Publiziert am: 17.02.2023

Unnötige Beschränkung muss weg

ZWEITWOHNUNGEN – Eine heute abgeschlossene Vernehmlassung will die Einschränkungen des Zweit­wohnungs­gesetzes auf bestehende Gebäude lockern und damit dringend nötige Investitionen erleichtern. Der sgv unterstützt die Flexibilisierung, welche aus ökologischer, raum­plane­rischer sowie ökonomischer Sicht sinnvoll ist.

Am 11. März 2012 wurde die Zweitwohnungsinitiative angenommen, deren Ziel es war, den Anteil an Zweitwohnungen einzuschränken und so die Zersiedelung zu bremsen. Das entsprechende Zweitwohnungsgesetz trat 2016 in Kraft. Es legt fest, dass in Gemeinden mit einem Anteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen bewilligt werden dürfen. «Altrechtliche Liegenschaften» – welche zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren – sollten nicht tangiert werden.

Doch es kam anders

Nun zeigt sich jedoch, dass auch altrechtliche Liegenschaften stark eingeschränkt werden. Notwendige Investitionen werden deswegen oft nicht getätigt. Das Problem liegt hauptsächlich darin, dass zwischen Erweiterungen von Liegenschaften und deren Abbruch und Neubau unterschieden wird. Dies geht sogar so weit, dass es unter Umständen einfacher wäre, eine bestehende Liegenschaft zuerst zu vergrössern, sie danach abzureissen und einen Neubau mit der zuvor erweiterten Fläche zu erstellen, nur um eine zeitgemässe Sanierung zu ermöglichen. Da dies nicht nur komplett sinnlos, sondern auch verschwenderisch und teuer ist, wird oft darauf verzichtet, überhaupt zu investieren.

Die Veralterung der Gebäude, gar der Zerfall der Bausubstanz sind daher imminent. Hinzu kommt, dass massiv in die Eigentumsfreiheit der Besitzer eingegriffen wird. Und all dies, obwohl die Zweitwohnungsinitiative sich lediglich auf neue Zweitwohnungen bezogen hatte.

Vorlage packt Problem an der Wurzel

Dies soll sich nun ändern. Heute schliesst eine Vernehmlassung zur Umsetzung eines Vorstosses von Nationalratspräsident Martin Candinas. Dabei sollen künftig Abbruch und Wiederaufbau von Liegenschaften deren Erweiterung gleichgestellt werden.

«GEBÄUDE VERALTERN, EIGENTUMSRECHT ERODIERT: SO KANN DAS NICHT WEITERGEHEN.»

Es soll nicht nur möglich sein, die Fläche zu vergrössern, es sollen auch neue Wohnungen geschaffen und der Standort auf dem Grundstück frei gewählt werden können. Somit sollen sich Investitionen in bestehende Gebäude wieder lohnen. Davon profitieren nicht nur die Eigentümer, welche ihre Rechte geltend machen können. Auch die Erreichung der Klimaziele wird vorangetrieben, indem mehr Gebäude energetisch saniert und CO2-Emissionen reduziert werden können. Ausserdem entsteht zusätzliche Wohnfläche, ohne dass mehr Boden beansprucht wird. Damit kann aus raumplanerischer Sicht verdichteter gebaut und der Boden geschont werden. Zuletzt bedeutet eine grössere Wohnfläche für die Gemeinden auch mehr Übernachtungen und damit eine gesteigerte Wertschöpfung.

Der sgv unterstĂĽtzt die Revision

In diesem Sinne unterstützt der sgv die vorgesehene Revision des Zweitwohnungsgesetzes. Denn damit werden die Einschränkungen für altrechtliche Liegenschaften aufgehoben und die Eigentumsrechte der Besitzer gestärkt.

Ausserdem kann sowohl die Energieeffizienz gesteigert wie auch das verdichtete Bauen vorangetrieben werden, ohne dass das Ziel der Zweitwohnungsinitiative verwässert wird. Zugute kommt die Anpassung vor allem den betroffenen Gemeinden. Daher spricht sich der sgv auch dafür aus, die Flexibilisierung in sämtlichen dem Zweitwohnungsgesetz unterliegenden Ortschaften einzuführen und den Anwendungsbereich nicht auf ausgewählte Gemeinden einzuschränken.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen