sie heranzukommen», präzisierte Rime. Zudem seien viele Regulierungskosten unnötig. «Bei den jährlich über 60 Milliarden Franken Regulierungskosten gibt es ein grosses Potenzial, diese zu senken», betonte Rime. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv habe ein Reduktionspotenzial von 10 Milliarden Franken geortet. Diese Zahl sei weitgehend vom Bundesrat bestätigt worden. Von der Senkung der unnötigen Regulierungskosten profitierten alle, dies stellte der sgv bereits 2010 fest. «Der Abbau von Regulierungskosten macht den Weg und Mittel frei für ein Wachstum aus eigener Kraft. Ein Wachstum, das wir selber in der Hand haben, unabhängig von Frankenstärke und Euro­schwäche, unabhängig vom Konjunkturverlauf sowie vom internationalen Wettbewerb», sagte Rime.

Bundesrat tut nichts

Die Notwendigkeit der Senkung der Regulierungskosten hat auch Ständerat Jean-René Fournier (CVP/VS) schon lange erkannt. Der Vize-Präsident des sgv hat mit seinen Motionen zur Messung der Regulierungskosten und kürzlich zur Umsetzung von Massnahmen zum Abbau der Regulierungskosten viel dazu beigetragen, dieses Problem auf die politische Agenda zu bringen. Durch sein Postulat wurde der Bundesrat angehalten, eine eigene Messung der Regulierungskosten durchzuführen und daraus abgeleitete Massnahmen zur Senkung in die Wege zu leiten. In seinem Bericht im Dezember 2013 kam der Bundesrat im Wesentlichen zum gleichen Ergebnis wie der sgv: Die 10 Milliarden wurden bestätigt; ein kurz- und mittelfristiges Reduktionspotenzial von 2,3 Milliarden wurde ausgewiesen. Ebenso listet der Bericht konkrete Massnahmenvorschläge auf, welche die Unternehmen entlasten sollen. Es sind dies:

n Einheitssatz für die Mehrwertsteuer: Damit können bis zu 500 Millionen Franken Belastungen für Unternehmen eingespart werden. Dies ist auch eine strategische Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbands.

n Harmonisierung von Fristen und Zahlungsintervallen bei der Gewinn-, Grundstücks- und Lohnquellensteuer: Damit kann die Belastung der Unternehmen pro Jahr um rund 190 Millionen Franken reduziert werden.

n Verzicht auf «swiss finish»-Regelungen im Bereich Zolldeklaration und Zollverfahren: Damit können jährlich gut 60 Millionen Franken Regulierungskosten reduziert werden.

n Verzicht auf «swiss finish» und Sonderregelungen (Marktabschottungen) im Bereich des Umweltrechts, vor allem Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Bau- und Sonderabfälle: Damit können total über 1 Milliarde Franken Zusatzbelastungen der Unternehmen reduziert werden.

n Harmonisierung der Baunormen: Auch hier können bis zu 300 Millionen Franken Belastungen reduziert werden.

«Statt die von ihm selber identifizierten Massnahmen einzuleiten, tat der Bundesrat nichts», stellte Fournier fest. Er habe es damit verpasst, vor der Aufhebung des Mindestkurses im Januar 2015 wichtige politische Weichen zu stellen und die Rahmenbedingungen durch eine entschiedene Senkung unnötiger Regulierungskosten zu verbessern. Aber auch die Legislative übte nur wenig Druck aus. Eine erneute Motion Fourniers im letzten Jahr in dieser Sache lehnte der Bundesrat sogar ab. National- und Ständerat hingegen stimmten mit grossem Mehr dieser Motion zu. Sie beauftragt den Bundesrat, innerhalb von neun Monaten, das heisst bis im September 2016, Vorschläge zu liefern, wie er die Umsetzung angehen will.

Mechanismen analog der Schuldenbremse

sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) stellte die konkreten Forderungen des sgv zur Senkung und Verhinderung unnötiger Regulierungskosten vor. Der sgv fordert eine Regulierungskostenbremse, die aus drei Komponenten besteht. Dazu Bigler: «Wir wollen bewährte Ansätze anwenden und funktionierende Mechanismen, die beispielsweise bei der Schuldenbremse auch im Bereich der Regulierungskosten nutzen.» Es werde zu häufig unnötig reguliert, deshalb sei es notwendig, das Schweizerische Gesetzgebungsverfahren auf seinen verfassungsmässigen Boden zurückzuführen. In diesem Sinn unterstützt der sgv die Motion (Vogler) 15.3400 «Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen» und die Parlamentarische Initiative (Müller) 15.454 «Abbau von Bürokratie. Überprüfung der Ratio Legis durch eine parlamentarische Delegation».

