Publiziert am: 20.01.2023

Kopiervergütung: klarer und einfacher

ProLitteris – Unternehmen und andere Organisationen müssen gemäss Urheberrechtsgesetz eine jährliche Vergütung für das Kopieren von geschützten Werken zahlen. Der neue Tarif konnte nun wesentlich vereinfacht werden – auch dank Einsatz des sgv.

ProLitteris hat im Auftrag der schweizerischen Verwertungsgesellschaften einen neuen, deutlich vereinfachten und verbesserten Gemeinsamen Tarif 8 (GT 8) mit den Nutzerverbänden (Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Dachverband der Urheberrechts- und Nachbarrechtsnutzer DUN) verhandelt und an die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) eingereicht (vgl. auch Kasten). Am 2. Dezember 2022 wurde der Tarif genehmigt. Am 1. Januar 2023 ist er in Kraft getreten.

Der neue Tarif behebt Mängel der bisherigen Tarife vor allem für Unternehmen. Bisher gab es getrennte GT 8 für Papierkopien und GT 9 für Digitalkopien. Hinzu kamen Sonderregeln für Grossunternehmen ab einer bestimmten, nach Branche uneinheitlichen Stellenzahl, die sogenannte Gesamtkopiemenge, welche Digitalkopien ignorierte und eine schwer überprüfbare Deklaration von Papier- und Kopiemengen erforderte. Für die Medienspiegelvergütung galt es mehrere Mengenangaben zu den einzelnen Medienspiegeln zu deklarieren.

Drei Ansätze bei der Grundvergütung

Neu unterscheidet der Tarif eine Grundvergütung pro Vollzeitstelle und eine Medienspiegelvergütung (Zusatzvergütung). Für den Unterricht kommt wie bisher eine Unterrichtsvergütung hinzu, die sich nach der Anzahl Teilnehmerstunden richtet (GT 8 verweist dafür auf den Tarif für Schulen, GT 7). Die vierte Vergütung betrifft Kopierdienstleister für Dritte.

Für die Grundvergütung gibt es drei Vergütungsansätze für Branchen mit statistisch weniger Kopien (Stufe 1, der gesamte Sektor Industrie/Gewerbe und bestimmte Branchen im Sektor Dienstleistung/Handel, CHF 3.20 pro Stelle), mit statistisch mehr Kopien (Stufe 2, die meisten Branchen im Sektor Dienstleistung/Handel, CHF 5.20 pro Stelle) und mit statistisch relativ viel Kopien (Stufe 3, ausgewählte Branchen im Sektor Dienstleistung/Handel, CHF 8.20 pro Stelle). Für grosse Unternehmen beträgt die Vergütung ab der 1001. Stelle immer CHF 3.20.

Einheitliche Freigrenze

Wie bisher gibt es in der Grundvergütung eine Mindestvergütung (neu CHF 32 anstatt bisher CHF 46.50). Und es gibt wie bisher eine Freigrenze für bestimmte Branchen – jetzt aber vereinfacht und einheitlich bis 14 Vollzeitstellen. Die Freigrenze bedeutet, dass ein Nutzer, der darunterfällt, keine Vergütung zahlen muss.

«Der neue Tarif behebt Mängel der bisherigen Tarife vor allem für Unternehmen.»

Die Medienspiegelvergütung richtet sich ebenfalls nach der Anzahl Vollzeitstellen, allerdings nur für Stellen mit Zugang zu einem oder mehreren Medienspiegeln. Die Medienspiegelvergütung beträgt CHF 4.50 pro Stelle mit Zugang.

Übergangsregelung gefunden

Deckelung der Grundvergütung und der Medienspiegelvergütung: Zur Vermeidung sprunghafter Erhöhungen wurde eine Übergangsregelung für die gesamte Tarifdauer gefunden. Ab einer Vergütung von CHF 100 werden sämtliche Nutzer auf 110 % ihrer Vergütung des Jahres 2020 gedeckelt, sowohl für die Grundvergütung als auch für die Medienspiegelvergütung.

Einheitliches Meldeformular

Deklaration: Der vereinfachte Tarif macht zusätzliche Verträge zwischen ProLitteris und Nutzern überflüssig. Stattdessen deklarieren alle Unternehmen jährlich die aktuelle Anzahl Stellen. ProLitteris hat ein einheitliches Meldeformular entwickelt und nimmt die Meldungen der Nutzer im ProLitteris-Portal entgegen. Der neue GT 8 ist auf der Website www.prolitteris.ch/dokumente abrufbar.sgz/pd

www.prolitteris.ch

Die Rolle des sgv

Entlastungen für viele Branchen

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist Nutzerverband und handelt zusammen mit anderen Nutzerverbänden alle paar Jahre dieTarife aus. In den Verhandlungen 2021/22 ist es den Nutzerverbänden gelungen:

• den Tarif wesentlich zu vereinfachen.

• Pauschalen pro Vollzeiteinheiten, nicht mehr pro Kopf einzuführen.

• die Freigrenze bei 14 Mitarbeitenden in Industrie/Gewerbe und in den Branchen Grosshandel, Detailhandel, Verkehr und Transportwesen, Gastgewerbe, Reparaturen, Reinigung, Autogewerbe, Fahrrad- und Motorradbranche, Coiffeure, Nagelstudios und anderen mehr festzulegen, was zu Entlastungen führt.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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