Publiziert am: 09.12.2022

Die Meinung

Kommissionen auf ein Minimum reduzieren

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat Mitte November eine interessante Untersuchung zu den ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen publiziert. Dabei kam sie zu zwei bemerkenswerten Ergebnissen. Ebenso wurden die langjährigen Forderungen des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv bestätigt.

Doch von Anfang an. Insgesamt bestehen 84 ausserparlamentarische Kommissionen. Der Transparenz halber sei festgestellt, dass der sgv in einigen davon mit eigenen Vertretern präsent ist. Die GPK-S stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Leistungen grundsätzlich fachlich fundiert seien. So weit, so gut.

Unter dem sperrigen Titel «Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz» sind die Grundlagen geregelt. Unter anderem ist dort nachzulesen, dass ausserparlamentarische Kommissionen eingesetzt werden können, «wenn die Aufgabenerfüllung besonderes Fachwissen erfordert, das in der Bundesverwaltung nicht vorhanden ist».

Doch zurück zu den Feststellungen der GPK-S. Zunächst wird die Einsetzungsverfügung angemahnt. Zu überprüfen seien «die zu erfüllenden Aufgaben und die Angaben bzgl. der konkreten ständigen Beratung des Bundesrates und der Bundesverwaltung». Im Klartext: Es stellt sich die Frage, ob besonderes Fachwissen in der Verwaltung tatsächlich fehlt.

Und damit sind wir bei der zweiten, weitaus dramatischeren Feststellung. Es lohnt sich, an dieser Stelle die Medienmitteilung im O-Ton zu zitieren: «Gemäss der Evaluation tagen verschiedene Kommissionen nur selten, nie oder nur deshalb, weil es sie gibt. Weiter gibt es Kommissionen, die keine Leistungen zuhanden des Bundesrates und der Bundesverwaltung erbringen oder nur Leistungen, für die in der Bundesverwaltung kein Bedürfnis besteht.» Im Klartext heisst das nicht mehr und nicht weniger, als dass diese Kommissionen schlicht überflüssig sind – klassischer Verwaltungs-Leerlauf also.

Der sgv fordert schon lange, dass die Zweckmässigkeit dieser ausserparlamentarischen Kommissionen kritisch überprüft und deren Anzahl drastisch reduziert wird. So gelang es am Ende der letzten parlamentarischen Legislatur immerhin, rund ein halbes Dutzend zu eliminieren. Hinter dieser Positionierung steht nicht primär die Kostenfrage nach dem Motto, ohne Leistung sollen auch keine Kosten entstehen. Für einmal ist dieser Aspekt eher vernachlässigbar.

Entscheidend ist vielmehr die Stossrichtung des sgv im Kerngeschäft. Und dieses beinhaltet bekanntlich die Reduktion von unnötigen Regulierungskosten. Wenn man weiss, dass in diesen ausserparlamentarischen Kommissionen versucht wird, Interessen von ausserhalb der Politik einzubringen, so zeigt sich schnell, dass es vielfach aufgrund von Partikularinteressen zu Regulierungen kommt.

Einmal mehr sei festgestellt, dass Regulierungen in KMU wie Fixkostenblöcke wirken und die Produktivität in den Unternehmungen reduzieren. Ohne ins Detail gehen zu wollen, sei auf die Regulierungskostenbremse verwiesen. Dieser sgv-Vorschlag, der demnächst als Botschaft ins Parlament kommt, will neue, zusätzliche Regulierungen verhindern.

Dieses Ziel muss aber auch in Bezug auf die Strukturen verfolgt werden. Deshalb die Forderung des sgv, ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Hier weist die GPK-S den Weg, geht sie doch gestützt auf ihre Evaluation davon aus, «dass gewisse Kommissionen voraussichtlich abgeschafft werden können».

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