Weiter verlangt der sgv, dass das «Preisschild» von Regulierung ausgewiesen wird. «Das Parlament muss hier reinen Wein eingeschenkt bekommen und in Kenntnis der Kosten einer Regulierung beraten können», so Bigler. Die einzige Garantie für die Durchführung und Überprüfung der Regulierungsfolgenabschätzung ist aus Sicht des sgv die Einführung einer verwaltungsunabhängigen Kontrollinstanz. Deshalb sei die Annahme der FDP-Motion 15.3445 «Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken» absolut notwendig. Sie verlangt, «die Regulierungsfolgenabschätzungen, welche in den erläuternden Berichten von Vernehmlassungsvorlagen und an das Parlament überwiesenen Botschaften gemacht werden, künftig von unabhängiger Stelle auf deren Richtigkeit und Qualität überprüfen zu lassen». «Mit diesem Modell wird nicht der Nutzen dargestellt, es werden die Kosten gemessen», erklärte Bigler. Zudem brauche es ein parlamentarisches Prozedere für den Umgang mit Regulierungskosten. Deshalb sei in Ergänzung der Motion 15.3445 systematisch eine parlamentarische Hürde für Vorlagen einzuführen, die

n Regulierungskosten generieren, welche über einer fixen Grenze liegen; oder

n Vorlagen, die voraussichtlich mehr als 10 000 Unternehmen betreffen.

«In diesen Fällen müssen neue Vorlagen in der Schlussabstimmung des Parlamentes dem absoluten Mehr unterstellt werden. Dieser Mechanismus funktioniert analog der Schuldenbremse», konkretisierte der Gewerbedirektor.

«Das Parlament muss DIE Kosten einer Regulierung KENNEN, UM beraten ZU köNnen.»

Zudem müsse man sich in der Politik der Treiber der Regulierungskosten viel bewusster werden. Solche Treiber seien beispielsweise die Grösse des Staatsapparates und die Aufgabenverdoppelungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Dazu Bigler: «Wenn wir nicht immer mehr Regulierungen und deren Kosten wollen, müssen wir das Wachstum der Personalausgaben beim Staat begrenzen, wie es die Motion 15.3224 von Nationalrat Leo Müller fordert.»

Corinne Remund

Beispiel: STRAHLENSCHUTZ-VERORDNUNGEN

Nur bei Bedarf und ohne Mehrkosten

Aktuelles Beispiel für überbordende Regulierung ist die geplante Revision der Strahlenschutz-Verordnungen. Die Revision wird primär damit begründet, dass einige internationale Gremien ihre Empfehlungen verschärft haben. «Das allein ist aus Sicht des sgv aber keine ausreichende Rechtfertigung, um die Regulierungsdichte in unserem Land markant auszuweiten», hält der Schweizerische Gewerbeverband sgv in seiner Vernehmlassungsantwort fest. Die vorgeschlagenen Anpassungen – vorgesehen ist u.a. eine Senkung des Referenzwerts für das natürliche radioaktive Gas Radon um den Faktor 3 – hätten spürbar höhere Regulierungskosten zur Folge: Einerseits würden die Gebühren angepasst, andererseits würden die regulatorischen Auflagen zum Teil markant ausgeweitet, was auf Stufe Betriebe zusätzliche administrative Umtriebe und vor allem Mehrkosten zur Folge hätte.

Der sgv fordert deshalb, dass das Revisionspaket gründlich überarbeitet wird. Zusätzliche Auflagen seien allenfalls dort zulässig, wo sich ein verstärkter Schutz aufgrund einer erhöhten Bedrohungslage durch eigene Erkenntnisse zweifelsfrei nachweisen lasse.

Ein Teufelskreis

Auch die Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz lehnt der sgv ab. Dies, «weil die zusätzlichen Einnahmen primär zum Ausbau der personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden» sollen. Mehr personelle Ressourcen hätten für die Betriebe zusätzliche Auflagen und Kontrollen zur Folge – was abermals mit Mehrkosten und höheren administrativen Belastungen verbunden wäre. In seinem Widerstand gegen stets neue Regulierungen ist der sgv hier für einmal nicht allein. Auch der Hauseigentümerverband HEV und die Kantone befürchten höhere Kosten ohne erkennbaren Nutzen.

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