Publiziert am: 09.12.2022

Ziel: einfachere Bewilligung

Arbeitsmarkt – Auf EasyGov.swiss, dem Online-Schalter für Unternehmen, steht das Meldever-fahren einer Erwerbstätigkeit für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zur Verfügung. Weitere Digitalisierungsschritte auf dem Portal werden demnächst folgen.

Seit einem Jahr steht das Meldeverfahren einer Erwerbstätigkeit für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge (VA/Flü) auf EasyGov.swiss, dem Online-Schalter für Unternehmen, zur Verfügung. Im vergangenen Frühling wurde die Abwicklung von Grenzgänger-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige mit den Pilotkantonen Thurgau und Zürich auf dem Portal bereitgestellt. Wie kam es zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und welche weiteren Entwicklungsschritte sind geplant?

«Das Fernziel besteht darin, den Melde- und Bewilligungsprozess in allen Kantonen zu erleichtern.»

Seit Anfang 2019 können vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge (VA/Flü) nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das verschafft ihnen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und entlastet die Arbeitgeber. Damit wird das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt und Ausgaben für die Sozialhilfe werden reduziert. Mit dem neuen Online-Meldeverfahren über EasyGov, welches seit August 2021 bereitsteht, wird das Vorhaben für Arbeitgeber wesentlich vereinfacht.

In allen 26 Kantonen

Der Prozess VA/Flü bildet die erste Etappe der Integration von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf EasyGov und steht Arbeitgebern in allen 26 Kantonen zur Verfügung. Die Vorbereitungsarbeiten starteten bereits Ende 2017. Damals wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welcher Vertreterinnen und Vertreter des Staats-sekretariats für Migration (SEM), der Vereinigung kantonaler Migrationsbehörden (VKM), des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) und des SECO angehören.

Im Rahmen dieser Arbeiten wurden fünf Pilotkantone (Aargau, Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Zürich) definiert, die sich gemeinsam mit dem SEM und dem SECO am weiteren Ausbau von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen auf EasyGov beteiligen. Die Zusammenarbeit unter den föderalen Ebenen verläuft konstruktiv und partnerschaftlich, und die regelmässigen Projektausschuss-Sitzungen haben sich bewährt, um die ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf EasyGov zielführend voranzutreiben.

Pilotkantone Thurgau und Zürich

Nach Abschluss umfangreicher Testiterationen werden seit Anfang April 2022 in den Pilotkantonen Thurgau und Zürich Gesuche um Bewilligungen für Grenzgänger mit Staatsangehörigkeit EU/EFTA auf EasyGov angeboten und erfolgreich abgewickelt. Die Kantone St. Gallen und Aargau sollen im Frühjahr 2023 bereit sein und weitere Kantone folgen etappenweise.

In den nächsten Jahren sind weitere Ausbauschritte für verschiedene Kategorien von Arbeitsbewilligungen mit den fünf Pilotkantonen (AG, BS, SG, TG und ZH) geplant. Bereits im Oktober dieses Jahres folgte mit dem Kanton Thurgau der erste Kanton, welcher Gesuche um Bewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten über EasyGov anbietet. Ab Herbst 2023 werden erste Pilotkantone Gesuche um Entsendungen über EasyGov bereitstellen können. Das Fernziel besteht darin, den Melde- und Bewilligungsprozess in allen Kantonen zu erleichtern und dereinst medienbruchfrei über EasyGov abwickeln zu können.

Geplante Ausbauschrittebis Mitte 2024

Die Planung zur Umsetzung der weiteren Bewilligungsarten wurde auf Basis der gemeinsam mit den Pilotkantonen gesammelten Erfahrungen wie folgt festgelegt:

• Entsendungen für Dienstleistungserbringer (<90 Tage) aus EU/EFTA und Drittstaaten: aktuell in der Konzeptphase, Produktiv-setzung im Herbst 2023.

• Bewilligungen für Erwerbstätigkeit (91–120 Tage) von EU/EFTA-Angehörigen: Mitte 2024.

SECO, EasyGov.swiss

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