Publiziert am: 03.02.2023

Die Revision gerät ins Stocken

RAUMPLANUNG – Die zweite Etappe der Raumplanungsgesetzesrevision (RPG 2) ist bereits seit Längerem im Parlament hängig. Der sgv bleibt der Vorlage gegenüber kritisch eingestellt.

Seit Jahren wird über die zweite Etappe der Raumplanungsgesetzesrevision (RPG 2) diskutiert. Nachdem mit der ersten Teilrevision 2014 die Siedlungsentwicklung nach innen thematisiert wurde, geht es nun um das Bauen ausserhalb der Bauzone. Ziel ist, den Boden haushälterischer zu nutzen.

Dazu unterbreitete der Bundesrat 2018 eine Vorlage. Auf diese trat der Nationalrat jedoch nicht ein. Hauptkritikpunkt war der «nicht praxistaugliche» Planungs- und Kompensationsansatz. Daraufhin arbeitete die ständerätliche Kommission einen neuen Entwurf aus, welcher 2021 in die Vernehmlassung ging. Es war ein Vereinfachungsversuch, welcher drei Mechanismen einführte: Einen Stabilisierungsansatz zur Zügelung der Gebäudezahl; eine Abbruchprämie als Anreiz für die Beseitigung von Gebäuden sowie einen Kompensationsmechanismus bei der Errichtung neuer Gebäude.

Trotz Verzicht auf einige regulierende Elemente häufte sich erneut Kritik. Zurück im Parlament trat der Ständerat zwar darauf ein, beschloss allerdings zahlreiche Abweichungen.

Ständerat krempelt Vorlage um

Herzstück bleibt der Stabilisierungsansatz. Ausgenommen davon sind jedoch Landwirtschaft und Tourismus. Auch erhalten die Kantone mehr Handlungsspielraum, auf ihre Gegebenheiten mithilfe von Spezialzonen einzugehen. Weiter dürfen ungenutzte Gebäude zu Wohnzwecken umfunktioniert und Restaurants oder Hotels erneuert und vergrössert werden. Neu aufgenommen wurde ausserdem die Bewilligung von Anlagen in funktionellem Zusammenhang mit bestehenden Bauten. Diese Entwicklung ermöglicht zum Beispiel den Bau von Recyclingwerken in der Nähe von Kiesabbaustellen.

Die Vorlage wurde vom Ständerat als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative formuliert. 2021 eingereicht, fordert diese, die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet in der Verfassung zu verankern und die Anzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone auf dem heutigen Stand zu plafonieren. Dadurch würde jedwede Weiterentwicklung verhindert.

Noch mehr Einschränkungen

Begrüssenswert ist, dass auf eine Stabilisierung, keine Plafonierung, gesetzt wird. Dabei ist allerdings eine klare Definition von «Stabilisierung», welche eine gewisse Erhöhung zulässt, essenziell. Auch die Ausweitung von Spezialzonen auf alle Kantone begrüsst der Schweizerische Gewerbeverband sgv. Denn nur so kann auf lokale Gegebenheiten eingegangen werden, und die Raumplanung kann flexibel bleiben. Richtig ist auch die Bewilligung von Anlagen in funktionellem Zusammenhang mit bestehenden Bauten.

Trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt der sgv mehrheitlich kritisch. Dies liegt unter anderem an Abbruchprämie und Kompensationspflicht. Beide Mechanismen sind in der Umsetzung komplex und können zu noch mehr Einschränkungen führen. Besonders lehnt der sgv den expliziten Vorrang der Landwirtschaft ab. Denn dieser schafft den Boden für Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Tätigkeiten der KMU.

Ausserdem fordert der sgv, dass Raumplanung primär Sache der Kantone bleibt. Zu starke Eingriffe des Bundes in die kantonalen Kompetenzen werden abgelehnt.

Wie geht es weiter?

Seit Sommer 2022 ist die Raumplanung in den Hintergrund gerückt, verdrängt durch energiepolitische Themen. So verschob die nationalrätliche Kommission im Januar 2023 die Behandlung zugunsten des sogenannten «Mantelerlasses». Mit einer Wiederaufnahme der Diskussion zu RPG 2 ist im Verlaufe dieses Jahres zu rechnen, allerdings werden die offenen Differenzen nicht so leicht zu bereinigen sein.

Michèle Lisibach,

Ressortleiterin sgv

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