Publiziert am: 06.07.2018

wer zahlt, wer bekommt

Zeit, Bilanz zu ziehen

finanzausgleich – Der vom Bundesrat vorgelegte Bericht hat es verpasst, die Anreize für die Nehmerkantone zu verstärken.

Der Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Jahre 2016 bis 2019 wurde vom Bundesrat am 9. März 2018 in die Vernehmlassung gegeben.

Der nationale Finanzausgleich zielt unter anderem darauf ab, die kantonalen Unterschiede hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verringern, die finanzielle Autonomie zu erhöhen und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone zu erhalten. Der Bundesrat legt dem Parlament alle vier Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vor. Der Bericht, der den Grad der Zielerreichung analysiert, dient als Grundlage für die Dotierung der Ausgleichsgefässe und für allfällige Systemanpassungen.

Positive Schlussfolgerungen

Der Wirksamkeitsbericht für die Periode 2016 bis 2019, der dritte dieser Art, zeigt, dass die minimale Pro-Kopf-Ausstattung mit finanziellen Ressourcen von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts in allen Kantonen deutlich überschritten wurde.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen des Wirksamkeitsberichts für die Periode 2016 bis 2019 sind eher positiv: Stärkung der kantonalen Finanzautonomie, Verringerung der Unterschiede hinsichtlich finanzieller Leistungsfähigkeit und Steuerbelastung, Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone und Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen.

 

Neue Perspektiven in Aussicht?

Im Gegensatz zu den beiden vorherigen Berichten befasst sich dieser Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs 2016–2019 mit Änderungs­vorschlägen, die weitgehend von den Kompromisslösungen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) inspiriert sind. Der positive Punkt in diesem Bericht liegt daher im Beitrag einer breiten Palette von Elementen vonseiten der Kantonsregierungen.

Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass sich der Ressourcenausgleich künftig an der Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen für den Kanton mit dem geringsten Ressourcenpotenzial orientieren soll, so dass es nicht mehr Sache des Parlaments ist, alle vier Jahre die Höhe der Grundbeiträge zu diesem Ausgleichsfonds festzulegen. Diese minimale Ausstattung ermöglicht eine kontrolliertere Verteilung der Mittel, scheint die Interessen aller Kantone zu berücksichtigen und entpolitisiert die Diskussion über die Festlegung der Dotation des Ressourcenausgleichs.

Der in diesem Bericht gewählte Ansatz ermöglicht es nicht, eine ­rigorosere Haushaltspolitik anzustreben oder die Anreize für die Nehmerkantone zu verstärken. Der böse Begriff des «Faulheitsbonus» wird damit nicht entkräftet. Es ist wichtig, ein zusätzliches Anreizsystem für die Nehmerkantone zu schaffen, damit diese nicht vom Finanzausgleich abhängig sind und die Wettbewerbsfähigkeit der Kantone gestärkt wird. Der Finanzausgleich zwischen den Kantonen ist unbestritten, aber die Solidarität darf nicht übertrieben werden.

Alexa Krattinger, Ressortleiterin sgv

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