Publiziert am: 06.02.2015

Zu viel Schutz und zu wenig Nutzen

RAUMPLANUNG – Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes: Wo bleiben die Anliegen der Wirtschaft?

Noch vor Weihnachten hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes eröffnet, mit Frist bis zum 15. Mai 2015. Eine genauere Prüfung der Unterlagen hat die ersten Befürchtungen leider bestätigt: Da rollt eine neue Regulierungswelle mit zum Teil sehr detaillierten Vorschriften auf uns zu. Im Vordergrund stehen ganz generell der Schutzgedanke und die Bedürfnisse der Landwirtschaft, während den ebenso berechtigten Interessen der Wirtschaft kaum Rechnung getragen wird.

Ein Megagesetz

Während die erste Etappe der RPG-Revision auf die Siedlungsentwicklung nach innen abzielte, geht es nun darum, das Kulturland besser zu schützen, Verkehrs- und Energie­infrastrukturen frühzeitiger auf die Raumentwicklung abzustimmen und die grenzüberschreitende Raum­planung zu fördern. Mit der erneuten RPG-Revision wird damit ein eigentlicher Paradigmenwechsel angestrebt: Alles, was irgendwie raum­relevant ist, wird in die neue Vorlage hineingepackt; die Kompetenzen­ordnung wird von den Kantonen zum Bund verschoben. So soll der Bund sogar Massnahmen treffen, die zu ausreichendem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen beitragen. Geradezu furchteinflössend ist auch der Umfang und Detailliertheitsgrad der Vorlage: Der Gesetzesumfang wird massiv ausgebaut – der Artikel 23 c über die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone beispielsweise umfasst eine ganze A4-Seite!

Drei Hauptkritikpunkte

Die RPG-Revision 2 hat sich grundsätzlich auf das zeitlich Dringlichste zu beschränken. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv stehen die folgenden drei Punkte im Vordergrund:

nSchutz des Kulturlandes: Der sgv hat durchaus Verständnis für einen besseren Schutz des Kulturlandes; eine Kompensationspflicht bei der Beanspruchung von Fruchtfolge­flächen lehnt er aber strikte ab. Eine Interessenabwägung mit anderen, ebenso berechtigten Ansprüchen muss immer möglich sein. Der sgv fordert daher eine abgeschwächte Formulierung oder anstelle von neuen Gesetzesartikeln eine grundlegende Überarbeitung des Sachplanes Fruchtfolgeflächen aus dem Jahre 1992.

nBauen ausserhalb der Bauzonen: Die heutige Regelung ist zu kompliziert und sieht zu viele Ausnahmen namentlich für die bereits privilegierte Landwirtschaft vor: Ein Viertel der Gebäude steht ausserhalb der Bauzonen, dies ist eindeutig zu viel. Leider sind die Vernehmlassungsvorschläge wenig hilfreich und führen den unbefriedigenden Status quo einfach weiter. Der sgv schlägt vor, die Bestimmungen zusammen mit den interessierten und betroffenen Kreisen nochmals im Sinne einer Vereinfachung und Verschärfung zu überarbeiten.

«DER GESETZESUMFANG WIRD MASSIV 
AUSGEBAUT.»

nBedürfnisse der Wirtschaft: Die Interessen der Wirtschaft und des Gewerbes kommen im vorliegenden Entwurf zu kurz. Die übrigen Politikbereiche, insbesondere die Landwirtschaft und der Landschaftsschutz, erhalten ein zu hohes Gewicht. Deshalb verlangt der sgv ­zumindest bei den Zielen und Grundsätzen einen Artikel, welcher der Wirtschaft bzw. den Unternehmen die notwendigen Flächen für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Interesse des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Schweiz zusichert.

«DIE RPG-REVISION 2 SOLL SICH AUF 
DAS DRINGLICHSTE 
BESCHRÄNKEN.»

Lieber den Spatz in der Hand

Zurzeit sind die Kantone und Gemeinden mit der Umsetzung der ersten RPG-Revision mehr als genug beschäftigt: Anpassung der Richtpläne und Bauordnungen, Einführung der Mehrwertabschöpfung, Änderung der Raumplanungs- und Baugesetze. Es ist daher zumindest fragwürdig, schon jetzt wieder eine neue, noch grössere Baustelle zu öffnen. Priorität muss die wirksame Umsetzung der ersten Etappe der RPG-Revision haben, und mit dem verdichteten Bauen ist mit konkreten Taten vorwärts zu machen. Auch hier gilt: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!

Ruedi Horber, Ressortleiter sgv

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